Juso-Initiative: willkürlich, schädlich und irreführend
Wie der Bundesrat lehnt auch die Wirtschaft die radikale Forderung nach einer Besteuerung von Kapitaleinkommen im Umfang von 150 Prozent ab. Die Folgen für mittelständische Schweizer Unternehmen, speziell für Familiengesellschaften und Start-ups, wären verheerend. Aber auch Kleinanleger, Hauseigentümer und die Landwirtschaft wären potenziell betroffen. Die Juso zielt mit ihrer Initiative auf einen deutlich grösseren Kreis als ein Prozent der Steuerzahlenden.
Die «99-Prozent-Initiative» der Juso will bestimmte Kapitaleinkommen im Umfang von 150 Prozent besteuern. Eine solche Besteuerung ist willkürlich und widerspricht grundlegenden Punkten der Verfassung. So sollte die Besteuerung gleichmässig und gemäss der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgen. Eine krasse Überbesteuerung beliebiger Einkommensteile, wie sie die Juso vorsieht, ist damit nicht vereinbar. Stossend ist zudem die Unbestimmtheit. Weder sagt die Initiative genau, was unter dem Begriff Kapitaleinkommen zu verstehen ist, noch wofür die zusätzlichen mit der Übersteuerung generierten Mittel verwendet werden sollen. Die Abstimmenden kaufen die Katze im Sack. Auch potenziell Betroffene wissen nicht, was auf sie zukommt. Zu ihnen gehören breite Kreise der Schweizer Wirtschaft, aber eventuell auch Kleinanleger, Hauseigentümer und die Landwirtschaft. Auch die Kantone sind von der Initiative betroffen. Sie greift in die Steuerhoheit der Kantone ein und stellt insbesondere die kantonalen Vermögenssteuern infrage.
Verheerend für mittelständische Unternehmen, speziell Familiengesellschaften und Start-ups
Kapitaleinkommen würden künftig schweizweit übermässig besteuert. Zusammen mit den heute schon belastenden Vermögenssteuern wären Unternehmer mit exzessiv hohen Steuerrechnungen konfrontiert. Sie wären gezwungen, ihre Firmen fortlaufend zu entleeren. Zukunftsinvestitionen würden massiv erschwert. Bei ohnehin schwierigen Nachfolgeprozessen würden wohl viele Unternehmerinnen und Unternehmer die Segel streichen, wenn das Geschäft aufgrund der Besteuerung realisierter Kapitalgewinne faktisch liquidiert werden muss. Hier geht es wortwörtlich an die Substanz des Schweizer Firmenbestands: Über 80 Prozent der Unternehmen in der Schweiz sind Familienunternehmen, knapp die Hälfte davon wird familienintern weitergegeben. Und auch als namhafter Standort für Start-ups hätte die Schweiz wohl ausgedient, wenn Gründern bei der Weitergabe der Firma die Früchte ihrer Arbeit wegbesteuert würden.
Betroffenheit viel breiter als behauptet
So wie die Initiative angelegt ist und die Initianten sie auslegen, ist die Betroffenheit viel breiter als behauptet. Der Schwellenwert von «beispielsweise 100'000 Franken» ist nur eine scheinbare Erleichterung. Unternehmerdividenden und private Kapitalgewinne könnten ab dem ersten Franken höher besteuert werden. Betroffen davon wären auch Unternehmer in kleineren Verhältnissen, Kleinanleger sowie Hausbesitzer bei Verkäufen. Das Eintreten der Juso für Ausnahmen beim Eigenmietwert und bei Bezügen der zweiten und dritten Säule bei der späteren Gesetzgebung ist unglaubwürdig, nachdem Steuervorteile für Wohneigentum und private Altersvorsorge von der Linken regelmässig bekämpft werden.