Ruag-Teil­pri­va­ti­sie­rung ist rich­tig!

Es ge­sche­hen noch Zei­chen und Wun­der in einer Zeit, in der immer mehr Staa­ten zum Pro­tek­tio­nis­mus nei­gen: Am Mon­tag hat der Bun­des­rat er­öff­net, dass er an der ge­plan­ten Teil­pri­va­ti­sie­rung der Ruag fest­hal­ten will.

Damit steigt die Hoff­nung, dass der staat­li­che Fuss­ab­druck nach einer ge­fühl­ten Ewig­keit end­lich wie­der etwas schrumpft. Seit der Teil­pri­va­ti­sie­rung der Swiss­com 1998 hat sich die­ser un­ent­wegt ver­grös­sert, wie econ­mie­su­is­se 2014 in einer breit an­ge­leg­ten Stu­die auf­zei­gen konn­te. Nach den Pri­va­ti­sie­rungs­dis­kus­sio­nen kamen auch die Li­be­ra­li­sie­rungs­dis­kus­sio­nen zum Er­lie­gen. Nun end­lich ein wich­ti­ger Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung: Der Bund soll sich von den­je­ni­gen Tei­len der Ruag tren­nen, die schwer­ge­wich­tig im zi­vi­len Ge­schäft tätig sind. Staat­lich blei­ben hin­ge­gen die Un­ter­halts­auf­ga­ben für die Schwei­zer Armee.

Eine Teil­pri­va­ti­sie­rung der Ruag ist aus drei Grün­den rich­tig. Ers­tens ent­wi­ckel­te sich der Kon­zern in den letz­ten Jah­ren ge­ra­de im Be­reich der zi­vi­len An­wen­dun­gen stark. Als Tech­no­lo­gie­kon­zern hat die Ruag in einer Zeit, in der die di­gi­ta­le Si­cher­heit auch für die Pri­vat­wirt­schaft immer mehr zu einer wich­ti­gen Her­aus­for­de­rung wird, in­ter­es­san­te Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen im An­ge­bot. Staat­li­che Auf­sichts­gre­mi­en sind aber kaum in der Lage, die Ent­wick­lun­gen in die­sem tech­no­lo­gie­ge­trie­be­nen, einem schnel­len Wan­del un­ter­wor­fe­nen Markt­um­feld vor­aus­zu­ah­nen und die stra­te­gi­schen Wei­chen rich­tig zu stel­len. Die Ruag ist denn auch schon längst kein KMU mehr, son­dern ein in­ter­na­tio­na­ler Kon­zern mit 8700 Mit­ar­bei­ten­den, der mehr als die Hälf­te sei­nes Net­to­um­sat­zes aus­ser­halb der Schweiz er­wirt­schaf­tet. Damit ver­bun­den ist zwei­tens das un­ter­neh­me­ri­sche Ri­si­ko sehr gross. Be­son­ders in den zi­vi­len An­wen­dun­gen im Space- und im Ae­ro­s­pace-Be­reich sind gros­se lang­fris­ti­ge In­ves­ti­tio­nen not­wen­dig, die sich viel­leicht be­zahlt ma­chen, viel­leicht auch nicht. Es wäre un­ver­ant­wort­lich, wenn der Steu­er­zah­ler für un­ter­neh­me­ri­sche Fehl­ent­schei­de ge­ra­de­ste­hen müss­te. Drit­tens kann durch eine Pri­va­ti­sie­rung auch ver­mie­den wer­den, dass die Ruag im Aus­land­ge­schäft po­li­tisch in­stru­men­ta­li­siert und zum Bei­spiel über die ge­setz­li­chen Vor­ga­ben hin­aus in ihrer Ge­schäfts­tä­tig­keit ein­ge­schränkt wird.

Es ist daher sehr zu be­grüs­sen, dass mit der Teil­pri­va­ti­sie­rung die Wei­chen für die Ruag rich­tig ge­stellt wer­den. Zu­min­dest der pri­va­ti­sier­te Teil des Kon­zerns soll­te künf­tig agi­ler auf dem Markt auf­tre­ten und sich so den Her­aus­for­de­run­gen der Zu­kunft stel­len kön­nen. Doch ein wich­ti­ger Vor­be­halt ist an­zu­brin­gen: Der beim Bund ver­blei­ben­de Teil der Ruag darf nicht zu einem Mo­no­po­lis­ten mu­tie­ren, der vom Wett­be­werb aus­ge­nom­men wird. Die Ver­gan­gen­heit hat ge­zeigt, dass das Ar­gu­ment «Si­cher­heit» oft­mals dazu miss­braucht wurde, ein Un­ter­neh­men vor der aus­län­di­schen Kon­kur­renz zu schüt­zen. Falsch ver­stan­de­ner si­cher­heits­po­li­ti­scher Hei­mat­schutz darf auch nicht der Grund sein, ein­zel­ne Be­rei­che der Ruag der Pri­va­ti­sie­rung zu ent­zie­hen.