Bus statt Bahn: Mit der Aufgabenüberprüfung diesmal ernst machen
Der Bundesrat prüft regionale Bahnlinien auf ihre Rentabilität. Er setzt damit den Auftrag des Parlaments zur Aufgabenüberprüfung um. Die Politik sollte ihn dabei unterstützen.
In der vergangenen Frühjahrssession hat das Parlament eine Motion verabschiedet, die vom Bundesrat die Fortführung der Aufgabenüberprüfung verlangt. Sie beauftragt ihn, bis Ende 2012 eine Sammelbotschaft mit konkreten Vorschlägen und einem Zeitplan vorzulegen. Ziel ist, den Bundeshaushalt durch die Aufgabenüberprüfung «substanziell zu entlasten». Frei gewordene Mittel sollen für den Schuldenabbau und in Einzelfällen für wichtige neue Aufgaben eingesetzt werden. Die Motion wurde von der nationalrätlichen Finanzkommission eingereicht. Anlass war das letzte Konsolidierungsprogramm (KOP 12/13), das ebenfalls Massnahmen der Aufgabenüberprüfung enthielt, vom Parlament in diesem Punkt aber zurückgewiesen wurde. Um zu zeigen, dass es dem Parlament mit der Aufgabenüberprüfung ernst ist, wurde die genannte Motion verfasst und angenommen.
Der Bundesrat kommt nun dem parlamentarischen Auftrag nach. Im September legte er die Eckwerte für ein Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket fest (KAP 2014). Die Botschaft soll im Dezember dieses Jahr folgen. Das KAP 2014 soll eine Reihe kurzfristig realisierbarer Massnahmen enthalten, die umfangmässig rund 700 Millionen Franken betragen. Daneben soll das KAP den Zeitplan für weitere Reformen aufzeigen, die längerfristig und noch nicht umsetzungsreif sind. Zu diesen Reformen sollen etwa die umfassende Reform der AHV, die Beschleunigung der Asylverfahren und im Verkehrsbereich auch die Reform des regionalen Personenverkehrs gehören. Im Vordergrund steht hier die Umstellung von Bahn- auf Buslinien. Vor Investitionen in grössere Betriebsmittel soll künftig geprüft werden, ob nicht wirtschaftlichere Alternativen zur Bahn bestehen.
Wenn der Bundesrat heute seinem Auftrag nachkommt und den Bundeshaushalt wie verlangt nach grundlegenden Reform- und Verzichtsmassnahmen überprüft, ist das konsequent. Im Fall des regionalen Personenverkehrs gilt dies umso mehr, als diese Reform seit vielen Jahren diskutiert wird. Auch economiesuisse hat im «Aufgabenkonzept» von 2002 bereits auf den Vorschlag hingewiesen. Vom Parlament wird erwartet, dass es den selbst gesetzten Auftrag zur Aufgabenüberprüfung ernst nimmt und den Bundesrat (diesmal) in seinen Bemühungen unterstützt. Dass Strukturreformen nicht ohne Gegenreaktionen durchgeführt werden können, ist nichts Neues. Mit Blick aufs grössere Ganze sollten der Bundesrat und das Parlament sinnvolle und wichtige Reformen trotzdem weiterverfolgen.
Der Bundesrat kommt nun dem parlamentarischen Auftrag nach. Im September legte er die Eckwerte für ein Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket fest (KAP 2014). Die Botschaft soll im Dezember dieses Jahr folgen. Das KAP 2014 soll eine Reihe kurzfristig realisierbarer Massnahmen enthalten, die umfangmässig rund 700 Millionen Franken betragen. Daneben soll das KAP den Zeitplan für weitere Reformen aufzeigen, die längerfristig und noch nicht umsetzungsreif sind. Zu diesen Reformen sollen etwa die umfassende Reform der AHV, die Beschleunigung der Asylverfahren und im Verkehrsbereich auch die Reform des regionalen Personenverkehrs gehören. Im Vordergrund steht hier die Umstellung von Bahn- auf Buslinien. Vor Investitionen in grössere Betriebsmittel soll künftig geprüft werden, ob nicht wirtschaftlichere Alternativen zur Bahn bestehen.
Wenn der Bundesrat heute seinem Auftrag nachkommt und den Bundeshaushalt wie verlangt nach grundlegenden Reform- und Verzichtsmassnahmen überprüft, ist das konsequent. Im Fall des regionalen Personenverkehrs gilt dies umso mehr, als diese Reform seit vielen Jahren diskutiert wird. Auch economiesuisse hat im «Aufgabenkonzept» von 2002 bereits auf den Vorschlag hingewiesen. Vom Parlament wird erwartet, dass es den selbst gesetzten Auftrag zur Aufgabenüberprüfung ernst nimmt und den Bundesrat (diesmal) in seinen Bemühungen unterstützt. Dass Strukturreformen nicht ohne Gegenreaktionen durchgeführt werden können, ist nichts Neues. Mit Blick aufs grössere Ganze sollten der Bundesrat und das Parlament sinnvolle und wichtige Reformen trotzdem weiterverfolgen.