Bundesfinanzen bis 2015: Wenig Licht und viel Nebel
Zusammen mit der Legislaturplanung diskutiert die Politik die mittelfristigen finanzpolitischen Entwicklungen des Bundes. Diese sind nicht rosig. Sie könnten sich, je nach wirtschaftlicher Entwicklung, sogar noch deutlich verschlechtern. Während bei den Ausgaben eine Konsolidierung nötig ist, müssen die einnahmeseitigen Prioritäten auf eine standortstärkende Reform der Unternehmensbesteuerung gelegt werden.
In nächster Zeit diskutiert das Parlament die Legislaturziele des Bundes. Dazu gehört auch der Legislaturfinanzplan (LFP). Er stellt die mittelfristigen finanzpolitischen Entwicklungen bis 2015 dar.
Bekannte Ausgabentreiber
Der LFP zeigt, grob gesagt, zweierlei: viel Kontinuität und grosse Unsicherheiten. Die finanziell gewichtigen Aufgaben des Bundes entwickeln sich weiter auf der aus den letzten Jahren bekannten Linie. Das finanzielle Schwergewicht, die Soziale Wohlfahrt, wird weiter überproportional wachsen, ebenso wie der Bildungsbereich. Auch der Verkehr und die Entwicklungshilfe werden stärker wachsen als der Gesamthaushalt. Bei der Entwicklungshilfe plant das Parlament Mehrausgaben von 700 Millionen Franken bis 2015 – ein Rekordanstieg von jährlich fast neun Prozent (zum Vergleich: Bildung 4,2 Prozent, Verkehr 3,2 Prozent).
Angetrieben von der Kostenentwicklung der AHV, bei den Prämienverbilligungen und den Ergänzungsleistungen erreicht der Anteil der Sozialen Wohlfahrt am Bundeshaushalt die Spitzenmarke von 34 Prozent; vor 20 Jahren betrug der Budgetanteil noch 25 Prozent. Stabil im Aufwand ist seit Jahren die Landwirtschaft, obwohl in diesem Bereich seit Längerem Strukturreformen laufen und solche auch in den nächsten Jahren geplant sind. Hier ist zu fordern, dass Reformen nicht nur Umschichtungen vornehmen, sondern auch zu mehr Effizienz führen und der Staat entsprechend seinen Mitteleinsatz reduzieren kann.
Konsolidierungsprogramm im Sommer
Bei einzelnen Ausgaben- und Einnahmeposten gibt es bedeutende Unsicherheiten. Bei den Ausgaben schlagen die Mehrausgaben für die Armee zu Buche, die das Parlament unter anderem für den Kauf neuer Kampfflugzeuge im letzten Jahr beschlossen hat. Die geplanten Zusatzmittel von 600 Millionen Franken sind im publizierten LFP nicht enthalten und verschlechtern das ohnehin nicht rosige Ergebnis merklich: Bis 2015 plant der Bundesrat knapp ausgeglichene Resultate (bzw. im Jahr 2015 ein strukturelles Defizit von 120 Millionen Franken, das bereinigt werden muss), die Zusatzausgaben für die Armee hätten entsprechend tiefrote Zahlen zur Folge.
Etwas Aufhellung könnten die Nationalbankgewinne bringen. Für diese besteht eine neue Vereinbarung, gemäss der der Bund bei genügender Ausschüttungsreserve jährlich 330 Millionen Franken erhält. Auch diese Gelder, weil unsicher, sind in den Zahlen nicht enthalten. Im Ergebnis ergibt sich ein wahrscheinlicher Bereinigungsbedarf. Der Bund will diesem mit einem bereits angekündigten neuen Konsolidierungsprogramm entgegentreten. Die Vernehmlassung ist für den Sommer dieses Jahres geplant.
Konjunktur als grosse Unbekannte
Zentral für den Bundeshaushalt ist letztlich die volkswirtschaftliche Entwicklung. Bis heute rechnet der Bundesrat mit einem normalen Gang der Wirtschaft. Er räumt aber ein, dass auch eine merkliche konjunkturelle Eintrübung denkbar wäre. Eine anhaltende Wirtschaftsschwäche würde den Bund finanziell treffen. Massnahmen, die weit über ein Konsolidierungsprogramm im heutigen Umfang hinausgingen, wären unter Umständen erforderlich. Die Rede ist von bis zu zwei Milliarden Franken.
Richtige Priorisierung von Steuerreformen
Was aus Sicht der Wirtschaft ins Auge sticht, ist das geplante hohe Wachstum der Gewinnsteuereinnahmen von jährlich 8,3 Prozent. Auch bei der Verrechnungssteuer ist das Wachstum hoch, was nicht auf Einbrüche aufgrund des viel kritisierten Kapitaleinlageprinzips schliessen lässt. Damit bestätigt sich einmal mehr, dass sich standortstärkende Unternehmenssteuerreformen auch für den Fiskus auszahlen. Demgegenüber haben die zuletzt getätigten Reformen bei den natürlichen Personen wiederkehrende Mindereinnahmen von fast einer Milliarde Franken zur Folge. Da stellt sich die Frage nach den steuerpolitischen Prioritäten.
