Skirennen, Wettbewerb und die Handelshemmnisse
Bei Skirennen zeigt sich: Wettbewerb hat viele positive Seiten. Er spornt zu Höchstleistungen an, hält fit und ist im Interesse des (Sport-)Konsumenten. Das Gleiche gilt auch in der Wirtschaft. Wenn Anbieter untereinander im Wettbewerb stehen, verbessern sich die Verhältnisse zwischen Preis und Leistung. Wettbewerb setzt Offenheit und beständige Spielregeln voraus. Auch Sportwettkämpfe leben davon, dass sie für alle offen sind.
Doch leider ist die Schweiz Meisterin in der Abschottung des Marktes mittels Handelshemmnissen. Der Agrarmarkt wird beispiellos stark vor Importen geschützt, und auch in anderen Fällen wird das Angebot zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten übermässig eingeschränkt oder verteuert. Ein Beispiel, leider kein Einzelfall: Die Kennzeichnung von Lebensmitteln bezüglich möglicher Spuren etwa von Nüssen wird – zwecks Information von Allergikern – auf die Spitze getrieben. Neu muss in der Schweiz im Unterschied zur EU nicht nur der Verweis «kann Spuren von Nüssen enthalten» angebracht werden, sondern es müssen die spezifischen Nussarten ausgewiesen werden – also «kann Spuren von Hasel-, Wal-, Cashew-, Para- und Pecannüssen enthalten». Solche schweizspezifischen Anforderungen verteuern die Produkte für den Konsumenten, da eine extra Verpackung für die Schweiz notwendig wird. Sie schliessen damit indirekt auch ausländische Konkurrenten aus. Wie wenn Skifahrer anderer Nationalitäten über sonderbare Teilnahmebedingungen a priori vom Rennen ausgeschlossen würden.
Wettbewerb braucht Planbarkeit und einen verlässlichen Rahmen. Eingriffe sollen nur dann gemacht werden, wenn sie notwendig sind. Wenn im Sport die Regeln für technische Ausrüstung, Bekleidung usw. laufend geändert werden, findet statt eines sportlichen Wettbewerbs ein solcher der Funktionäre statt, die die Regeln schreiben und interpretieren. Gleiches gilt, wenn der Gesetzgeber etwa die Spielregeln im Wettbewerbsrecht laufend ändert, schlimmstenfalls gar bevor die Auswirkungen der letzten Änderung wirklich sichtbar sind. Diese Situation droht bei der Schweizer Kartellrechtsrevision. Die Auswirkungen der Revision von 2003 (in Kraft seit 2004) zeigen sich erst langsam und sind, wie etwa das Urteil im Fall GABA/Elmex zeigt, grösser als teilweise erwartet.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat diese Gefahr erkannt. Sie will im Sinne der Rechtsbeständigkeit die Spielregeln nicht vorschnell ändern und keine im Ausland unbekannten Eingriffe vornehmen. Damit ermöglicht sie gerade die Entwicklung des Wettbewerbs. Es ist zu hoffen, dass die Politik gleiche Lehren auch bei den hausgemachten Handelshemmnissen zieht. Im Sport wird klar, was eigentlich auch in der Wirtschaft klar sein sollte: Spezialregeln für die Schweiz machen wenig Sinn, wenn wir uns im internationalen Vergleich messen wollen. Sorgen wir dafür, dass unsere Anbieter gleich lange Ski beziehungsweise Spiesse haben wie die ausländischen. Das ist vor allem auch im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten.