Finanzplatz Schweiz: Eine Gesamtschau ist nötig
Der Bundesrat möchte gesetzliche Eckwerte zu Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Annahme unversteuerter Gelder festlegen. Darauf basierend sollen die Finanzintermediäre eine Selbstregulierung erlassen. economiesuisse begrüsst diesen Ansatz. Sinnvoll ist die Abstimmung mit der Umsetzung der revidierten Empfehlungen zur Geldwäscherei der Financial Action Task Force (FATF).
Der Bundesrat will mit erweiterten Sorgfaltspflichten die Annahme unversteuerter Gelder durch Banken und andere Finanzintermediäre verhindern. Der Umfang der Prüfung richtet sich analog den Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung nach dem Risiko, das die Vertragspartei darstellt. Die Finanzintermediäre werden verpflichtet, unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Eckwerte eine Selbstregulierung zu erlassen. Im Rahmen der Sorgfaltspflichten ist vorgesehen, dass der Finanzintermediär von seinen Kunden eine Selbstdeklaration über die Erfüllung der Steuerpflicht verlangen kann. Eine Pflicht dazu soll aber nicht bestehen.
Mit der entsprechenden Gesetzesvorlage soll auch die Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Financial Action Task Force erfolgen. Damit werden schwere Steuerdelikte in Zukunft als Vortaten zur Geldwäscherei qualifiziert. Weiter hat der Bundesrat über die Einsetzung einer unabhängigen Expertengruppe durch das Eidgenössische Finanzdepartement informiert, die Grundlagen zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie des Bundes erarbeiten soll.
economiesuisse unterstützt grundsätzlich die heute vom Bundesrat kommunizierten Ziele. Ein risikobasierter Ansatz mit der Verankerung von Grundsätzen im Gesetz und von Details in der praxisnahen Selbstregulierung ist sinnvoll. Der Verzicht auf eine zwingende systematische Selbstdeklaration wird begrüsst. Eine solche wäre weder umsetzbar noch glaubwürdig und auch international nicht verankerbar. Die Einsetzung einer Expertengruppe im Sinne einer Gesamtschau zur Finanzmarktstrategie ist ebenfalls zu begrüssen.
Mit der entsprechenden Gesetzesvorlage soll auch die Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Financial Action Task Force erfolgen. Damit werden schwere Steuerdelikte in Zukunft als Vortaten zur Geldwäscherei qualifiziert. Weiter hat der Bundesrat über die Einsetzung einer unabhängigen Expertengruppe durch das Eidgenössische Finanzdepartement informiert, die Grundlagen zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie des Bundes erarbeiten soll.
economiesuisse unterstützt grundsätzlich die heute vom Bundesrat kommunizierten Ziele. Ein risikobasierter Ansatz mit der Verankerung von Grundsätzen im Gesetz und von Details in der praxisnahen Selbstregulierung ist sinnvoll. Der Verzicht auf eine zwingende systematische Selbstdeklaration wird begrüsst. Eine solche wäre weder umsetzbar noch glaubwürdig und auch international nicht verankerbar. Die Einsetzung einer Expertengruppe im Sinne einer Gesamtschau zur Finanzmarktstrategie ist ebenfalls zu begrüssen.