Mit Blick auf die Herausforderungen, vor denen der Unternehmensstandort Schweiz steht, müssen diese bei Reformen der Unternehmensbesteuerung liegen. Sie sind im Interesse des Erhalts von Arbeitsplätzen und von Steuersubstrat in der Schweiz nicht nur zwingend, sondern als Investition in einen attraktiven Standort auch finanzierbar.
Bekannte Ausgabentreiber
Der LFP zeigt, grob gesagt, zweierlei: viel Kontinuität und grosse Unsicherheiten. Die finanziell gewichtigen Aufgaben des Bundes entwickeln sich weiter auf der aus den letzten Jahren bekannten Linie. Das finanzielle Schwergewicht, die Soziale Wohlfahrt, wird weiter überproportional wachsen, ebenso wie der Bildungsbereich. Auch der Verkehr und die Entwicklungshilfe werden stärker wachsen als der Gesamthaushalt. Bei der Entwicklungshilfe plant das Parlament Mehrausgaben von 700 Millionen Franken bis 2015 – ein Rekordanstieg von jährlich fast neun Prozent (zum Vergleich: Bildung 4,2 Prozent, Verkehr 3,2 Prozent).
Angetrieben von der Kostenentwicklung der AHV, bei den Prämienverbilligungen und den Ergänzungsleistungen erreicht der Anteil der Sozialen Wohlfahrt am Bundeshaushalt die Spitzenmarke von 34 Prozent; vor 20 Jahren betrug der Budgetanteil noch 25 Prozent. Stabil im Aufwand ist seit Jahren die Landwirtschaft, obwohl in diesem Bereich seit Längerem Strukturreformen laufen und solche auch in den nächsten Jahren geplant sind. Hier ist zu fordern, dass Reformen nicht nur Umschichtungen vornehmen, sondern auch zu mehr Effizienz führen und der Staat entsprechend seinen Mitteleinsatz reduzieren kann.
Konsolidierungsprogramm im Sommer
Bei einzelnen Ausgaben- und Einnahmeposten gibt es bedeutende Unsicherheiten. Bei den Ausgaben schlagen die Mehrausgaben für die Armee zu Buche, die das Parlament unter anderem für den Kauf neuer Kampfflugzeuge im letzten Jahr beschlossen hat. Die geplanten Zusatzmittel von 600 Millionen Franken sind im publizierten LFP nicht enthalten und verschlechtern das ohnehin nicht rosige Ergebnis merklich: Bis 2015 plant der Bundesrat knapp ausgeglichene Resultate (bzw. im Jahr 2015 ein strukturelles Defizit von 120 Millionen Franken, das bereinigt werden muss), die Zusatzausgaben für die Armee hätten entsprechend tiefrote Zahlen zur Folge.
Etwas Aufhellung könnten die Nationalbankgewinne bringen. Für diese besteht eine neue Vereinbarung, gemäss der der Bund bei genügender Ausschüttungsreserve jährlich 330 Millionen Franken erhält. Auch diese Gelder, weil unsicher, sind in den Zahlen nicht enthalten. Im Ergebnis ergibt sich ein wahrscheinlicher Bereinigungsbedarf. Der Bund will diesem mit einem bereits angekündigten neuen Konsolidierungsprogramm entgegentreten. Die Vernehmlassung ist für den Sommer dieses Jahres geplant.
Konjunktur als grosse Unbekannte
Zentral für den Bundeshaushalt ist letztlich die volkswirtschaftliche Entwicklung. Bis heute rechnet der Bundesrat mit einem normalen Gang der Wirtschaft. Er räumt aber ein, dass auch eine merkliche konjunkturelle Eintrübung denkbar wäre. Eine anhaltende Wirtschaftsschwäche würde den Bund finanziell treffen. Massnahmen, die weit über ein Konsolidierungsprogramm im heutigen Umfang hinausgingen, wären unter Umständen erforderlich. Die Rede ist von bis zu zwei Milliarden Franken.
Richtige Priorisierung von Steuerreformen
Was aus Sicht der Wirtschaft ins Auge sticht, ist das geplante hohe Wachstum der Gewinnsteuereinnahmen von jährlich 8,3 Prozent. Auch bei der Verrechnungssteuer ist das Wachstum hoch, was nicht auf Einbrüche aufgrund des viel kritisierten Kapitaleinlageprinzips schliessen lässt. Damit bestätigt sich einmal mehr, dass sich standortstärkende Unternehmenssteuerreformen auch für den Fiskus auszahlen. Demgegenüber haben die zuletzt getätigten Reformen bei den natürlichen Personen wiederkehrende Mindereinnahmen von fast einer Milliarde Franken zur Folge. Da stellt sich die Frage nach den steuerpolitischen Prioritäten.
Mit Blick auf die Herausforderungen, vor denen der Unternehmensstandort Schweiz steht, müssen diese bei Reformen der Unternehmensbesteuerung liegen. Sie sind im Interesse des Erhalts von Arbeitsplätzen und von Steuersubstrat in der Schweiz nicht nur zwingend, sondern als Investition in einen attraktiven Standort auch finanzierbar.