Strommast

Mantelerlass: Wichtig für die Versorgungssicherheit

Der Bundesrat hat mit dem sogenannten «Mantelerlass» eine umfassende Revision des Energiegesetzes und Stromversorgungsgesetzes ins Parlament geschickt. Dieser Mantelerlass will die Rahmenbedingungen für den inländischen Zubau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und damit die Stromversorgungssicherheit in der Schweiz verbessern.

Der Mantelerlass stellt wohl die wichtigste Vorlage zur Sicherung der mittel- und langfristigen Stromversorgung in der Schweiz dar. Es ist erfreulich, dass die zuständige Kommission des Ständerats einen grossen Schritt vorwärts gemacht hat und die Vorlage nächste Woche erheblich verbessert in den Rat schickt. Sie hat damit einen wichtigen und richtigen Schritt in Richtung mittelfristiger Versorgungssicherheit mit Strom in der Schweiz gemacht. Die Wirtschaft begrüsst die von der Kommission eingeschlagene Stossrichtung ausdrücklich.

Besonders erfreut ist die Wirtschaft, dass zahlreiche ihrer Forderungen und Anregungen, wie sie bereits im März in ihren «Fünf Grundpfeilern» angebracht wurden, in den Mantelerlass Eingang fanden. So zum Beispiel die Schwellenwerte und Notfallmassnahmen (1a), die Klärung von Nutz- und Schutzinteressen (2a), die Priorisierung der winterwirksamen Erneuerbaren (3a) sowie keine Erhöhung des Netzzuschlags (4a).

Grafik Strom

Klärung zwischen Nutz- und Schutzinteressen wichtig

economiesuisse begrüsst die Entscheide der Kommission, die den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen und damit die Stromversorgungssicherheit erhöhen will. Es ist äusserst wichtig, dass das nationale Interesse an der Nutzung der erneuerbaren Energien vorläufig aufgewertet wird und Vorrang gegenüber dem Umweltrecht oder allfälligen entgegengesetzten Interessen erhalten soll, um den Ausbau der erneuerbaren Energien nun zügig voranzutreiben.

Importschwellenwert sinnvoll

Die Kommission fokussiert zu Recht auf die Stromversorgungssicherheit im Winter. In den letzten Jahren lag der Wert für Nettoimporte im Winterhalbjahr im Durchschnitt bei rund 4 TWh. Die Kommission setzt einen Nettoimportwert von 5 TWh. Wird dieser Wert in zwei aufeinanderfolgenden Winterhalbjahren überschritten, soll das nationale Interesse für die Nutzung von erneuerbaren Energien anderen Interessen vorgehen, damit eine weitere Überschreitung des Schwellenwerts verhindert werden kann. Der Vorteil bei der Festlegung eines Schwellenwerts beim Nettoimport liegt darin, dass damit unerheblich bleibt, welchen Mehrbedarf die Schweiz für die Dekarbonisierung hat (z.B. für elektrische Mobilität). Wird der Schwellenwert in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten, muss unmittelbar mehr zugebaut werden, um eine weitere Überschreitung des Schwellenwerts abzuwenden. Dadurch kann die Abhängigkeit von Stromimporten im Winter reduziert und begrenzt werden. Zudem wird mit dem Fokus des Schwellenwerts auf das Winterhalbjahr auch die drohende Stromlücke im Winter adressiert.

Das Potenzial der Energieeffizienz einbeziehen

Die Kommission hat mit verschiedenen Massnahmen im Gebäudebereich die Energieeffizienz als wichtigen Teil der Lösung erkannt. Indes hat die Kommission die Chance verpasst, die nötigen Rahmenbedingungen für eine Stromeffizienzoffensive der Wirtschaft zu schaffen. Dabei hat die Erfahrung mit dem CO2-Gesetz gezeigt, dass ein «Anstoss» viel bewegen kann (Rückerstattung CO2-Abgabe bei Reduktionsverpflichtungen). Dieses Modell der Zielvereinbarungen für Unternehmen könnte auch auf das Energiegesetz ausgeweitet werden. Der Netzzuschlag könnte an Unternehmen, die sich verpflichten, ihren Stromverbrauch zu senken, rückerstattet werden: Bei Erreichung des vereinbarten Effizienzziels (im Rahmen einer Zielvereinbarung mit dem Bund) erhielten sie im Gegenzug den Netzzuschlag (2.3 Rappen/kWh) zurückerstattet. Damit liesse sich der Stromverbrauch weiter reduzieren. Dass die Strompreise momentan sehr hoch sind und die 2.3 Rappen damit nicht ins Gewicht fallen würden ist unerheblich, zumal der Mantelerlass mittel- und langfristig gedacht ist. Der Antrag der Kommissionsmehrheit, den Netzzuschlag nicht weiter zu erhöhen, ist indes richtig. Stromverbraucher sollen nicht noch stärker belastet werden.

Verstärkte internationale Energiezusammenarbeit

Der Bundesrat hatte in seinem Entwurf zudem die vollständige Strommarktöffnung vorgeschlagen. Die Kommission sprach sich nun dagegen aus. Eine Marktöffnung ist Voraussetzung für die dezentralisierte Stromversorgung der Zukunft sowie für ein Stromabkommen mit der EU. Ein funktionierender Wettbewerb ist langfristig ein Garant für die Versorgungssicherheit.