Ses­sio­ne in­ver­na­le 2017

La ses­sio­ne in­ver­na­le del Par­la­men­to avrà luogo dal 27 no­vem­bre al 15 di­cem­bre a Berna. Tro­va­te qui le no­stre po­si­zio­ni sui prin­ci­pa­li temi trat­ta­ti.

Con­si­glio na­zio­na­le

Wei­terführung der in­ter­na­tio­na­len Mo­bi­lität im Bil­dung­sbe­rei­ch

 
Die Sch­weiz soll­te ursprüngli­ch in den Jah­ren 2014–2020 an dem EU-Au­stau­sch­pro­gramm «Era­smus+» teil­neh­men. Die Ve­rhand­lun­gen dazu wur­den je­do­ch nach An­nah­me der Mas­se­nei­n­wan­de­rung­si­ni­tia­ti­ve im Fe­bruar 2014 si­stiert. Als Über­gang­slösung schuf die Sch­weiz für die Jahre 2014–2017 ein ei­ge­nes Mo­bi­litätspro­gramm, das sich sei­ther bewährt hat.
 
Mit der Vor­la­ge bean­tragt der Bun­de­srat für die Jahre 2018–2020 einen Kre­dit von 114,5 Mil­lio­nen Frank­en, um Au­slan­dau­fen­thal­te im Bil­dung­sbe­rei­ch zu fördern. Fi­nan­ziert wer­den sol­len damit Pro­gram­me für Ler­nen­de in allen Bil­dung­sbe­rei­chen. Ein Teil der Mit­tel steht auch für das Bil­dung­sper­so­nal sowie für Au­stau­schak­ti­vitäten im Be­rei­ch der Ju­gen­dförde­rung zur Verfügung.
 

Po­si­tion eco­no­mie­suis­se

eco­no­mie­suis­se un­ter­stützt den An­trag der Kom­mis­sion für Wis­sen­schaft, Bil­dung und Kul­tur des Na­tio­nal­ra­ts (WBK-NR), dem Vor­schlag des Bun­de­sra­ts zu fol­gen und dem Kre­dit zu­zu­stim­men.
 
Über­gang­slösung ist mo­men­tan der ri­ch­ti­ge Weg
Die vor­ge­schla­ge­ne Lösung schafft bis 2020 Re­ch­ts- und Pla­nungs­si­che­rheit für die Bil­dung­sin­sti­tu­tio­nen und Ler­nen­den. Sie ist unter den ge­ge­be­nen Umständen wei­te­ren Ve­rhand­lung­sver­su­chen für eine Era­smus-As­so­ziie­rung vor­zu­zie­hen. Die Qua­lität der inländi­schen Au­sbil­dun­gen wird da­dur­ch kur­z­fri­stig nicht gefährdet. Die Sch­wei­zer Lösung hat auch Vor­tei­le: Sie ist auf na­tio­na­le Bedürf­nis­se au­sge­ri­ch­tet, während nicht alle Pro­gram­me in­ne­rhalb von «Era­smus+» für die Sch­weiz von Be­deu­tung sind. Auch aus fi­nanz­po­li­ti­scher Sicht ist der Vor­schlag des Bun­de­sra­ts zu begrüssen: Mit 114,5 Mio. Frank­en wird der Bud­ge­trah­men un­ter­schrit­ten, der 2013 für die Teil­nah­me an «Era­smus+» (2018–2020) vor­ge­se­hen war.
 
Lang­fri­sti­ges Ziel: Nach­hal­ti­ge Mo­bi­litätslösung
Länger­fri­stig wäre es sehr wert­voll, wenn die Sch­weiz wie­der voll in das Au­stau­sch­pro­gramm der EU ein­ge­bun­den wäre. Der Bun­de­srat soll­te en­tspre­chen­de Ve­rhand­lun­gen für die Zeit nach 2020 auf­neh­men. Es wäre aber fal­sch, für die Vol­las­so­ziie­rung einen zu hohen Preis zu be­za­hlen. Mit dem Au­stritt von Gros­sbri­tan­nien aus der EU wer­den mögli­cher­wei­se ei­ni­ge der be­sten europäischen Uni­ver­sitäten nicht mehr am «Era­smus+»-Pro­gramm teil­neh­men. Eine stärkere Au­sri­ch­tung der Mo­bi­litätspro­gram­me aus­se­rhalb von «Era­smus+» könnte daher lang­fri­stig Sinn ma­chen.
 
