Klares Nein zur Erbschaftssteuer-Initiative – Abstimmung im Juni 2015
Nach dem Bundesrat empfiehlt auch das Parlament die Erbschaftssteuer-Initiative klar zur Ablehnung. Damit ist die für Familienunternehmen schädliche Vorlage abstimmungsreif. Die Wirtschaft wird sie geschlossen und mit aller Kraft bekämpfen.
National- und Ständerat haben an der heutigen Schlussabstimmung klar Nein zu einer nationalen Erbschaftssteuer gesagt. Somit ist auch absehbar, dass im Juni 2015 über die Initiative abgestimmt werden kann. Dafür hatte sich economiesuisse eingesetzt. Schweizer Unternehmen brauchen dringend Rechtssicherheit. Da der Initiativtext viele Fragen offen lässt, muss das Parlament nach einer allfälligen Annahme erst noch ein Ausführungsgesetz erlassen. Bis dahin werden noch Jahre vergehen. Die Initiative ist allein schon wegen dieser langen Zeit der Unsicherheit und wegen der Rückwirkung für Schenkungen auf 2012 abzulehnen.
Die Wirtschaft wird die Vorlage geschlossen und mit aller Kraft bekämpfen. Die Initiative belastet vor allem Familienunternehmen bei der Nachfolgeregelung schwer. Zehntausende dieser Unternehmen sind in ihrem Bestand bedroht – und damit auch ihre Arbeitsplätze. Denn wenn 20 Prozent des Unternehmenswerts (der über der Freigrenze liegt) von den Erben für die Bezahlung der hohen Steuer zur Verfügung gestellt werden müssen, fehlt das Geld anderswo im Betrieb. Wo keine flüssigen Mittel vorhanden sind, müssen Darlehen aufgenommen oder Unternehmensteile verkauft werden. Nötige Innovationen bleiben aus und/oder Arbeitsplätze können nicht erhalten, geschweige denn geschaffen werden. Die Vorlage schafft vor allem Verlierer.
Auch für die AHV bietet die Vorlage keine langfristige Lösung – trotz des verlockenden Titels. Die Beiträge aus der Initiative sind viel zu niedrig, als dass die drohenden Finanzierungslöcher gestopft werden könnten. Weitere Massnahmen sind auf alle Fälle nötig. Die AHV krankt an strukturellen Problemen, die mit einer grundlegenden Reform behoben werden müssen. Die Wirtschaft hat hier bereits ein eigenes, konstruktives und Erfolg versprechendes Konzept vorgelegt und wird dieses weiterverfolgen.
Schliesslich torpediert die Initiative auch den Föderalismus. Gegen ihren Willen wird den Kantonen eine Steuerkompetenz entzogen und dem Bund übertragen. Die meisten Kantone haben die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen per Volksentscheid abgeschafft. Nun soll sie wieder eingeführt werden. Dafür gibt es keinen schlüssigen Grund. Die Kantone und ihre Stimmbevölkerung sollen auch in Zukunft entscheiden können, ob, wie hoch und wen sie mit einer Erbschaftssteuer belasten wollen. Der Bund soll sich hier nicht einmischen. Die Initiative verdient an der Urne deshalb ein klares Nein.
Die Wirtschaft wird die Vorlage geschlossen und mit aller Kraft bekämpfen. Die Initiative belastet vor allem Familienunternehmen bei der Nachfolgeregelung schwer. Zehntausende dieser Unternehmen sind in ihrem Bestand bedroht – und damit auch ihre Arbeitsplätze. Denn wenn 20 Prozent des Unternehmenswerts (der über der Freigrenze liegt) von den Erben für die Bezahlung der hohen Steuer zur Verfügung gestellt werden müssen, fehlt das Geld anderswo im Betrieb. Wo keine flüssigen Mittel vorhanden sind, müssen Darlehen aufgenommen oder Unternehmensteile verkauft werden. Nötige Innovationen bleiben aus und/oder Arbeitsplätze können nicht erhalten, geschweige denn geschaffen werden. Die Vorlage schafft vor allem Verlierer.
Auch für die AHV bietet die Vorlage keine langfristige Lösung – trotz des verlockenden Titels. Die Beiträge aus der Initiative sind viel zu niedrig, als dass die drohenden Finanzierungslöcher gestopft werden könnten. Weitere Massnahmen sind auf alle Fälle nötig. Die AHV krankt an strukturellen Problemen, die mit einer grundlegenden Reform behoben werden müssen. Die Wirtschaft hat hier bereits ein eigenes, konstruktives und Erfolg versprechendes Konzept vorgelegt und wird dieses weiterverfolgen.
Schliesslich torpediert die Initiative auch den Föderalismus. Gegen ihren Willen wird den Kantonen eine Steuerkompetenz entzogen und dem Bund übertragen. Die meisten Kantone haben die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen per Volksentscheid abgeschafft. Nun soll sie wieder eingeführt werden. Dafür gibt es keinen schlüssigen Grund. Die Kantone und ihre Stimmbevölkerung sollen auch in Zukunft entscheiden können, ob, wie hoch und wen sie mit einer Erbschaftssteuer belasten wollen. Der Bund soll sich hier nicht einmischen. Die Initiative verdient an der Urne deshalb ein klares Nein.