Schäd­li­cher Ge­gen­vor­schlag zur Ein­heits­kas­se

Der Bun­des­rat lehnt die Volks­in­itia­ti­ve «Für eine öf­fent­li­che Kran­ken­kas­se» ab und stellt sich damit hin­ter das Wett­be­werbs­sys­tem im Ge­sund­heits­we­sen. Trotz­dem schlägt er einen drei­tei­li­gen Ge­gen­vor­schlag vor, der den re­gu­lier­ten Wett­be­werb ins­ge­samt schwächt. eco­no­mie­su­is­se be­dau­ert diese In­kon­se­quenz.

Die Volks­in­itia­ti­ve «Für eine öf­fent­li­che Kran­ken­kas­se» will das Ge­sund­heits­we­sen an einer zen­tra­len Schalt­stel­le ver­staat­li­chen. Dies schwächt die ge­sam­te Volks­wirt­schaft, da das Ge­sund­heits­we­sen mitt­ler­wei­le dop­pelt so gross ist wie die En­er­gie­wirt­schaft. Der Bun­des­rat will den re­gu­lier­ten Wett­be­werb im Ge­sund­heits­we­sen er­hal­ten und lehnt die In­itia­ti­ve des­halb ab. Trotz­dem schlägt er einen Ge­gen­vor­schlag vor, der genau die­sen re­gu­lier­ten Wett­be­werb ein­dämmt. Der Re­form­vor­schlag be­steht aus drei Re­form­schrit­ten:

1) Die Ver­fei­ne­rung des Ri­si­ko­aus­gleichs

Der Ri­si­ko­aus­gleich soll ver­fei­nert wer­den, um damit den Wett­be­werb zwi­schen den Kran­ken­ver­si­che­rern in die rich­ti­gen Bah­nen zu len­ken. Dafür schlägt der Bun­des­rat ein wei­te­res Kri­te­ri­um vor, näm­lich die Me­di­ka­men­ten­kos­ten eines Ver­si­cher­ten. Im Par­la­ment ist zudem eine par­la­men­ta­ri­sche In­itia­ti­ve hän­gig, die zu­sätz­li­che Krank­heits­in­di­ka­to­ren in den Ri­si­ko­aus­gleich ein­bau­en will. eco­no­mie­su­is­se un­ter­stützt die­sen Vor­stoss, weil ein Aus­gleich, der sich an den Krank­heits­ri­si­ken ori­en­tiert, den Leis­tungs­wett­be­werb stärkt.

2) Die Ein­rich­tung eines Hoch­ri­si­ko­pools für sehr hohe Kos­ten

Die Ein­rich­tung eines Hoch­ri­si­ko­pools für sehr hohe Kos­ten greift di­rekt ins Kern­ge­schäft der Ver­si­che­rer ein. Mit einer sol­chen Rück­ver­si­che­rung will der Bun­des­rat die Ein­heits­kas­se durch die Hin­ter­tü­re ein­füh­ren. Heute haben nur die klei­ne­ren Kran­ken­ver­si­che­rer eine Rück­ver­si­che­rung nötig. Alle an­de­ren wol­len und kön­nen die gros­sen Krank­heits­ri­si­ken selbst ver­si­chern. eco­no­mie­su­is­se lehnt des­halb die­sen Vor­schlag ab.

3) Die strik­te Tren­nung von Grund­ver­si­che­rung und Zu­satz­ver­si­che­rung

Mit der Tren­nung von Grund- und Zu­satz­ver­si­che­rung nimmt der Bun­des­rat das An­lie­gen einer so­eben ge­schei­ter­ten Volks­in­itia­ti­ve auf. Dies ist staats­po­li­tisch frag­wür­dig. Die In­itia­ti­ve «Für Trans­pa­renz in der Kran­ken­ver­si­che­rung (Schluss mit der Ver­mi­schung von Grund- und Zu­satz­ver­si­che­rung)» ist am 28. März 2012 man­gels Un­ter­schrif­ten nicht zu­stan­de ge­kom­men. Auch in­halt­lich über­zeugt der Vor­schlag nicht. Mit der Tren­nung der bei­den Ge­schäfts­zwei­ge wird mit einer mehr als hun­dert­jäh­ri­gen Tra­di­ti­on ge­bro­chen. Or­ga­ni­sa­to­risch hat sich die­ses Sys­tem be­währt und wird auch von den Ver­si­cher­ten ge­schätzt. Die Auf­split­te­rung der Kran­ken­ver­si­che­rer wäre eine gros­se re­gu­la­to­ri­sche Her­aus­for­de­rung, die sehr viele Kos­ten, aber wenig Nut­zen brin­gen würde.

Die Lan­des­re­gie­rung macht mit dem Ge­gen­vor­schlag einen po­li­ti­schen Spa­gat, statt die Ein­heits­kas­sen-In­itia­ti­ve mit einem kla­ren Be­kennt­nis zum re­gu­lier­ten Wett­be­werb dem Volk zur Ab­leh­nung zu emp­feh­len.