Ruag-Teilprivatisierung ist richtig!
Es geschehen noch Zeichen und Wunder in einer Zeit, in der immer mehr Staaten zum Protektionismus neigen: Am Montag hat der Bundesrat eröffnet, dass er an der geplanten Teilprivatisierung der Ruag festhalten will.
Damit steigt die Hoffnung, dass der staatliche Fussabdruck nach einer gefühlten Ewigkeit endlich wieder etwas schrumpft. Seit der Teilprivatisierung der Swisscom 1998 hat sich dieser unentwegt vergrössert, wie econmiesuisse 2014 in einer breit angelegten Studie aufzeigen konnte. Nach den Privatisierungsdiskussionen kamen auch die Liberalisierungsdiskussionen zum Erliegen. Nun endlich ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: Der Bund soll sich von denjenigen Teilen der Ruag trennen, die schwergewichtig im zivilen Geschäft tätig sind. Staatlich bleiben hingegen die Unterhaltsaufgaben für die Schweizer Armee.
Eine Teilprivatisierung der Ruag ist aus drei Gründen richtig. Erstens entwickelte sich der Konzern in den letzten Jahren gerade im Bereich der zivilen Anwendungen stark. Als Technologiekonzern hat die Ruag in einer Zeit, in der die digitale Sicherheit auch für die Privatwirtschaft immer mehr zu einer wichtigen Herausforderung wird, interessante Produkte und Dienstleistungen im Angebot. Staatliche Aufsichtsgremien sind aber kaum in der Lage, die Entwicklungen in diesem technologiegetriebenen, einem schnellen Wandel unterworfenen Marktumfeld vorauszuahnen und die strategischen Weichen richtig zu stellen. Die Ruag ist denn auch schon längst kein KMU mehr, sondern ein internationaler Konzern mit 8700 Mitarbeitenden, der mehr als die Hälfte seines Nettoumsatzes ausserhalb der Schweiz erwirtschaftet. Damit verbunden ist zweitens das unternehmerische Risiko sehr gross. Besonders in den zivilen Anwendungen im Space- und im Aerospace-Bereich sind grosse langfristige Investitionen notwendig, die sich vielleicht bezahlt machen, vielleicht auch nicht. Es wäre unverantwortlich, wenn der Steuerzahler für unternehmerische Fehlentscheide geradestehen müsste. Drittens kann durch eine Privatisierung auch vermieden werden, dass die Ruag im Auslandgeschäft politisch instrumentalisiert und zum Beispiel über die gesetzlichen Vorgaben hinaus in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt wird.
Es ist daher sehr zu begrüssen, dass mit der Teilprivatisierung die Weichen für die Ruag richtig gestellt werden. Zumindest der privatisierte Teil des Konzerns sollte künftig agiler auf dem Markt auftreten und sich so den Herausforderungen der Zukunft stellen können. Doch ein wichtiger Vorbehalt ist anzubringen: Der beim Bund verbleibende Teil der Ruag darf nicht zu einem Monopolisten mutieren, der vom Wettbewerb ausgenommen wird. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das Argument «Sicherheit» oftmals dazu missbraucht wurde, ein Unternehmen vor der ausländischen Konkurrenz zu schützen. Falsch verstandener sicherheitspolitischer Heimatschutz darf auch nicht der Grund sein, einzelne Bereiche der Ruag der Privatisierung zu entziehen.