Bus statt Bahn: Mit der Auf­ga­ben­über­prü­fung dies­mal ernst ma­chen

Der Bun­des­rat prüft re­gio­na­le Bahn­li­ni­en auf ihre Ren­ta­bi­li­tät. Er setzt damit den Auf­trag des Par­la­ments zur Auf­ga­ben­über­prü­fung um. Die Po­li­tik soll­te ihn dabei un­ter­stüt­zen.
In der ver­gan­ge­nen Früh­jahrs­ses­si­on hat das Par­la­ment eine Mo­ti­on ver­ab­schie­det, die vom Bun­des­rat die Fort­füh­rung der Auf­ga­ben­über­prü­fung ver­langt. Sie be­auf­tragt ihn, bis Ende 2012 eine Sam­mel­bot­schaft mit kon­kre­ten Vor­schlä­gen und einem Zeit­plan vor­zu­le­gen. Ziel ist, den Bun­des­haus­halt durch die Auf­ga­ben­über­prü­fung «sub­stan­zi­ell zu ent­las­ten». Frei ge­wor­de­ne Mit­tel sol­len für den Schul­den­ab­bau und in Ein­zel­fäl­len für wich­ti­ge neue Auf­ga­ben ein­ge­setzt wer­den. Die Mo­ti­on wurde von der na­tio­nal­rät­li­chen Fi­nanz­kom­mis­si­on ein­ge­reicht. An­lass war das letz­te Kon­so­li­die­rungs­pro­gramm (KOP 12/13), das eben­falls Mass­nah­men der Auf­ga­ben­über­prü­fung ent­hielt, vom Par­la­ment in die­sem Punkt aber zu­rück­ge­wie­sen wurde. Um zu zei­gen, dass es dem Par­la­ment mit der Auf­ga­ben­über­prü­fung ernst ist, wurde die ge­nann­te Mo­ti­on ver­fasst und an­ge­nom­men.

Der Bun­des­rat kommt nun dem par­la­men­ta­ri­schen Auf­trag nach. Im Sep­tem­ber legte er die Eck­wer­te für ein Kon­so­li­die­rungs- und Auf­ga­ben­über­prü­fungs­pa­ket fest (KAP 2014). Die Bot­schaft soll im De­zem­ber die­ses Jahr fol­gen. Das KAP 2014 soll eine Reihe kurz­fris­tig rea­li­sier­ba­rer Mass­nah­men ent­hal­ten, die um­fang­mäs­sig rund 700 Mil­lio­nen Fran­ken be­tra­gen. Da­ne­ben soll das KAP den Zeit­plan für wei­te­re Re­for­men auf­zei­gen, die län­ger­fris­tig und noch nicht um­set­zungs­reif sind. Zu die­sen Re­for­men sol­len etwa die um­fas­sen­de Re­form der AHV, die Be­schleu­ni­gung der Asyl­ver­fah­ren und im Ver­kehrs­be­reich auch die Re­form des re­gio­na­len Per­so­nen­ver­kehrs ge­hö­ren. Im Vor­der­grund steht hier die Um­stel­lung von Bahn- auf Bus­li­ni­en. Vor In­ves­ti­tio­nen in grös­se­re Be­triebs­mit­tel soll künf­tig ge­prüft wer­den, ob nicht wirt­schaft­li­che­re Al­ter­na­ti­ven zur Bahn be­ste­hen.

Wenn der Bun­des­rat heute sei­nem Auf­trag nach­kommt und den Bun­des­haus­halt wie ver­langt nach grund­le­gen­den Re­form- und Ver­zichts­mass­nah­men über­prüft, ist das kon­se­quent. Im Fall des re­gio­na­len Per­so­nen­ver­kehrs gilt dies umso mehr, als diese Re­form seit vie­len Jah­ren dis­ku­tiert wird. Auch eco­no­mie­su­is­se hat im «Auf­ga­ben­kon­zept» von 2002 be­reits auf den Vor­schlag hin­ge­wie­sen. Vom Par­la­ment wird er­war­tet, dass es den selbst ge­setz­ten Auf­trag zur Auf­ga­ben­über­prü­fung ernst nimmt und den Bun­des­rat (dies­mal) in sei­nen Be­mü­hun­gen un­ter­stützt. Dass Struk­tur­re­for­men nicht ohne Ge­gen­re­ak­tio­nen durch­ge­führt wer­den kön­nen, ist nichts Neues. Mit Blick aufs grös­se­re Ganze soll­ten der Bun­des­rat und das Par­la­ment sinn­vol­le und wich­ti­ge Re­for­men trotz­dem wei­ter­ver­fol­gen.