Bun­des­fi­nan­zen bis 2015: Wenig Licht und viel Nebel

​Zu­sam­men mit der Le­gis­la­tur­pla­nung dis­ku­tiert die Po­li­tik die mit­tel­fris­ti­gen fi­nanz­po­li­ti­schen Ent­wick­lun­gen des Bun­des. Diese sind nicht rosig. Sie könn­ten sich, je nach wirt­schaft­li­cher Ent­wick­lung, sogar noch deut­lich ver­schlech­tern. Wäh­rend bei den Aus­ga­ben eine Kon­so­li­die­rung nötig ist, müs­sen die ein­nah­me­sei­ti­gen Prio­ri­tä­ten auf eine stand­ort­stär­ken­de Re­form der Un­ter­neh­mens­be­steue­rung ge­legt wer­den.
In nächs­ter Zeit dis­ku­tiert das Par­la­ment die Le­gis­la­turzie­le des Bun­des. Dazu ge­hört auch der Le­gis­la­tur­fi­nanz­plan (LFP). Er stellt die mit­tel­fris­ti­gen fi­nanz­po­li­ti­schen Ent­wick­lun­gen bis 2015 dar.

Be­kann­te Aus­ga­ben­trei­ber
Der LFP zeigt, grob ge­sagt, zwei­er­lei: viel Kon­ti­nui­tät und gros­se Un­si­cher­hei­ten. Die fi­nan­zi­ell ge­wich­ti­gen Auf­ga­ben des Bun­des ent­wi­ckeln sich wei­ter auf der aus den letz­ten Jah­ren be­kann­ten Linie. Das fi­nan­zi­el­le Schwer­ge­wicht, die So­zia­le Wohl­fahrt, wird wei­ter über­pro­por­tio­nal wach­sen, eben­so wie der Bil­dungs­be­reich. Auch der Ver­kehr und die Ent­wick­lungs­hil­fe wer­den stär­ker wach­sen als der Ge­samt­haus­halt. Bei der Ent­wick­lungs­hil­fe plant das Par­la­ment Mehr­aus­ga­ben von 700 Mil­lio­nen Fran­ken bis 2015 – ein Re­kord­an­stieg von jähr­lich fast neun Pro­zent (zum Ver­gleich: Bil­dung 4,2 Pro­zent, Ver­kehr 3,2 Pro­zent).

An­ge­trie­ben von der Kos­ten­ent­wick­lung der AHV, bei den Prä­mi­en­ver­bil­li­gun­gen und den Er­gän­zungs­leis­tun­gen er­reicht der An­teil der So­zia­len Wohl­fahrt am Bun­des­haus­halt die Spit­zen­mar­ke von 34 Pro­zent; vor 20 Jah­ren be­trug der Bud­ge­tan­teil noch 25 Pro­zent. Sta­bil im Auf­wand ist seit Jah­ren die Land­wirt­schaft, ob­wohl in die­sem Be­reich seit Län­ge­rem Struk­tur­re­for­men lau­fen und sol­che auch in den nächs­ten Jah­ren ge­plant sind. Hier ist zu for­dern, dass Re­for­men nicht nur Um­schich­tun­gen vor­neh­men, son­dern auch zu mehr Ef­fi­zi­enz füh­ren und der Staat ent­spre­chend sei­nen Mit­tel­ein­satz re­du­zie­ren kann.