Mo­bi­lität nach Leh­rab­schluss ver­bes­sern
Für die Zu­kunft nach 2020 muss die Mo­bi­lität von Lehr­lin­gen nach der Leh­rab­schlus­sprüfung stärker gefördert wer­den. Diese an­ge­hen­den Fa­ch­kräfte sind für die Sch­wei­zer Wir­ts­chaft von zen­tra­ler Be­deu­tung, pro­fi­tie­ren bi­sher aber kaum von den in­ter­na­tio­na­len Mo­bi­litätspro­gram­men.
 

Stand der Be­ra­tun­gen

Der Na­tio­nal­rat be­han­delt die Vor­la­ge in der Win­ter­ses­sion als Zwei­trat. Die WBK-NR em­p­fie­hlt meh­rhei­tli­ch, dem An­trag des Bun­de­sra­tes, der vom Stände­rat ein­stim­mig un­ter­stützt wird, zu fol­gen. Die Fi­nan­z­kom­mis­sion des Na­tio­nal­ra­tes (FK-NR) bean­tragt hin­ge­gen eine Kürzung des Ge­sam­t­kre­di­ts auf in­sge­samt 105,2 Mil­lio­nen Frank­en.

Einführung der mo­ni­sti­schen Fi­nan­zie­rung in der Kran­ken­p­fle­ge­ver­si­che­rung

 
Die par­la­men­ta­ri­sche Ini­tia­ti­ve will, dass sämtli­che Lei­stun­gen der obli­ga­to­ri­schen Kran­ken­p­fle­ge­ver­si­che­rung durch eine Stel­le vergütet wer­den. Diese Auf­ga­be sol­len die Kran­ken­ver­si­che­rer über­neh­men. Heute wer­den am­bu­lan­te Lei­stun­gen be­rei­ts mo­ni­sti­sch fi­nan­ziert. Bei sta­tionären Be­hand­lun­gen tei­len sich die Kan­to­ne und die obli­ga­to­ri­schen Kran­ken­ver­si­che­rer die Ko­sten. Bei einer Sy­ste­mum­stel­lung sol­len die kan­to­na­len Mit­tel in Zu­kunft aber nicht ver­sie­gen, son­dern wei­te­rhin in die Grund­ver­si­che­rung flies­sen. Damit die Kan­to­ne eine gewis­se Kon­trol­le über diese Mit­tel be­hal­ten können, sol­len sie für die Aus- und Wei­ter­bil­dung des Me­di­zi­nal­per­so­nals, den Ri­si­koau­sglei­ch, den Be­rei­ch öffen­tli­che Ge­sun­d­heit, für ge­mei­n­wir­ts­chaf­tli­che Lei­stun­gen sowie für die Prämien­ver­bil­li­gung ein­ge­se­tzt wer­den.
 
Damit das An­lie­gen der par­la­men­ta­ri­schen Ini­tia­ti­ve um­ge­se­tzt wer­den kann, muss die Be­hand­lung­sfri­st verlängert wer­den.
 

Po­si­tion eco­no­mie­suis­se

eco­no­mie­suis­se befürwor­tet die Um­stel­lung auf ein mo­ni­sti­sches Fi­nan­zie­rungs­sy­stem. Der Frist­verlänge­rung ist de­shalb zu­zu­stim­men.
 
Mo­ni­sti­sche Fi­nan­zie­rung erhöht die Trans­pa­renz und die Ko­ste­n­wah­rheit
Die Lei­stun­gen in der Grund­ver­si­che­rung soll­ten end­li­ch ein­hei­tli­ch fi­nan­ziert wer­den. Damit erhöhen sich Trans­pa­renz und Ko­ste­n­wah­rheit. Aus­ser­dem wer­den pro­ble­ma­ti­sche Fe­hlan­rei­ze be­sei­tigt. Sol­che be­ste­hen heute auf­grund der un­ter­schied­li­chen Ver­rech­nung der Ko­sten am­bu­lan­ter und sta­tionärer Be­hand­lun­gen. Mit der Über­win­dung des Fi­nan­zie­rung­sun­ter­schieds zwi­schen am­bu­lant und sta­tionär be­ste­ht keine Ge­fahr mehr, dass die Qua­lität me­di­zi­ni­scher Be­hand­lun­gen von ihrer Fi­nan­zie­rung beein­flus­st wird.
 
