Kla­res Nein zur Erb­schafts­steu­er-In­itia­ti­ve – Ab­stim­mung im Juni 2015

Nach dem Bun­des­rat emp­fiehlt auch das Par­la­ment die Erb­schafts­steu­er-In­itia­ti­ve klar zur Ab­leh­nung. Damit ist die für Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men schäd­li­che Vor­la­ge ab­stim­mungs­reif. Die Wirt­schaft wird sie ge­schlos­sen und mit aller Kraft be­kämp­fen.
Na­tio­nal- und Stän­de­rat haben an der heu­ti­gen Schluss­ab­stim­mung klar Nein zu einer na­tio­na­len Erb­schafts­steu­er ge­sagt. Somit ist auch ab­seh­bar, dass im Juni 2015 über die In­itia­ti­ve ab­ge­stimmt wer­den kann. Dafür hatte sich eco­no­mie­su­is­se ein­ge­setzt. Schwei­zer Un­ter­neh­men brau­chen drin­gend Rechts­si­cher­heit. Da der In­itia­tiv­text viele Fra­gen offen lässt, muss das Par­la­ment nach einer all­fäl­li­gen An­nah­me erst noch ein Aus­füh­rungs­ge­setz er­las­sen. Bis dahin wer­den noch Jahre ver­ge­hen. Die In­itia­ti­ve ist al­lein schon wegen die­ser lan­gen Zeit der Un­si­cher­heit und wegen der Rück­wir­kung für Schen­kun­gen auf 2012 ab­zu­leh­nen.

Die Wirt­schaft wird die Vor­la­ge ge­schlos­sen und mit aller Kraft be­kämp­fen. Die In­itia­ti­ve be­las­tet vor allem Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men bei der Nach­fol­ge­re­ge­lung schwer. Zehn­tau­sen­de die­ser Un­ter­neh­men sind in ihrem Be­stand be­droht – und damit auch ihre Ar­beits­plät­ze. Denn wenn 20 Pro­zent des Un­ter­neh­mens­werts (der über der Frei­gren­ze liegt) von den Erben für die Be­zah­lung der hohen Steu­er zur Ver­fü­gung ge­stellt wer­den müs­sen, fehlt das Geld an­ders­wo im Be­trieb. Wo keine flüs­si­gen Mit­tel vor­han­den sind, müs­sen Dar­le­hen auf­ge­nom­men oder Un­ter­neh­mens­tei­le ver­kauft wer­den. Nö­ti­ge In­no­va­tio­nen blei­ben aus und/oder Ar­beits­plät­ze kön­nen nicht er­hal­ten, ge­schwei­ge denn ge­schaf­fen wer­den. Die Vor­la­ge schafft vor allem Ver­lie­rer.

Auch für die AHV bie­tet die Vor­la­ge keine lang­fris­ti­ge Lö­sung – trotz des ver­lo­cken­den Ti­tels. Die Bei­trä­ge aus der In­itia­ti­ve sind viel zu nied­rig, als dass die dro­hen­den Fi­nan­zie­rungs­lö­cher ge­stopft wer­den könn­ten. Wei­te­re Mass­nah­men sind auf alle Fälle nötig. Die AHV krankt an struk­tu­rel­len Pro­ble­men, die mit einer grund­le­gen­den Re­form be­ho­ben wer­den müs­sen. Die Wirt­schaft hat hier be­reits ein ei­ge­nes, kon­struk­ti­ves und Er­folg ver­spre­chen­des Kon­zept vor­ge­legt und wird die­ses wei­ter­ver­fol­gen.

Schliess­lich tor­pe­diert die In­itia­ti­ve auch den Fö­de­ra­lis­mus. Gegen ihren Wil­len wird den Kan­to­nen eine Steu­er­kom­pe­tenz ent­zo­gen und dem Bund über­tra­gen. Die meis­ten Kan­to­ne haben die Erb­schafts­steu­er für di­rek­te Nach­kom­men per Volks­ent­scheid ab­ge­schafft. Nun soll sie wie­der ein­ge­führt wer­den. Dafür gibt es kei­nen schlüs­si­gen Grund. Die Kan­to­ne und ihre Stimm­be­völ­ke­rung sol­len auch in Zu­kunft ent­schei­den kön­nen, ob, wie hoch und wen sie mit einer Erb­schafts­steu­er be­las­ten wol­len. Der Bund soll sich hier nicht ein­mi­schen. Die In­itia­ti­ve ver­dient an der Urne des­halb ein kla­res Nein.