Erleichterter Arbeitsmarktzugang für Studierende aus Drittstaaten: ein wichtiger erster Schritt
In der Schweiz studieren jedes Jahr Zehntausende ausländische Studierende von ausserhalb der Europäischen Union, viele davon im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik), wo ausgewiesener Fachkräftemangel herrscht. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Botschaft beschlossen, dass diese Personen vereinfacht in der Schweiz bleiben und arbeiten können sollen. Das Parlament wird im nächsten Jahr darüber beraten.
Der Fachkräftemangel ist in aller Munde. Immer mehr Unternehmen bekunden Mühe bei der Rekrutierung von geeignetem Personal. Dabei gäbe es einfache Lösungsansätze, die zu einer Linderung der Situation beitragen könnten. Eine davon ist die vereinfachte Arbeitsmarktzulassung von Personen aus Drittstaaten, die einen Abschluss von einer Schweizer Hochschule haben. Bereits 2019 forderte economiesuisse, das brachliegende Potenzial ausländischer Hochschulabsolventinnen und -absolventen in der Schweiz besser auszunutzen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Nachdem der Bundesrat vor etwa einem Jahr seinen Umsetzungsvorschlag zur Motion Dobler «Wenn die Schweiz teure Spezialisten ausbildet, sollen sie auch hier arbeiten können» (17.3067) vorgelegt hat, schickt er nun die Vorlage mit seiner Botschaft ins Parlament.
Jedes Jahr werden Hunderte nach Hause geschickt
Die heutige Situation ist paradox: Einerseits wird der allgegenwärtige Fachkräftemangel beklagt, andererseits schickt die Schweiz jedes Jahr Hunderte Absolventen aus MINT-Fächern nach Hause, nachdem sie hier auf Kosten der Steuerzahler ausgebildet wurden. Trotz jährlich rund 3000 Absolventinnen und Absolventen aus Drittstaaten werden gemäss Bundesrat heute lediglich etwa 150 bis 200 Arbeitsbewilligungen für diese Gruppe ausgestellt. Die Schweiz investiert nahezu 200 Millionen Franken pro Jahr in die Ausbildung dieser Fachkräfte. Viele davon studieren in Bereichen, wo gut ausgebildete Fachkräfte dringend gesucht werden.
Ausnahme von Drittstaatenkontingenten vorgesehen
Der Bundesrat möchte dieses Potenzial besser ausnutzen, indem er Drittstaatenangehörige von den entsprechenden Kontingenten ausnimmt, wenn die auszuübende Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist. economiesuisse begrüsst diesen Schritt, bedauert aber, dass keine weiteren Massnahmen vorgesehen sind. Der Dachverband der Wirtschaft forderte bereits früher eine einmalige, bewilligungspflichtige Verlängerungsmöglichkeit der sechsmonatigen Stellensuchdauer nach Abschluss sowie die Möglichkeit, während oder nach dem Studium ein freiwilliges Praktikum zu absolvieren. Inwiefern die Ausnahme vom Drittstaatenkontingent allein die gewünschte Wirkung erzielen kann, wird sich zeigen müssen.