Die ge­ge­nwärtige Kom­bi­na­tion von dua­ler und mo­ni­sti­scher Fi­nan­zie­rung wird auch durch eine zu­neh­mend un­glei­che Ver­tei­lung der Ko­sten in Frage ge­stellt. Da immer mehr Lei­stun­gen am­bu­lant er­bra­cht wer­den, ver­schiebt sich die fi­nan­ziel­le Last hin zur Grund­ver­si­che­rung. Dies erhöht die Prämien über­dur­ch­sch­nit­tli­ch. Auch die­ses Pro­blem wird mit der Einführung einer ein­hei­tli­chen Fi­nan­zie­rung über­wun­den. Der vor­lie­gen­de Vor­schlag soll als Input die­nen, um eine tragfähige Lösung zu­sam­men mit den Kan­to­nen zu fin­den.
 

Stand der Be­ra­tun­gen

Die Kom­mis­sio­nen für so­zia­le Si­che­rheit und Ge­sun­d­heit bei­der Räte hat­ten der par­la­men­ta­ri­schen Ini­tia­ti­ve im Jahr 2011 Folge ge­ge­ben. In den Win­ter­ses­sio­nen 2013 und 2015 verlänger­te der Na­tio­nal­rat die Be­hand­lung­sfri­st der Ini­tia­ti­ve jeweils um zwei Jahre. Die gros­se Kam­mer wird in der Win­ter­ses­sion 2017 er­neut über eine Frist­verlänge­rung en­tschei­den.

Auf Ein­grif­fe in die Ver­trag­sfrei­heit ver­zi­ch­ten

 
Die par­la­men­ta­ri­sche Ini­tia­ti­ve for­dert, dass der Schu­tz vor mis­sbräuchli­chen Geschäftsbe­din­gun­gen nicht mehr nur für Kon­su­men­ten­ver­träge gilt, son­dern auch für Verträge mit gewer­bli­chen Ab­neh­mern. Hier­zu soll das Bun­de­sge­se­tz gegen den un­lau­te­ren Wett­bewerb (UWG) an­ge­pas­st wer­den.
 
Na­ch­dem der par­la­men­ta­ri­schen Ini­tia­ti­ve von bei­den Räten Folge ge­ge­ben wurde, geht es nun um ihre Um­se­tzung. Nun liegt ein Um­se­tzung­sent­wurf der Kom­mis­sion für Re­ch­tsfra­gen des Na­tio­nal­ra­ts (RK-NR) vor. Soll das An­lie­gen der par­la­men­ta­ri­schen Ini­tia­ti­ve um­ge­se­tzt wer­den, be­darf es einer Verlänge­rung der Be­hand­lung­sfri­st.
 

Po­si­tion eco­no­mie­suis­se

eco­no­mie­suis­se un­ter­stützt den Min­de­rhei­tsan­trag, die par­la­men­ta­ri­sche Ini­tia­ti­ve ab­zu­schrei­ben.
 
Kein Be­darf für eine neuer­li­che Re­vi­sion
Der gel­ten­de Ar­ti­kel 8 UWG ist erst seit dem 1. Juli 2012 in Kraft. Bei der Re­vi­sion be­schränkte das Par­la­ment den Gel­tung­sbe­rei­ch ganz bewus­st – und in Übe­rein­stim­mung mit der EU-Ri­ch­tli­nie über un­lau­te­re Geschäftsprak­ti­ken – auf Kon­su­men­ten­ver­träge. Die Umstände haben sich sei­ther nicht geändert. Eine Au­sdeh­nung des Gel­tung­sbe­rei­chs würde einen un­ve­rhält­ni­smässig gros­sen Au­f­wand ve­rur­sa­chen. Hinzu kommt, dass ein spe­zi­fi­sches Schu­tz­bedürfnis fehlt. Es be­ste­ht daher kein An­lass für eine neuer­li­che Re­vi­sion.
 
