Mehr Frei­heit in der Ta­rif­ge­stal­tung für Bahn­un­ter­neh­men

Der Na­tio­nal­rat hat sich am Diens­tag mit der Bahn­re­form 2 be­schäf­tigt. Er hat di­ver­se Dif­fe­ren­zen mit dem Stän­de­rat be- rei­nigt und unter an­de­rem eine neue Dif­fe­renz ge­schaf­fen. Grund­sätz­lich ge­währt auch der Na­tio­nal­rat den Ei­sen­bahn­un­ter­neh­men mehr Frei­heit in der Ta­rif­ge­stal­tung.

In der Dif­fe­renz­ber­ei­ni­gung hat sich der Na­tio­nal­rat am Diens­tag in vie­len Punk­ten dem Stän­de­rat an­ge­schlos­sen. Be­züg­lich Netz­zu­gang für aus­län­di­sche Un­ter­neh­men möch­te auch die Gros­se Kam­mer den Grund­satz des Ge­gen­rechts für Schwei­zer Bahn­un­ter­neh­men (Re­zi­pro­zi­tät) im Ge­setz fest­schrei­ben. Diese un­nö­ti­ge Ein­schrän­kung des Bun­des­rats wäre nicht not­wen­dig, da mit der vor­lie­gen­den EU-Ver­ord­nung die­ser Zu­gang auf in­ter­na­tio­na­len Ach­sen in Eu­ro­pa be­reits be­steht.

Mehr Frei­hei­ten für Bahn­un­ter­neh­men bei Ta­ri­fen
Bei der Ta­rif­ge­stal­tung folgt der Na­tio­nal­rat vor­wie­gend den vor­ge­schla­ge­nen Än­de­run­gen des Stän­de­rats und ge­steht den Bahn­un­ter­neh­men mehr Frei­hei­ten zu. Eine Dif­fe­renz be­steht noch beim Er­rei­chen der fi­nan­zi­el­len Ziele der SBB mit­tels Ta­rif­ge­stal­tung. Zudem hat der Na­tio­nal­rat mit einer Zu­satz­for­mu­lie­rung zur Gül­tig­keit der Fahr­schei­ne das aus Sicht der Kun­din­nen und Kun­den vor­teil­haf­te «of­fe­ne Sys­tem» der Bahn un­ter­stri­chen. Die vor­ge­nom­me­nen Än­de­run­gen sind ins­ge­samt ge­se­hen zu be­grüs­sen.

Ver­ur­sa­cher­ori­en­tier­te Prei­se be­din­gen grund­sätz­lich eine ent­spre­chen­de un­ter­neh­me­ri­sche Frei­heit der Ei­sen­bahn­un­ter­neh­men in der Preis­ge­stal­tung. Im öf­fent­li­chen Ver­kehr liegt zwar alles an­de­re als ein ech­ter Wett­be­werb vor, was die Ge­setz­ge­bung zu den Ta­ri­fen hei­kel macht. Die Nut­zer­fi­nan­zie­rung – bis hin zum End­kun­den – muss aber deut­lich ge­stärkt wer­den, um den öf­fent­li­chen Ver­kehr lang­fris­tig fi­nan­zie­ren zu kön­nen.

Ver­bes­se­rungs­be­darf bei Eig­ner­struk­tur, Trans­pa­renz und Wett­be­werb
Gleich­zei­tig sind die Pro­ble­me be­züg­lich Eig­ner­struk­tur und Trans­pa­renz sowie der Man­gel an Wett­be­werb im öf­fent­li­chen Ver­kehr kon­se­quent an­zu­ge­hen. Ein ef­fek­tiv funk­tio­nie­ren­der Wett­be­werb sowie eine klare Rol­len­tren­nung zwi­schen den Funk­tio­nen des Eig­ners, Re­gu­la­tors und Be­trei­bers sind volks­wirt­schaft­lich ge­se­hen zen­tral.

Und auch An­ge­bots­be­stel­lun­gen mit­tels Aus­schrei­bun­gen müs­sen im re­gio­na­len öf­fent­li­chen Ver­kehr auf Stras­se und Schie­ne in Zu­kunft die Regel und nicht die Aus­nah­me sein. eco­no­mie­su­is­se be­grüsst den von den Räten ein­ge­schla­ge­nen Weg. Bei der Ge­stal­tung der Rah­men­be­din­gun­gen für den öf­fent­li­chen Ver­kehr bleibt aber noch ei­ni­ges zu tun.