Eine «Einheitskasse light» führt in die Sackgasse

Der Bundesrat hat zur SP-Initiative für die Einführung einer staatlichen Einheitskrankenkasse einen indirekten Gegenvorschlag formuliert. Mit dem verfeinerten Risikoausgleich enthält dieser zwar eine sinnvolle Massnahme. Doch kommen die weiteren Elemente der Einführung einer Einheitskasse durch die Hintertür sehr nahe. economiesuisse lehnt den Gegenvorschlag deshalb ab.

​​​Die von den Sozialdemokraten im Mai 2012 eingereichte Initiative «für eine öffentliche Krankenkasse» findet im Bundesrat keine Unterstützung. Doch wie sie heute bekannt gab, will die Landesregierung dem Volksbegehren einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen, der aus drei Elementen besteht. Weitgehend unbestritten ist der erste Punkt: Eine Verfeinerung des Risikoausgleichs zwischen den Krankenkassen dämmt die «Jagd nach guten Risiken», also den Kampf um Versicherungskunden mit tiefen Kosten ein und fördert den Leistungswettbewerb. Diese Massnahme kann aber unabhängig vom Gegenvorschlag als ordentliche Reform im Parlament beschlossen werden. 

Der Bundesrat möchte jedoch deutlich darüber hinausgehen. So will er einen Hochrisiko-Pool schaffen, der besonders kostenintensive Fälle abdeckt und von allen Versicherern gespeist würde. Doch eine solche Rückversicherung ist eine «Einheitskasse light» und höhlt den Leistungswettbewerb unter den Krankenversicherern aus. Bei einem Schwellenwert von 16'000 Franken sieht der Gegenentwurf vor, einen Fünftel der Kosten zu vergemeinschaften. Die Hochkostenfälle müssen aber unbedingt bei den Krankenversicherern bleiben, damit sich die integrierten Versorgungsmodelle weiterentwickeln können. Eine integrierte Versorgung ist bei komplexen Krankheitsbildern besonders effektiv.


Grund- und Zusatzversicherung bereits heute getrennt

Als drittes Element seines Gegenvorschlags sieht der Bundesrat eine strikte Trennung zwischen Grund- und Zusatzversicherungen vor. Er greift damit die Forderungen einer anderen Volksinitiative auf, die allerdings im März 2012 aufgrund mangelnder Unterschriften bereits im Sammelstadium gescheitert ist. Rechtlich sind die beiden Versicherungsformen bereits heute klar getrennt und unterstehen einer unterschiedlichen Aufsicht. Auch sind Datentransfers zwischen den beiden Versicherungen ohne Einwilligung des Kunden schon heute verboten. Kommen beide Versicherungen aus einer Hand, können jedoch organisatorische Synergien genutzt werden, was wiederum hilft, die Verwaltungskosten tief zu halten. 


economiesuisse fordert den Bundesrat auf, dieses bewährte System nicht über Bord zu werfen. Die Versicherten haben davon nämlich keinen spürbaren Nutzen. Der Dachverband der Schweizer Wirtschaft wird sich in der Vernehmlassung gegen den bundesrätlichen Gegenvorschlag aussprechen. Stattdessen verlangt er, den verfeinerten Risikoausgleich rasch umzusetzen und die SP-Initiative ohne Gegenentwurf zügig an die Urne zu bringen.