Auf un­ve­rhält­ni­smässige Ein­grif­fe in die Ver­trag­sfrei­heit ver­zi­ch­ten
Unser Ver­trag­sre­cht ba­siert auf der Frei­heit der Ver­trag­sge­stal­tung. Die Par­teien sol­len ihre ver­tra­gli­chen Be­zie­hun­gen en­tspre­chend ihren spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­sen frei ge­stal­ten können. Ab­wei­chun­gen von die­sem zen­tra­len Prin­zip sind nur au­snahm­swei­se zulässig und müssen sich auf das not­wen­di­ge Mi­ni­mum be­schränken. Eine Au­sdeh­nung von Ar­ti­kel 8 UWG auf das Geschäftsle­ben wäre ein un­ve­rhält­ni­smässi­ger Ein­griff in die Ver­trag­sfrei­heit. Im Un­ter­schied zu Kon­su­men­tin­nen und Kon­su­men­ten ste­hen sich hier geschäftser­fah­re­ne, gut in­for­mier­te Par­teien auf Au­ge­nhöhe gegenüber.
 
Re­ch­tsun­si­che­rheit ver­mei­den
Seit der le­tz­ten Re­vi­sion von Ar­ti­kel 8 UWG können die Ge­ri­ch­te die AGB von Kon­su­men­ten­ver­trägen unabhängig vom übri­gen Ver­trag­stext in­hal­tli­ch prüfen und als un­lau­ter erklären. Be­ste­ht eine AGB-Klau­sel den ri­ch­ter­li­chen Lau­ter­kei­tste­st nicht, hat das ihre Ni­ch­ti­g­keit und damit die Teil­ni­ch­ti­g­keit des Ver­trags zur Folge. Dies wirkt sich auch auf alle wei­te­ren Verträge mit iden­ti­schen Klau­seln aus. Diese um­fas­sen­de Art der Überprüfung von AGB erhöht die Re­ch­tsun­si­che­rheit für beide Ver­trag­spar­teien. Dies gilt umso mehr, als Ar­ti­kel 8 UWG ei­ni­ge un­kla­re Re­ch­tsbe­grif­fe enthält und (im Ge­gen­sa­tz zur EU-Ri­ch­tli­nie) kei­ner­lei kon­kre­ti­sie­ren­de Bei­spie­le nennt, was als mis­sbräuchli­che Klau­sel qua­li­fi­ziert wer­den könnte. Es ist ver­fe­hlt, diese Re­ge­lung nun auch auf vor­for­mu­lier­te und stan­dar­di­sier­te Verträge zwi­schen geschäftli­ch er­fah­re­nen Par­teien auszu­deh­nen. Die Wir­ts­chaft würde ge­ra­de auch im B2B-Mas­sen­ge­schäft unnötig be­la­stet, und es würde über Jahre Re­ch­tsun­si­che­rheit im Geschäftsle­ben herr­schen.
 

Stand der Be­ra­tun­gen

Der par­la­men­ta­ri­schen Ini­tia­ti­ve wurde von bei­den Räten Folge ge­ge­ben. Die RK-NR bean­tragt ihrem Rat, die Frist zur Au­sar­bei­tung eines Er­las­sent­wurfs bis zur Win­ter­ses­sion 2019 zu verlängern. Die Kom­mis­sion­smin­de­rheit bean­tragt, die Ini­tia­ti­ve ab­zu­schrei­ben.

WTO-kon­for­mer Er­sa­tz für «Schog­gi­ge­se­tz» in Sicht

 
Bi­sher hat der Bund der ex­por­tie­ren­den Nah­rung­smit­te­lin­du­strie einen Pre­i­sau­sglei­ch für Sch­wei­zer Milch und Ge­trei­de gewährt. Die Sch­wei­zer Agrar­ro­h­stof­fe sind im in­ter­na­tio­na­len Ver­glei­ch wegen dem hohen Agrar­grenz­schu­tz über­teuert. Für die Nah­rung­smit­tel­pro­du­zen­ten re­sul­tie­ren da­raus Wett­bewerb­sna­ch­tei­le. Diese konn­ten mit dem so­ge­nann­ten «Schog­gi­ge­se­tz» ver­rin­gert wer­den, indem der In­du­strie Meh­rau­sga­ben für Sch­wei­zer Ro­h­stof­fe zurücker­stat­tet wur­den. Na­ch­dem die WTO be­schlos­sen hat, Ex­ports­ub­ven­tio­nen die­ser Art zu ver­bie­ten, geht es nun darum, einen WTO-kon­for­men Er­sa­tz für das «Schog­gi­ge­se­tz» zu fin­den.
 
