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Parole: Ja zur Finanzordnung 2021 – Nein zum Geldspielgesetz

Der Vorstandsausschuss von economiesuisse hat die Parolen zu zwei weiteren Abstimmungsvorlagen gefasst: Er begrüsst, dass mit der Neuen Finanzordnung 2021 die Bundes- und Mehrwertsteuer in der befristeten Zuständigkeit des Bundes bleiben. Hingegen sagt er klar Nein zu einer Zensur im Internet und damit zum neuen Geldspielgesetz.

Mit der neuen Finanzordnung 2021 soll die befristete Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer bis 2035 verlängert werden. Die beiden Steuern machen zusammen über 60 Prozent der Bundeseinnahmen aus. Ihre Bedeutung für den Bundeshaushalt und die damit finanzierten Aufgaben des Bundes ist entsprechend hoch. Zu dieser Vorlage, die am 4. März 2018 vors Stimmvolk kommt, hat der Vorstandsausschuss nun die Ja-Parole beschlossen.

Marktabschottung hoch problematisch

Das neue Geldspielgesetz (BGS) will mit technischen Barrieren den Zugang von Schweizerinnen und Schweizern zu Online-Geldspielen von ausländischen Anbietern verhindern. Solche Netzsperren würden aber ein gefährliches Präjudiz bezüglich weiteren, wirtschaftlich weitaus bedeutenderen Sachverhalten darstellen. Davon wäre der Onlinehandel betroffen, aber auch grenzüberschreitende, im Internet angebotene Dienstleistungen. Für eine international ausgerichtete, digitale Wirtschaft ist eine solche Marktabschottung jedoch hoch problematisch. Aus diesem Grund hat economiesuisse die Netzsperren bereits im parlamentarischen Prozess bekämpft und der Verband sagt nun auch Nein zum neuen Geldspielgesetz.

Zur Vollgeld-Initiative und zur No-Billag-Initiative hatte economiesuisse bereits 2017 die Nein-Parolen beschlossen.