Unternehmerin in ihrer Werkstatt

Juso-Steuerinitiative – Angriff auf das Unternehmertum

«Kapitaleinkommen» sollen höher besteuert werden. So will es die Steuerinitiative der Jungsozialisten, über die wir am 26. September abstimmen. Die Initiative ist willkürlich ausgestaltet, irreführend was die Betroffenheit angeht und sie behindert unternehmerische Aktivitäten massiv.

Heute werden Kapitaleinkommen grundsätzlich gleich besteuert wie Arbeitseinkommen. Die Teilbesteuerung von Dividenden berücksichtigt die von den Firmenbesitzern getragene Gewinnsteuer. Die Vermögenssteuer belastet ein pauschales Standard-Kapitaleinkommen und ersetzt so die Besteuerung privater Kapitalgewinne. Die Prämisse der Juso, dass Kapital in der Schweiz steuerlich privilegiert sei, ist somit falsch.

Willkürliche Steuer schafft neue Ungerechtigkeit

Die Initiative will denn auch gar keine Gleichbehandlung. Stattdessen sollen Kapitaleinkommen – weil angeblich «leistungsfrei» – bewusst stärker besteuert werden als Arbeitseinkommen; konkret zu 150 statt 100 Prozent. Wissentlich und willentlich wird der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt und eine neue Ungerechtigkeit geschaffen.

Irreführende Unterschlagung der Betroffenheit der Mittelschicht

Dank eines Schwellenwertes von 100'000 Franken sollen nur die Reichsten betroffen sein. Damit verbunden sind zwei Probleme. Erstens fallen Kapitalgewinne auf beweglichen und unbeweglichen Vermögen, die von der Initiative explizit betroffen sind, stark aperiodisch an. Etwa bei der Übergabe eines Familienbetriebs, dem Exit eines Start-up-Gründers, der Veräusserung des Eigenheims oder eines Grundstücks. Auch im Mittelstand wird so ein 100'000-Franken-Schwellenwert im Zeitpunkt der Transaktion überschritten. Zusammen mit der 150-Prozent-Besteuerung fliesst ein erheblicher Teil der über Jahre aufgebauten Wertsubstanz an den Staat.

Zweitens verlangt die Juso die Abschaffung von «Steuerprivilegien» gerade auch unterhalb des Schwellenwertes. Die Teilbesteuerung qualifizierter Dividenden und die Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne sollen generell abgeschafft werden. Allein dies soll rund die Hälfte der versprochenen 10 Milliarden Franken einbringen. KMU-Dividenden sowie private Kapital- und Grundstückgewinne wären somit ab dem ersten Franken zu 100 Prozent als Einkommen zu versteuern. Resultat ist eine immense steuerliche Mehrbelastung aller Unternehmer, Wohneigentümer und Kleinanlegerinnen des Mittelstands.

Schädigung des Unternehmerstandorts Schweiz

Wortwörtlich an die Substanz geht die Initiative mittelständischen KMU und Familiengesellschaften. Jährlich stehen etwa 14'000 bis 16'000 Unternehmensnachfolgen an. Dabei muss der bisherige Inhaber abgegolten werden, weil etwa seine Altersvorsorge im Betrieb investiert ist oder Erbansprüche bestehen. Bei 92 Prozent aller Nachfolgeregelungen fliesst deshalb ein Entgelt, steuerlich entspricht dies einer Veräusserung. Die über viele Jahre kumulierte Wertsteigerung des Betriebs wäre als Kapitalgewinn zu versteuern, in den allermeisten Fällen überhöht zu 150 Prozent. Ein erheblicher Teil der Firmensubstanz wird so vom Staat wegbesteuert, Mittel die fehlen für Investitionen in moderne Anlagen, neue Technologien und Innovation. Unter diesen Umständen werden noch viel mehr Nachfolgen als heute aus finanziellen Gründen scheitern.

Auch angehende Start-up-Gründer und Investoren werden sich gut überlegen, ob es sich lohnt, entsprechende Risiken einzugehen, wenn im Erfolgsfall ein bedeutender Teil der geschaffenen Werte dem Staat zufliesst. Wer also überzeugt ist, dass der Wohlstand in der Schweiz massgeblich auf einem erfolgreichen Unternehmertum basiert, für den ist eine schädlichere Initiative schwer vorstellbar.

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