L’art pour l’art in der Fi­nanz­markt­re­gu­lie­rung?

Die Zei­ten waren über­aus stür­misch, als die eid­ge­nös­si­sche Fi­nanz­markt­auf­sicht am 1. Ja­nu­ar 2009 aus der Taufe ge­ho­ben wurde. Mit­ten in den Wir­ren der Wirt­schafts­kri­se wuchs die junge FINMA rasch zum glaub­wür­di­gen schwei­ze­ri­schen Fi­nanz­markt­re­gu­la­tor heran. Diese star­ke und un­ab­hän­gi­ge Stel­lung ist auch durch­aus ge­recht­fer­tigt, denn sie ga­ran­tiert die er­folg­rei­che Durch­set­zung des ge­setz­li­chen Auf­trags. ​

​​Mehr als ir­ri­tie­rend sind hin­ge­gen kürz­li­che Äus­se­run­gen des FINMA-Di­rek­tors, wo­nach es nicht die Auf­ga­be der Auf­sichts­be­hör­de sei, die in­ter­na­tio­na­le Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Fi­nanz­plat­zes Schweiz zu för­dern. Genau dies ist je­doch ein es­sen­zi­el­ler Be­stand­teil des Fi­nanz­markt­auf­sichts­ge­set­zes, und es ist scho­ckie­rend, dass sich die FINMA bei der In­ter­pre­ta­ti­on ihres Auf­ga­ben­pro­fils ein der­ar­ti­ges Mass an künst­le­ri­scher Frei­heit er­laubt. Dies führt zu einem noch nie da­ge­we­se­nen Über­re­gu­lie­rungs­ei­fer, und die Kla­gen der di­rekt be­trof­fe­nen Bran­chen und Un­ter­neh­men häu­fen sich.

Auch für die FINMA gilt das Ge­setz. Fi­nanz­markt­re­gu­lie­rung darf nicht l’art pour l’art sein, son­dern sie dient einem kon­kre­ten Ziel: dem Schutz der Gläu­bi­ger, der An­le­ger und der Ver­si­cher­ten sowie dem Schutz der Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Fi­nanz­märk­te. Damit soll die FINMA zur Stär­kung des An­se­hens und der Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Fi­nanz­plat­zes Schweiz bei­tra­gen. Wird Letz­te­res bei der Fi­nanz­markt­re­gu­lie­rung aus­ser Acht ge­las­sen, dro­hen die be­trof­fe­nen Bran­chen über kurz oder lang er­stickt zu wer­den. An­ge­sichts der enor­men Be­deu­tung des Fi­nanz­sek­tors für Tau­sen­de von KMU ope­riert die FINMA hier quasi am of­fe­nen Her­zen!


Lesen Sie dazu mehr im NZZ-In­ter­view​ mit FINMA-Chef Raaf­laub.