Bundeshaus

Fest­hal­ten an der fal­schen Lö­sung

Der Na­tio­nal­rat will an einem Ge­gen­vor­schlag zur Un­ter­neh­mens-Ver­ant­wor­tungs-In­itia­ti­ve fest­hal­ten. Die Rechts­kom­mis­si­on des Stän­de­rats soll nun ba­sie­rend auf neuen «Eck­wer­ten» er­neut ver­su­chen, einen wirt­schafts­ver­träg­li­chen Kom­pro­miss aus­zu­ar­bei­ten. Vor­schlä­ge, wie ein sol­cher sei­tens der Wirt­schaft aus­se­hen könn­te, wur­den in den ver­gan­ge­nen Mo­na­ten durch die In­iti­an­ten ab­ge­lehnt. Ein Ge­gen­vor­schlag muss in jedem Fall zum Rück­zug der In­itia­ti­ve füh­ren und darf die Män­gel der In­itia­ti­ve nicht über­neh­men. An­ge­sichts des bis­he­ri­gen Fest­hal­tens der In­iti­an­ten an For­de­run­gen wie der weit­ge­hen­den Sorg­falts­prü­fung sowie der Haf­tung mit Be­weis­last­um­kehr ist völ­lig un­klar, wie ein mög­li­cher Ge­gen­vor­schlag aus­se­hen soll.

Noch im März war der Stän­de­rat dem Bun­des­rat ge­folgt und hatte emp­foh­len, die Un­ter­neh­mens-Ver­ant­wor­tungs-In­itia­ti­ve ohne Ge­gen­vor­schlag zur Ab­stim­mung zu brin­gen. eco­no­mie­su­is­se be­dau­ert die heu­ti­ge Kehrt­wen­de des Na­tio­nal­rats. Es wäre an der Zeit ge­we­sen, das «Ex­pe­ri­ment Ge­gen­vor­schlag» zu be­en­den. Es ist für die Wirt­schaft un­er­sicht­lich, wie auf Basis der neuen Eck­wer­te der Rechts­kom­mis­si­on des Na­tio­nal­rats (RK-N) eine Lö­sung ge­fun­den wer­den soll, die prak­ti­ka­bel ist und zum Rück­zug der In­itia­ti­ve führt.

Zen­tra­le Fra­gen blei­ben offen

Die neuen Eck­wer­te, wel­che die RK-N ins Spiel ge­bracht hat, sind un­be­stimmt und dür­fen in ihren mög­li­chen Aus­wir­kun­gen nicht un­ter­schätzt wer­den. Klar ist, dass ein Ver­zicht auf eine neue Haf­tungs­re­gel nicht be­deu­tet, dass eine weit­ge­hen­de Haf­tungs­fol­ge der Mut­ter­ge­sell­schaft in der Schweiz für das Ver­hal­ten von Drit­t­un­ter­neh­men aus­ge­schlos­sen wer­den kann. Dehnt man be­züg­lich der Sorg­falts­prü­fungs­pflicht die Ver­ant­wort­lich­keit der Kon­zern­mut­ter auf die ge­sam­te Lie­fer­ket­te aus, so re­sul­tiert dar­aus eine Haf­tung. Damit diese Haf­tung nicht durch die ganze Wert­schöp­fungs­ket­te greift, braucht es klare Schran­ken. Sol­che sind in den Eck­wer­ten je­doch nicht vor­ge­se­hen. Zudem fehlt auch in­fol­ge des Ver­zichts auf das Sub­si­dia­ri­täts­prin­zip eine wich­ti­ge Bar­rie­re, um er­pres­se­ri­sche Kla­gen ef­fek­tiv ein­zu­schrän­ken.

Kon­struk­ti­ve Lö­sun­gen statt gren­zen­lo­se Haf­tung

Aus Sicht der Wirt­schaft gilt es, die Her­aus­for­de­run­gen beim Schutz von Men­schen­rech­ten und Um­welt an der Wur­zel zu pa­cken. So­wohl ein Ge­gen­vor­schlag auf Basis der In­itia­ti­ve als auch die In­itia­ti­ve selbst sind für eine prak­ti­ka­ble Lö­sung un­taug­lich. Sie füh­ren zu einer Ver­recht­li­chung. Ge­fragt sind viel­mehr kon­struk­ti­ve Lö­sungs­an­sät­ze, wie ver­ant­wor­tungs­vol­les Un­ter­neh­mer­tum ef­fek­tiv ge­för­dert wer­den kann. Soll­te sich in der Dis­kus­si­on der RK-S be­stä­ti­gen, dass die In­iti­an­ten nicht be­reit sind, ihre In­itia­ti­ve auf Basis eines an­ge­mes­se­nen und in­ter­na­tio­nal ab­ge­stimm­ten Ge­gen­vor­schlags zu­rück­zu­zie­hen, ist eine Ab­stim­mung über die In­itia­ti­ve un­ver­meid­lich. Die Wirt­schaft ist be­reit, sich die­ser zu stel­len.