Änderungen im Finanzmarktinfrastrukturgesetz: Selbstregulierung muss Grundpfeiler bleiben
economiesuisse unterstützt die geplante Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) im Grundsatz, fordert aber gezielte Anpassungen. Insbesondere die bewährte Selbstregulierung soll beibehalten werden, um einen abrupten Systemwechsel zu vermeiden. Ziel ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes zu stärken, ohne das bestehende Regulierungsmodell grundlegend zu verändern.
eonomiesuisse sieht gezielten Anpassungsbedarf bei den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen im FinfraG. Der Dachverband unterstützt die Revisionsvorlage. Insbesondere bei der geplanten Abschaffung der Selbstregulierung im Bereich der Emittentenregulierung besteht jedoch erheblicher Anpassungsbedarf.
Das bewährte Modell der Selbstregulierung, insbesondere getragen von der Schweizer Börse, hat über viele Jahre hinweg zur Attraktivität des Schweizer Finanzplatzes beigetragen. Es ermöglicht eine flexible und praxisnahe Regulierung, die sowohl den Marktteilnehmern gerecht wird als auch internationalen Standards entspricht. Ein abruptes Ende dieser Selbstregulierung zugunsten einer staatlichen Regulierung durch die FINMA würde nicht nur unnötige Bürokratie schaffen, sondern auch erhebliche Kosten verursachen. Die Folge könnte eine Abschreckung von Emittenten sein. Damit verbunden wäre eine Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz.
Kein grundlegender Systemwechsel
Das abrupte Umschwenken auf eine staatliche Regulierung wird abgelehnt. Die Regulierungen im Anwendungsbereich des FinfraG müssen evolutionär weiterentwickelt werden, um den technologischen Fortschritten und internationalen Standards gerecht zu werden, ohne das bewährte System grundlegend zu verändern. Ein rechtlicher Rahmen, der Rechtssicherheit und Vertrauensschutz gewährleistet, ist im Finanzmarktrecht von zentraler Bedeutung.
Weitere Kritikpunkte an der Vorlage
Die geplanten Verlagerungen der Verantwortung für die Ad hoc-Publizität («Insiderinformationen») und Management-Transaktionen zur FINMA ist nicht zielführend: das bestehende SIX-Modell hat sich bewährt und muss beibehalten werden. Unnötige Eingriffe und zusätzliche Kosten müssen vermieden werden.
Auch der Ausbau der strafrechtlichen Regelungen wird abgelehnt, insbesondere in Bereichen, in denen die FINMA bereits heute über umfangreiche Aufsichtsinstrumente verfügt: Doppelspurigkeiten führen zu rechtlichen Unsicherheiten und schaffen keinen Mehrwert.
Evolution statt Revolution
Eine Revision des FinfraG ist notwendig, um den Finanzplatz Schweiz im internationalen Wettbewerb zukunftsfähig zu machen. Dabei sollte jedoch auf bestehenden bewährten Strukturen aufgebaut werden, insbesondere im Bereich der Selbstregulierung. Der diesbezüglich vorgeschlagene Systemwechsel ist nicht angezeigt und würde mehr Schaden als Nutzen bringen.
Lesen Sie hier die Vernehmlassungsantwort von economiesuisse zum FinfraG.