Kartellgesetz

Kartellgesetzrevision: Der Ständerat sieht Bedarf, handelt aber nicht

Gestern hat der Ständerat die laufende Teilrevision des Kartellgesetzes beraten. Dabei ist er in einer zentralen Frage nicht der Mehrheit seiner vorberatenden Kommission gefolgt. Aus Sicht der Wirtschaft ist dies bedauerlich. Erfreulich ist jedoch die deutliche Mehrheit, mit der die Einführung einer Compliance Defence im Ständerat angenommen wurde.

Im Kartellrecht besteht unbestritten Revisionsstau. Nach intensiver Vorarbeit in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben, mit Anhörungen u.a. von Vertretern aus Wissenschaft und Unternehmen, debattierte der Ständerat gestern über die Vorlage. Dabei ging es einerseits um unbestrittene Anpassungen im Sinne einer Modernisierung des Gesetzes. Andererseits war sich der Rat aber in der zentralen Frage uneinig, ob die Wettbewerbsbehörden die Auswirkungen einer Wettbewerbsbeschränkung im konkreten Einzelfall darlegen müssen. Dieses Erfordernis betrifft sowohl die Wettbewerbsabreden als auch den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung. Nach dem GABA-Entscheid von 2016, entwickelte die Weko eine Praxis, welche sich vom ursprünglichen Zweck des Gesetzes entfernt hatte und welche für die Unternehmen im Land zu erheblichen Problemen geführt hat.

Der Ständerat hat es nun verpasst, hier Verbesserungen zu beschliessen und entschied sich gegen eine Anpassung im materiellen Recht. Zwar stellten mehrere Ständeräte Handlungsbedarf fest, bei den entscheidenden Abstimmungen wurden dann aber die – von der Kommission vorgeschlagenen – Änderungen bei Art. 5 Abs. 1bis mit 24 zu 20 Stimmen knapp abgelehnt. Ein Kompromissvorschlag zu Art. 7 KG fand zunächst noch eine Mehrheit, wurde dann im Rahmen eines Rückkommensantrages aber auch abgelehnt.

Erfreulicherweise wurde die sogenannte Compliance Defence vom Ständerat klar unterstützt. Das war stets ein wichtiges Anliegen der Wirtschaft. Danach sollen die getroffenen Compliance-Massnahmen eines Unternehmens einen sanktionsmindernden Einfluss haben.

Modernes und griffiges Kartellgesetz ist notwendig

Die Vorlage geht nun in die WAK-N, die sich ab Ende August mit der Vorlage befassen wird. Die Wirtschaft wird sich weiterhin für ein modernes und griffiges Kartellgesetz einsetzen, welches den Unternehmen ausreichend Rechtssicherheit bietet. Dies gilt sowohl für die weitere Beratung der Revisionsvorlage als auch für die vom Bundesrat angekündigte Reform der kartellrechtlichen Institutionen.