RTVG-Revision lässt Service-public-Frage ungeklärt

Angesichts des technologischen Wandels muss die Rolle des Service public im Radio- und Fernsehbereich kritisch überprüft werden. Leider hat es der Bundesrat verpasst, diese Grundsatzdiskussion im Rahmen der Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes zu lancieren. Stattdessen wird ein neues Abgabensystem vorgeschlagen, das faktisch einer neuen Steuer gleichkommt.
​Die vorliegende Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes verpasst es, grundsätzliche Fragen in Bezug auf den Service public zu klären. So bleibt unklar, welches der politisch gewünschte Umfang des Service public im Radio- und Fernsehbereich ist und wie viel dieser kosten darf. Staatliche Eingriffe in den Medienmarkt sind nur dann begründet, wenn ein Marktversagen vorliegt, das heisst, wenn das vom Markt bereitgestellte Radio- und Fernsehangebot in Bezug auf Information, Meinungsbildung und nationale Kohäsion nicht dem politisch gewünschten Ausmass entspricht.

economiesuisse fordert eine Diskussion über den künftig noch gerechtfertigten Umfang des abgabefinanzierten Service public. Vor dem Hintergrund des technologischen Wandels ist economiesuisse überzeugt, dass in Zukunft wettbewerblich ausgestaltete Radio- und Fernsehmärkte die wichtige Funktion der öffentlichen Meinungsbildung erfüllen können. Zudem dehnt die SRG ihre Einnahmenbasis über wachsende Werbemöglichkeiten und das Bevölkerungswachstum laufend aus. Daher muss in Zukunft regelmässig überprüft werden, ob der Markt die politisch gewünschten Aufgaben erfüllen und der gebührenfinanzierte Service-public-Auftrag reduziert werden kann.

Soweit die Erhebung von Radio- und Fernsehgebühren durch die Politik gewollt und zur Erfüllung des Service-public-Auftrags nötig ist, anerkennt economiesuisse die Notwendigkeit einer Systemanpassung bei den Gebühren. Dieses soll so einfach und effizient wie möglich ausgestaltet sein. Die vorgeschlagene Erhebung einer geräteunabhängigen Radio- und Fernsehabgabe hat jedoch gravierende ordnungspolitische Mängel, da sie  eine ungerechtfertigte Doppelbesteuerung von Radio- und Fernsehnutzern zur Folge hat und faktisch einer neuen Steuer gleichkommt.

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Kommentar von Pascal Gentinetta, Vorsitzender der Geschäftsleitung