Bundeshaus Bern

Co­ro­na: Wirt­schaft zeigt Ver­ständ­nis für Mass­nah­men

Der Bun­des­rat ver­schärft ab dem kom­men­den Mon­tag die Mass­nah­men zur Pan­de­mie­be­kämp­fung deut­lich, wählt dabei aus Sicht von eco­no­mie­su­is­se aber weit­ge­hend ver­tret­ba­re Mass­nah­men, um die fünf­te Welle zu bre­chen. Wo Min­dest­ab­stän­de nicht ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen, sind 2G- und 2G+-Re­ge­lun­gen an­ge­bracht. Der Wirt­schafts­dach­ver­band er­war­tet nun, dass diese Mass­nah­men zeit­lich eng be­grenzt blei­ben und gleich­zei­tig die Boos­ter- und Testof­fen­si­ve noch viel kon­se­quen­ter vor­an­ge­trie­ben wird.

Er­war­tungs­ge­mäss hat der Bun­des­rat heute in der Pan­de­mie­be­kämp­fung die Schrau­be an­ge­zo­gen. Die An­ste­ckungs­zah­len in der fünf­ten Welle und die hohe Aus­las­tung der In­ten­siv­sta­tio­nen in ei­ni­gen Re­gio­nen lies­sen der Lan­des­re­gie­rung keine an­de­re Wahl. eco­no­mie­su­is­se ist er­leich­tert, dass auf Be­triebs­schlies­sun­gen ver­zich­tet wird und ri­si­ko­ba­sier­te Lö­sun­gen ein­ge­setzt wer­den. Die Ein­füh­rung der 2G-Regel bei Ver­an­stal­tun­gen in In­nen­räu­men ist nach­voll­zieh­bar, et­li­che Gas­tro­no­mie­be­trie­be wen­den sie heute schon an.

2G+-Sta­tus leicht an­ge­passt

Er­freu­li­cher­wei­se wurde die 2G+-Regel für Clubs und Dis­co­the­ken nicht strikt, son­dern ri­si­ko­ba­siert aus­ge­stal­tet: Wer vor we­ni­ger als vier Mo­na­ten ge­impft oder ge­ne­sen ist, muss auch wei­ter­hin kein ne­ga­ti­ves Test­ergeb­nis vor­wei­sen, um Zu­gang zu er­hal­ten. Auch bei den Vor­schrif­ten für pri­va­te Zu­sam­men­künf­te mit der Be­tei­li­gung von Un­ge­impf­ten be­harrt die Lan­des­re­gie­rung nicht auf einem Ma­xi­mum von fünf Per­so­nen, son­dern hat mit Blick auf die Fest­ta­ge die Gren­ze auf zehn Per­so­nen an­ge­ho­ben.

Ho­me­of­fice: nur tem­po­rä­re Not­lö­sung

Nicht über­all pro­blem­los um­setz­bar ist die ab Mon­tag wie­der gel­ten­de Ho­me­of­fice-Pflicht. Auch hier lässt der Bun­des­rat aber einen ge­wis­sen Spiel­raum. Wo Ho­me­of­fice nicht mög­lich ist, soll Mas­ken­pflicht gel­ten, wenn sich mehr als eine Per­son im Raum auf­hält. eco­no­mie­su­is­se trägt diese Mass­nah­men mit, weil sie mit­hel­fen wer­den, die ak­tu­el­le An­ste­ckungs­wel­le zu brem­sen. Sie kön­nen aber nur als zeit­lich be­schränk­te Not­lö­sung die­nen. Eine nach­hal­ti­ge Trend­wen­de lässt sich aus Sicht des Wirt­schafts­dach­ver­bands nur er­rei­chen, wenn die Boos­ter-Imp­fun­gen vor­an­ge­trie­ben und die Rei­hen­te­s­tun­gen end­lich auf allen Schul­stu­fen flä­chen­de­ckend ein­ge­führt wer­den.