Der Bun­de­srat schlägt zwei Mas­snah­men als Er­sa­tzlösung vor: Er­stens sol­len die bi­she­ri­gen Ex­ports­ub­ven­tio­nen hau­shal­tsneu­tral in Land­wir­ts­chaf­ts­sub­ven­tio­nen um­gewan­delt wer­den. In den Jah­ren 2018–2020 sol­len so jeweils rund 68 Mil­lio­nen Frank­en an die Pro­du­zen­ten von Milch und Brot­ge­trei­de flies­sen – unabhängig davon, ob die Pro­duk­te ex­por­tiert wer­den. Zwei­tens sol­len die Zoll­vor­schrif­ten für den ak­ti­ven Ve­re­de­lung­sver­kehr mit Milch- und Ge­trei­de­grund­stof­fen lei­cht ve­rein­fa­cht wer­den. Im Ve­re­de­lung­sver­kehr können Ro­h­stof­fe zoll­frei ein­geführt wer­den, wenn damit Ex­port­pro­duk­te her­ge­stellt wer­den.
 

Po­si­tion eco­no­mie­suis­se

eco­no­mie­suis­se begrüsst eine ra­sche Um­se­tzung des WTO-Mi­ni­ster­be­schlus­ses und die Ablösung des «Schog­gi­ge­se­tzes» durch eine WTO-kon­for­me Na­ch­fol­ge­re­ge­lung.
 
WTO-kon­for­mer Au­sglei­ch des agrar­po­li­ti­sch be­ding­ten Ro­h­stof­f­prei­sna­ch­teils
Die Sch­wei­zer Wir­ts­chaft mit ihrem klei­nen Heim­markt ist zwin­gend auf einen guten in­ter­na­tio­na­len Mark­tzu­gang an­gewie­sen. Der Abbau von Han­dels­schran­ken er­folgt in ihrem urei­ge­nen In­te­res­se. Es ist darum wi­ch­tig, den WTO-Mi­ni­ster­be­schluss mit die­ser Vor­la­ge rasch um­zu­se­tzen. Glei­ch­zei­tig ist die Nah­rung­smit­tel­bran­che da­rauf an­gewie­sen, in au­srei­chen­dem Masse inländi­sche Ro­h­stof­fe zu in­ter­na­tio­nal kon­kur­ren­zfähigen Pre­i­sen zu erhal­ten. Wer­den diese Ziele nicht er­rei­cht, sind die Sub­ven­tio­nen zu stop­pen und an­de­re Lösun­gen zu wählen.
 
Ve­re­de­lung­sver­kehr kon­se­quent ve­rein­fa­chen
Die Er­fah­rung zeigt, dass die ve­rar­bei­ten­de In­du­strie Sch­wei­zer Milch und Ge­trei­de kauft, wenn diese zu wett­bewerb­sfähigen Pre­i­sen an­ge­bo­ten wer­den. Um dies zu gewähr­lei­sten, muss im Ge­gen­zug zu den neuen Sub­ven­tio­nen der ak­ti­ve Ve­re­de­lung­sver­kehr kon­se­quent ve­rein­fa­cht wer­den. An­dern­falls fehlt der nötige Wett­bewerb, damit die Sub­ven­tio­nen ihre Wir­kung ent­fal­ten. Die heu­ti­ge Bewil­li­gung­sp­fli­cht für Ein­fuh­ren zur Ve­re­de­lung soll­te gänz­li­ch ab­ge­schafft wer­den. Wünschen­swert wäre, wenn der Na­tio­nal­rat wei­ter­ge­hen­de Ve­rein­fa­chun­gen vor­neh­men würde, um den ad­mi­ni­stra­ti­ven Au­f­wand zu re­du­zie­ren. Zudem soll­te die ex­por­tie­ren­de Nah­rung­smit­te­lin­du­strie hin­si­ch­tli­ch der Swis­sness-Re­gu­lie­rung den glei­chen Re­geln un­ter­stellt wer­den wie die übrige Ex­por­tin­du­strie.
 
