Einheitskasse bedroht Erfolgsmodell
Die Antwort liegt in den anderen drei Zielen, die allesamt erreicht wurden: Erstens versprach das neue Gesetz, Lücken im Grundversicherungskatalog zu füllen. Dies ist mit dem Einbezug der Pflege- und Spitexleistungen gelungen. Zweitens wurden dank der Kopfprämie die Geschlechter gleichgestellt. Das Instrument der Prämienverbilligung hat derweil die Solidarität zwischen Reich und Arm verwirklicht. Und drittens ist heute die freie Kassenwahl vollständig gewährleistet. Bei Unzufriedenheit mit der Kasse können die Versicherten per Ende Jahr unbürokratisch den Anbieter wechseln.
Die Wahlfreiheit ist das zentrale Element unseres Gesundheitssystems, das von der Bevölkerung sehr geschätzt wird und in diversen Abstimmungen stets bestätigt wurde. Nun ist diese Freiheit jedoch in Gefahr. In der zweiten Jahreshälfte stimmen wir nämlich über die Einheitskasse ab. Die Volksinitiative für eine öffentliche Krankenversicherung will die Kassenwahl beseitigen. Somit steht das gesamte Erfolgsmodell der Grundversicherung zur Disposition. Denn neben der Kassenwahl sind bei einer Einheitskasse auch andere Wahlmöglichkeiten gefährdet, beispielsweise die Wahl des Leistungserbringers. Darüber hinaus vergrössert der neu geschaffene Monopolist die Bürokratie im System, was zu Mehrkosten führt. Die Umstellungskosten von geschätzten zwei Milliarden Franken kommen zusätzlich dazu. Ein solcher Systemwechsel wird deshalb auch das bisher unerfüllte Ziel der Kosteneindämmung nie und nimmer erreichen können.