Kon­so­li­die­rungs­pro­gramm im Som­mer
Bei ein­zel­nen Aus­ga­ben- und Ein­nah­me­pos­ten gibt es be­deu­ten­de Un­si­cher­hei­ten. Bei den Aus­ga­ben schla­gen die Mehr­aus­ga­ben für die Armee zu Buche, die das Par­la­ment unter an­de­rem für den Kauf neuer Kampf­flug­zeu­ge im letz­ten Jahr be­schlos­sen hat. Die ge­plan­ten Zu­satz­mit­tel von 600 Mil­lio­nen Fran­ken sind im pu­bli­zier­ten LFP nicht ent­hal­ten und ver­schlech­tern das oh­ne­hin nicht ro­si­ge Er­geb­nis merk­lich: Bis 2015 plant der Bun­des­rat knapp aus­ge­gli­che­ne Re­sul­ta­te (bzw. im Jahr 2015 ein struk­tu­rel­les De­fi­zit von 120 Mil­lio­nen Fran­ken, das be­rei­nigt wer­den muss), die Zu­satz­aus­ga­ben für die Armee hät­ten ent­spre­chend tief­ro­te Zah­len zur Folge.

Etwas Auf­hel­lung könn­ten die Na­tio­nal­bank­ge­win­ne brin­gen. Für diese be­steht eine neue Ver­ein­ba­rung, ge­mäss der der Bund bei ge­nü­gen­der Aus­schüt­tungs­re­ser­ve jähr­lich 330 Mil­lio­nen Fran­ken er­hält. Auch diese Gel­der, weil un­si­cher, sind in den Zah­len nicht ent­hal­ten. Im Er­geb­nis er­gibt sich ein wahr­schein­li­cher Be­rei­ni­gungs­be­darf. Der Bund will die­sem mit einem be­reits an­ge­kün­dig­ten neuen Kon­so­li­die­rungs­pro­gramm ent­ge­gen­tre­ten. Die Ver­nehm­las­sung ist für den Som­mer die­ses Jah­res ge­plant.

Kon­junk­tur als gros­se Un­be­kann­te
Zen­tral für den Bun­des­haus­halt ist letzt­lich die volks­wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung. Bis heute rech­net der Bun­des­rat mit einem nor­ma­len Gang der Wirt­schaft. Er räumt aber ein, dass auch eine merk­li­che kon­junk­tu­rel­le Ein­trü­bung denk­bar wäre. Eine an­hal­ten­de Wirt­schafts­schwä­che würde den Bund fi­nan­zi­ell tref­fen. Mass­nah­men, die weit über ein Kon­so­li­die­rungs­pro­gramm im heu­ti­gen Um­fang hin­aus­gin­gen, wären unter Um­stän­den er­for­der­lich. Die Rede ist von bis zu zwei Mil­li­ar­den Fran­ken.

Rich­ti­ge Prio­ri­sie­rung von Steu­er­re­for­men
Was aus Sicht der Wirt­schaft ins Auge sticht, ist das ge­plan­te hohe Wachs­tum der Ge­winn­steu­er­ein­nah­men von jähr­lich 8,3 Pro­zent. Auch bei der Ver­rech­nungs­steu­er ist das Wachs­tum hoch, was nicht auf Ein­brü­che auf­grund des viel kri­ti­sier­ten Ka­pi­tal­ein­la­ge­prin­zips schlies­sen lässt. Damit be­stä­tigt sich ein­mal mehr, dass sich stand­ort­stär­ken­de Un­ter­neh­mens­steu­er­re­for­men auch für den Fis­kus aus­zah­len. Dem­ge­gen­über haben die zu­letzt ge­tä­tig­ten Re­for­men bei den na­tür­li­chen Per­so­nen wie­der­keh­ren­de Min­der­ein­nah­men von fast einer Mil­li­ar­de Fran­ken zur Folge. Da stellt sich die Frage nach den steu­er­po­li­ti­schen Prio­ri­tä­ten.

Mit Blick auf die Her­aus­for­de­run­gen, vor denen der Un­ter­neh­mens­stand­ort Schweiz steht, müs­sen diese bei Re­for­men der Un­ter­neh­mens­be­steue­rung lie­gen. Sie sind im In­ter­es­se des Er­halts von Ar­beits­plät­zen und von Steu­er­sub­strat in der Schweiz nicht nur zwin­gend, son­dern als In­ves­ti­ti­on in einen at­trak­ti­ven Stand­ort auch fi­nan­zier­bar.