Pro­blem an der Wur­zel pac­ken – Agrar­markt öffnen
Die vor­lie­gen­de Er­sa­tzlösung ist le­di­gli­ch eine kur­z­fri­sti­ge Mas­snah­me zur se­lek­ti­ven Scha­den­smin­de­rung. Lang­fri­stig müssen aber die Ur­sa­chen für den Scha­den an­ge­gan­gen wer­den: Der Sch­wei­zer Agrar­markt muss geöffnet wer­den, zu­min­de­st gegenüber der EU. Nur so las­sen sich die ro­h­stof­f­prei­sbe­ding­ten Wett­bewerb­sna­ch­tei­le der Sch­wei­zer Ex­por­tin­du­strie nach­hal­tig be­sei­ti­gen und die Na­ch­fra­ge nach Sch­wei­zer Agrar­ro­h­stof­fen lang­fri­stig si­chern.
 

Stand der Be­ra­tun­gen

Der Na­tio­nal­rat be­han­delt die Vor­la­ge in der Win­ter­ses­sion 2017 als Zwei­trat, na­ch­dem der Stände­rat die Vor­la­ge in der Herbstses­sion 2017 an­ge­nom­men hat. Die Kom­mis­sion für Wir­ts­chaft und Ab­ga­ben des Na­tio­nal­ra­ts (WAK-NR) hat den bei­den Be­schlus­sentwürfen zu­ge­stimmt. Die Kom­mis­sion­smeh­rheit lehnt aber eine Be­fri­stung der Beiträge bis 2027 ab und will die An­bau­fläche für die Bei­trag­sbe­rech­nung berück­si­ch­ti­gen.

Nein zum Agra­ri­so­la­tio­ni­smus: «Ernährungs­sou­veränität» ableh­nen

 
Mit der Volk­si­ni­tia­ti­ve soll ein neuer Ar­ti­kel zur «Ernährungs­sou­veränität» in die Bun­de­sver­fas­sung auf­ge­nom­men wer­den. Die­ser Ver­fas­sung­sar­ti­kel ver­langt staa­tli­che Ein­grif­fe und Len­kung­smas­snah­men für einen Struk­tur­wan­del hin zu einer kleinbäuer­li­chen, vom Au­sland stärker iso­lier­ten Land­wir­ts­chaft.
 
Die Ini­tia­ti­ve ver­langt, dass der Bund die Ein­fuhr von Nah­rung­smit­teln mit Zöllen und Men­gen­be­schränkun­gen ein­schränkt. Mit Zöllen soll in­sbe­son­de­re die Ein­fuhr von Pro­duk­ten, die nicht nach Um­welt- und So­zial­nor­men der Sch­weiz her­ge­stellt wur­den, be­hin­dert wer­den. Sol­che Im­por­te darf der Bund gemäss Ini­tia­ti­v­text auch ganz ver­bie­ten. Ver­bo­ten wer­den soll auch der Ein­sa­tz ge­ne­ti­sch veränder­ter Or­ga­ni­smen in der Land­wir­ts­chaft. Wei­ter sol­len die Pre­i­se für Land­wir­ts­chaf­tspro­duk­te staa­tli­ch ge­lenkt wer­den. Aus­ser­dem for­dert die Ini­tia­ti­ve Ein­grif­fe in den Ar­bei­tsmarkt, um die Beschäfti­gung in der Land­wir­ts­chaft zu erhöhen und für sch­wei­z­weit ein­hei­tli­che Ar­bei­tsbe­din­gun­gen zu sor­gen.
 
Eine Min­de­rheit der Kom­mis­sion für Wir­ts­chaft und Ab­ga­ben des Na­tio­nal­ra­ts (WAK-NR) schlägt einen di­rek­ten Ge­ge­nent­wurf zur Volk­si­ni­tia­ti­ve vor. Die lo­ka­le Pro­duk­tion soll gestärkt, ein Gen­tech­no­lo­gie­ver­bot ein­geführt sowie der Ar­beit­neh­mer­schu­tz in der Land­wir­ts­chaft au­sge­baut wer­den.
 

Po­si­tion eco­no­mie­suis­se

eco­no­mie­suis­se em­p­fie­hlt, die Ini­tia­ti­ve ab­zu­leh­nen und auf den Ge­ge­nent­wurf nicht ein­zu­tre­ten.
 
