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Linke Steuermythen entkräftet

Eine Analyse der Einkommensbesteuerung macht deutlich, dass der Mittelstand seit 1995 von klaren Steuerentlastungen profitiert. Die angeblich zunehmende Belastung der Bürger aufgrund von Unternehmenssteuerreformen ist ein Mythos. Von einer generell attraktiven Steuerpolitik profitieren alle: Mittelstand, Pensionierte und Familien.

Entgegen den Behauptungen linker Kreise gibt es keine Anzeichen, dass in der Schweiz nur noch Lohn, Rente und Konsum besteuert werden sollen. Dies zeigt eine Analyse zur Entwicklung der Einkommenssteuerbelastung. Datengrundlage sind von der Eidgenössischen Steuerverwaltung publizierte Zeitreihen, die von den Ökonomieprofessoren Raphaël Parchet (USI Lugano) und Kurt Schmidheiny (Universität Basel) digitalisiert und ergänzt wurden. Die «NZZ» hat die Daten weiter aufbereitet und auf Kantonsebene aggregiert. economiesuisse hat diesen Datenschatz genauer angeschaut. Die Analyse bringt ans Licht, dass die Steuerzahlenden der Mittelklasse seit 1995 steuerlich deutlich entlastet wurden.

Umfassender Datensatz zur Analyse

Die dargestellte Steuerbelastung ergibt sich aus der Summe der Belastung aus Gemeinde-, Kantons- und Kirchensteuern. Die Daten reichen von 1995 bis ins Jahr 2018 und zeigen die Belastung für verschiedene Einkommensklassen (30., 50. und 70. Einkommensperzentil) und Haushaltstypen (verheiratet ohne Kinder, verheiratet mit Kindern und Ledige). Zum Vergleich: Im Jahr 2018 lag das Median-Reineinkommen (50. Perzentil) gemäss der Eidgenössischen Steuerverwaltung bei verheirateten Individuen bei 102’100 Franken jährlich und bei Alleinstehenden bei 50’600 Franken.

Alle Einkommensklassen profitieren

Aus den Daten lässt sich feststellen, dass der untere Mittelstand (30. Perzentil) von den grosszügigsten Steuersenkungen profitierte. Auch Individuen bzw. Haushalte mit Medianeinkommen und im höheren Mittelstand (70. Perzentil) verzeichneten deutliche Entlastungen in einem Grossteil der Kantone.

Bis auf die zwei Ausnahmen Solothurn und Waadt wurden Haushalte mit verheirateten Paaren und Kindern in allen Kantonen entlastet. Und dies über sämtliche analysierte Einkommensperzentile. Besonders signifikante Reduktionen verzeichneten die Kantone Genf und Freiburg. Im Vergleich zu 1995 reduzierte sich die Steuerbelastung in den beiden Kantonen für gewisse Haushalte um bis zu 7.19 Prozentpunkte. Der generelle Trend in den Kantonen lässt sich anhand der interaktiven Grafik für vier Regionen der Schweiz nachvollziehen.

Entlastung von Familien und Pensionierten

Beispiele kantonaler Steuerreformen zeigen auf, wie die beobachteten Entlastungen zustande kamen. So fokussierte die Steuerpolitik in den Kantonen seit 1995 insbesondere auf einkommensschwächere Haushalte sowie Familien mit Kindern. Von 2006 bis 2010 nahm eine Vielzahl von Kantonen Reformen der Einkommenssteuern in Angriff. So etwa die Kantone Luzern und Basel-Land (beide 2007), St. Gallen (2006) und Genf (2009) – sie zielten auf die steuerliche Entlastung einkommensschwacher Haushalte, des Mittelstands und der Familien ab. Alle vier Kantonen sahen eine Entlastung der Familien durch eine Erhöhung der Kinderabzüge und der Abzüge der Kosten für die Fremdbetreuung vor. In den Kantonen Genf und Basel-Land wurde mit einem Vollsplitting für Ehepaare zudem die Heiratsstrafe gemildert. Weiter begünstigten die beiden Kantone mit ihren Reformen einkommensschwache Rentner mit Tarifreduktionen und Sozialabzügen.

 

 

Alle profitieren von einer wettbewerbsfähigen Steuerpolitik

Die grosszügige Steuerentlastung des Mittelstands ist Bestandteil einer erfolgreichen Steuerpolitik. Dass ein attraktiver Steuerstandort für Firmen, wie ihn die Schweiz und viele Kantone darstellen, über eine Zusatzbelastung der Privathaushalte finanziert werden muss, ist Unsinn. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Die dargestellten Daten über die Entlastung des Mittelstands sind ein Beleg dafür. Eine wettbewerbsfähige Steuerpolitik für Unternehmen ist im Interesse der Haushalte. Die Reform der Verrechnungssteuer, über die im September abgestimmt wird, ist dabei der nächste wichtige Schritt zur Sicherung dieses Erfolgs.

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