Selbstbestimmungsinitiative

Selbstbestimmungsinitiative trifft auch die Wirtschaft

Der Wirtschaftsstandort Schweiz ist erfolgreich und wettbewerbsfähig – auch dank dem Völkerrecht. Genau dieses greift die Selbstbestimmungsinitiative an: Sie schwächt damit Stabilität und Rechtssicherheit und isoliert die Schweiz international. Ein Gutachten von Prof. Dr. Christine Kaufmann der Universität Zürich hat rechtliche Konsequenzen auf wichtige bestehende Wirtschaftsabkommen untersucht. Die Ergebnisse zeigen konkrete Probleme der Initiative auf.

Spätestens Ende 2018 werden die Schweizerinnen und Schweizer über die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative der SVP abstimmen. Diese verlangt, dass die momentan gültige und funktionierende Rechtsordnung angepasst wird. Neu sollen die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz nur noch eingeschränkt gelten, was für das Image der Schweiz als verlässliche internationale Vertragspartnerin negative Folgen hätte. Gleichzeitig betrifft die Initiative aber auch eine Vielzahl von bestehenden internationalen Verträgen, darunter über 600 für die hiesigen Unternehmen wichtige Wirtschaftsabkommen. Dazu zählen etwa Freihandels-, Investitionsschutz- oder Doppelbesteuerungsabkommen, Abkommen im Rahmen der WTO, Verträge für die Zivilluftfahrt, das öffentliche Beschaffungswesen, den Schutz geistigen Eigentums oder für grenzüberschreitende Versicherungsdienstleistungen. Die Wirtschaft hat sich deshalb in den letzten Monaten vertieft mit der Initiative und deren möglichen Konsequenzen auseinandergesetzt und präsentiert an der heutigen Medienkonferenz ihre Erkenntnisse.

In einem Gutachten hat Prof. Dr. Christine Kaufmann rechtliche Auswirkungen der Initiative auf ausgewählte Wirtschaftsabkommen untersucht. Die Erkenntnisse bringen zum einen die vielen Unklarheiten und offenen Fragen des Initiativtextes zum Ausdruck. Zum andern zeigt das Gutachten die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen für konkrete Verträge auf, so beispielsweise im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen mit China, dem Investitionsschutzabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten oder den WTO-Verträgen. «Für die untersuchten Verträge lässt sich ein gemeinsamer Nenner identifizieren: Ein Risiko für Rechtsunsicherheit.»

Monika Rühl, Direktorin von economiesuisse, betont die Bedeutung des Völkerrechts für eine offene Volkwirtschaft wie die Schweiz: «Unsere Unternehmen brauchen Rechtssicherheit, Stabilität und einen offenen Zugang zu den Märkten dieser Welt – sie vertrauen unserem Standort.» Durch eine Vielzahl ausgehandelter Abkommen kann sich die Schweiz als Exportnation international behaupten und ihre Interessen auf dem Rechtsweg durchsetzen. Mit der Selbstbestimmungsinitiative würden diese Erfolgsfaktoren geschwächt und damit das Gegenteil von dem erreicht was die Initianten vorgeben. Wenn die Schweiz die Einhaltung von internationalen Verträgen nicht mehr garantieren kann, dann schadet das in erster Linie den hiesigen Firmen, die auf langfristige Planungssicherheit angewiesen sind. Die Ergebnisse des Gutachtens von Prof. Dr. Christine Kaufmann bestätigen die kritische Beurteilung von economiesuisse und seinen Mitgliedern bezüglich der Initiative. Negative Konsequenzen auf die Bilateralen oder sogar WTO-Abkommen könnten unmittelbare Folgen haben für Investitionen und die Geschäftstätigkeit der Unternehmen in der Schweiz. Basierend auf einer fundierten rechtlichen Analyse lehnt der Dachverband die Vorlage deshalb klar ab.

 

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