Gesetzgebung Mantelerlass

Der Energiemantelerlass nimmt Form an

Die Energiekommission des Ständerats hat in intensiven Beratungen erste Entscheide in der Differenzbereinigung des Mantelerlasses gefällt. Sie versuchte insbesondere einen Ausgleich zwischen Nutz- und Schutzinteressen zu finden, um eine mehrheitsfähige Vorlage zu schaffen. Es ist nun äusserst wichtig, dass das Gesetz so rasch wie möglich in Kraft tritt.

Die Energiekommission des Ständerats (UREK-S) versuchte in ihren Beratungen insbesondere, einen angemessenen Ausgleich zwischen Schutz- und Nutzinteressen zu finden, um so eine breit abgestützte Vorlage zu erhalten. Wichtig ist nun, dass die verbleibenden Differenzen möglichst rasch ausgeräumt werden und der Mantelerlass so rasch wie möglich in Kraft treten kann. Die Kommission hat dazu folgende, begrüssenswerte Entscheide gefällt:

  • Stärkung der Nutzinteressen: Sie spricht sich dafür aus, dass die Nutzung von erneuerbaren Energien in definierten Gebieten in einer Interessensabwägung anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgehen sollen. Auch sollen Anlagen in wichtigen neu entstehenden Gletschervorfeldern infrage kommen, womit erfreulicherweise neue Wasserkraftpotenziale erschlossen werden können. Begrüssenswert ist ebenfalls, dass die UREK-S daran festhält, dass auch Elektrolyseuren und Methanisierungsanlagen ein nationales Interesse zukommen soll, denn mittels diesen könnte künftig die Kapazität zur saisonalen Umlagerung (vom Sommer in den Winter) von Elektrizität gesteigert werden.
  • Stromspeicher: Stromspeicher sollen vom Netznutzungsentgelt entlastet werden. Für den zurückgespeisten Strom soll das Netzentgelt zurückerstattet werden. Mit dieser Entlastung können Stromspeicher einen Beitrag an die Versorgungssicherheit leisten.
  • Nutzung von Flexibilität: Die Nutzung von Flexibilität beim Stromverbrauch soll nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis von deren Inhaber möglich sein, was aus Sicht der Endverbraucher begrüsst wird und folgerichtig ist.

Kritischer betrachtet die Wirtschaft folgende Entscheide:

  • Keine Sistierung von Restwasservorschriften: Bei den Restwasservorschriften für bestehende Wasserkraftwerke beantragt die Kommission eine Streichung des Artikels zur Sistierung. In Anbetracht der Versorgungslage wäre eine solche Sistierung wünschenswert gewesen, zumindest so lange, bis die Ausbauziele für die Wasserkraft erreicht sind. Wichtig ist nun, dass für die drohenden Produktionsverluste rasch eine andere Lösung gefunden werden kann, damit die angestrebten Ausbauziele dennoch erreicht werden können.
  • Effizienzziele für Energieversorgungsunternehmen: Äusserst knapp hat die Kommission entschieden, die vom Nationalrat aufgebrachte Idee von Effizienzzielen für Energieversorgungsunternehmen zu unterstützen. Effizienz ist zwar sehr wichtig, denn die eingesparte Kilowattstunde ist die günstigste und wertvollste. Aber anstelle eines neuen Modells sollte auf bewährten Instrumenten aufgebaut werden, insbesondere auf das System der Zielvereinbarungen. Mit einem Ausbau des Systems der Zielvereinbarungen könnte die Wirtschaft eine wichtige Stromeffizienzoffensive starten. Alle Unternehmen sollten dabei die Möglichkeit erhalten, sich zu Effizienzmassnahmen zu verpflichten und im Gegenzug das Netzentgelt (2,3 Rp./kWh) rückerstattet bekommen.
  • Marktöffnung im Messwesen: Nachdem die beiden Räte bereits die vollständige Marktöffnung abgelehnt haben, möchte die Kommission auch auf eine Marktöffnung im Bereich Messwesen verzichten. Das ist unverständlich, da eine solche Öffnung zu einer Beschleunigung der Einführung von Smart Metern und Messstationen führt. Eine Marktöffnung im Messwesen ist somit für eine verstärkte Digitalisierung der Netze dienlich.