Das Ende der Steuerregimes des Bundes
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat gestern bekannt gegeben, zwei Steuerregimes für internationale Unternehmen ab 2019 nicht mehr anzuwenden. Der Entscheid zeigt: Die Zeit für international kritisierte Steuerpraktiken ist abgelaufen. Auch in den Kantonen ist der Umbau des Steuersystems in vollem Gang. Um diesen unvermeidbaren Systemwechsel finanziell so schonend wie möglich zu gestalten, ist die AHV-Steuervorlage zwingend.
Die bisherige steuerliche Praxis des Bundes sah vor, bei Gesellschaften für die internationale Konzernbesteuerung (Prinzipalgesellschaften) einen Teil des Gewinns freizustellen. Bei Betriebsstätten zur Konzernfinanzierung (Swiss Finance Branch) wurde ein Nutzungsentgeld für das eingesetzte Kapital eingerechnet. Diese Praxen sind mit international verbindlichen Steuerstandards nicht länger vereinbar. Seit Jahren wurden neben den kantonalen Statusgesellschaften auch diese beiden Bundesregimes international kritisiert und auf Listen sogenannt «schädlicher Steuerpraktiken» geführt. Die Schweiz hat sowohl gegenüber der EU wie auch der OECD zugesichert, diese Praktiken abzuschaffen. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe der ESTV fällt denn auch kaum zufällig mit dem gestrigen Treffen der «Code of Conduct Group» der EU zusammen, die sich für die Liste nicht-kooperativer Steuerstandorte («schwarze Liste») verantwortlich zeichnet.
Der Entscheid zeigt: Die Zeit für international kritisierte Steuerregimes ist abgelaufen. Neben dem Bund treiben auch die Kantone ihre Umsetzungsprojekte zur AHV-Steuervorlage zügig voran. Der Umbau des schweizerischen Steuersystems ist bereits in vollem Gang. Nach über einem Jahrzehnt der internationalen Kritik lässt sich der Status quo nicht länger aufrechterhalten. Die Unternehmen sind angewiesen auf den raschen Übergang zu einem System, das den internationalen Standards entspricht. Nur ein solches garantiert die für einen attraktiven Wirtschaftsstandort essenzielle Rechts- und Planungssicherheit im Steuerbereich.
Genauso wichtig ist, dass die steuerliche Attraktivität der Schweiz erhalten bleibt. Davon hängen nicht zuletzt Steuereinnahmen in Milliardenhöhe ab. Um den Kantonen einen möglichst schonenden Umbau ihres Steuersystems zu erlauben, ist die AHV-Steuervorlage (STAF) zwingend. Ohne STAF wären die Kantone genau wie der Bund zu Massnahmen gezwungen, ohne jedoch über die notwendigen Ersatzinstrumente und finanziellen Mittel zu verfügen. Das käme die öffentlichen Haushalte von Bund, Kantonen und Gemeinden in jedem Fall teurer.