Schlüssel

Neue EU-Da­ten­schutz­re­geln gel­ten auch für Schwei­zer Un­ter­neh­men

Ab dem 25. Mai 2018 gel­ten die neuen Da­ten­schutz­re­geln der EU. Diese EU-Be­stim­mun­gen gel­ten auch für grenz­über­schrei­tend tä­ti­ge Schwei­zer Un­ter­neh­men. Bei­spiels­wei­se für sol­che, die mit Per­so­nen mit Wohn­sitz in der EU in Kon­takt sind bzw. deren Daten ge­spei­chert haben oder ihr On­line­ver­hal­ten ana­ly­sie­ren. Mit dem Da­ten­schutz­test von eco­no­mie­su­is­se kön­nen Un­ter­neh­men ihre Be­trof­fen­heit und be­reits ge­trof­fe­ne Mass­nah­men über­prü­fen.

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On­line-Check star­ten

Worum geht es?

Die Da­ten­schutz-Grund­ver­ord­nung der Eu­ro­päi­schen Union (DSGVO) wird am 25. Mai 2018 in Kraft tre­ten. Sie baut die Rech­te na­tür­li­cher Per­so­nen in der Eu­ro­päi­schen Union (EU) bei der Kon­trol­le ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten aus. Diese Än­de­run­gen er­for­dern, dass Un­ter­neh­men ihre ei­ge­nen Da­ten­schutz­mass­nah­men an­pas­sen. Auch Schwei­zer Un­ter­neh­men sind ge­for­dert!

Be­trof­fe­ne Un­ter­neh­men in der Schweiz

Die Da­ten­schutz-Grund­ver­ord­nung hat Aus­wir­kun­gen über das Ter­ri­to­ri­um der EU hin­aus. Sie wird damit auch Schwei­zer Un­ter­neh­men be­tref­fen, selbst wenn diese nicht über eine Nie­der­las­sung oder eine Toch­ter­ge­sell­schaft in der EU ver­fü­gen. Die DSGVO gilt dabei für alle Un­ter­neh­men, die Daten von Per­so­nen be­ar­bei­ten, wel­che in der EU woh­nen, die­sen Per­so­nen Waren oder Dienst­leis­tun­gen an­bie­ten oder das Ver­hal­ten von die­sen Per­so­nen ana­ly­sie­ren. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Daten in der EU oder in der Schweiz be­ar­bei­tet wer­den. Kon­kret be­trof­fen sind bei­spiels­wei­se Schwei­zer Ex­por­teu­re, Ver­sand­händ­ler und Be­trei­ber von On­line­platt­for­men für Be­stel­lun­gen. Auch er­fasst sind alle Fir­men, die auf einer Web­site oder mit­tels Smart­pho­ne-App das Ver­hal­ten der Be­su­cher ana­ly­sie­ren.

Hand­lungs­be­darf

Da die EU-Da­ten­schutz-Grund­ver­ord­nung auf viele Schwei­zer Un­ter­neh­men di­rekt an­wend­bar sein wird, ist es wich­tig, sich mit dem neuen EU-Da­ten­schutz­recht ver­traut zu ma­chen und be­reits jetzt mit der Vor­be­rei­tung der not­wen­di­gen An­pas­sun­gen zu be­gin­nen. Ver­stös­se gegen die EU-DSGVO kön­nen aus EU-Staa­ten her­aus auch ge­gen­über Schwei­zer Un­ter­neh­men mit hohen Sank­tio­nen ge­ahn­det wer­den.

On­line-Test / Fak­ten­blatt

eco­no­mie­su­is­se bie­tet einen On­line-Test an, um die Be­trof­fen­heit Ihres Un­ter­neh­mens zu prü­fen und den Stand be­reits ge­trof­fe­ner Mass­nah­men ein­zu­schät­zen. Die wich­tigs­ten Eck­wer­te sind im Fak­ten­blatt nach­zu­le­sen. Fak­ten­blatt und On­line-Test die­nen aus­schliess­lich der In­for­ma­ti­on und Sen­si­bi­li­sie­rung und kön­nen eine recht­li­che Be­ra­tung nicht er­set­zen. eco­no­mie­su­is­se lehnt jede Haf­tung für Un­ter­las­sun­gen oder Hand­lun­gen ab, die im Zu­sam­men­hang mit der Kon­sul­ta­ti­on des Fak­ten­blatts und der Nut­zung des On­line-Checks er­fol­gen.