Freier Markt statt staa­tli­cher Zwang
Die Ini­tia­ti­ve möchte durch Ver­fas­sung­sbe­stim­mun­gen er­z­win­gen, dass die Land­wir­ts­chaft «den ge­sell­schaf­tli­chen und öko­lo­gi­schen Er­war­tun­gen der Bevölke­rung ge­re­cht» wird. Es gibt aber be­rei­ts au­srei­chend Pro­duk­te auf dem Markt, die gemäss dem For­de­rung­ska­ta­log der Ini­tia­ti­ve pro­du­ziert und auf dem Markt an­ge­bo­ten wer­den. Statt die Bauern mehr staa­tli­chem Zwang auszu­se­tzen soll­te die En­tschei­dung dem Markt über­las­sen wer­den. Die Bevölke­rung weiss selb­st am be­sten, wel­che Pro­duk­te sie kon­su­mie­ren möchte. Nicht ve­rein­bar mit einer auf den Markt au­sge­ri­ch­te­ten Land­wir­ts­chaft, wie sie die Bun­de­sver­fas­sung heute for­dert, ist auch die staa­tli­che Fe­stle­gung von ge­re­ch­ten Pre­i­sen. Es ist nicht die Auf­ga­be des Staa­tes, die «Schaf­fung bäuer­li­cher Or­ga­ni­sa­tio­nen» zu un­ter­stützen, son­dern die Auf­ga­be der jewei­li­gen Ak­teu­re einer Bran­che. Statt die Ei­ge­ni­ni­tia­ti­ve zu fördern würde die An­nah­me der Ini­tia­ti­ve den Pro­tek­tio­ni­smus und den Ein­fluss des Staa­tes auf die Land­wir­ts­chaft stärken.
 
Staa­tli­ch ve­rord­ne­ter Per­so­na­lau­sbau schwächt die Land­wir­ts­chaft
Die Ini­tia­ti­ve for­dert Mas­snah­men, um die «Zahl der in der Land­wir­ts­chaft tätigen Per­so­nen» zu fördern. Eine sol­che in­du­strie­po­li­ti­sche Mas­snah­me ist völlig ver­fe­hlt. Die Sch­wei­zer Land­wir­ts­chaft ist im in­ter­na­tio­na­len Ver­glei­ch be­rei­ts sehr kleinräumig or­ga­ni­siert. Es fin­det aber eine Ent­wic­klung hin zu mehr Pro­duk­ti­vität und höherer Qua­lität statt. Der tech­no­lo­gi­sche For­ts­chritt ermögli­cht mehr Er­trag bei lei­cht sin­ken­der Beschäfti­gung. Die Ini­tia­ti­ve möchte diese Ent­wic­klung abwürgen. Die Land­wir­ts­chaft würde sich wei­ter von den an­de­ren Wir­ts­chaf­ts­sek­to­ren ent­fer­nen, wo der tech­no­lo­gi­sche For­ts­chritt höhere Ein­kom­men und bes­se­re Pro­duk­te ermögli­cht.
 
Grenz­schu­tz gefährdet Han­del­sbe­zie­hun­gen und erhöht die Pre­i­se
Die Ini­tia­ti­ve möchte die Zölle erhöhen und die Ein­fuhr­men­gen be­schränken. Mit sol­chen Grenz­schu­tz­mas­snah­men ver­baut sich die Sch­weiz die Mögli­ch­keit, ihre Han­del­sbe­zie­hun­gen wei­ter­zuent­wic­keln. Gute Han­del­sbe­zie­hun­gen sind aber für die ge­samt­wir­ts­chaf­tli­che Ent­wic­klung en­tschei­dend. Durch die Ab­schot­tung stei­gen auch die Pre­i­se für Agrar­ro­h­stof­fe und Le­ben­smit­tel. Dies schwächt ei­ner­sei­ts die Wett­bewerb­sfähi­g­keit der Le­ben­smit­te­lin­du­strie und der Ga­stro­no­mie. An­der­sei­ts wer­den die so­zial schle­ch­ter ge­stell­ten Hau­shal­te über­pro­por­tio­nal be­la­stet.
 
Di­rek­ter Ge­gen­vor­schlag ist wett­bewerb­sfeind­li­che Sym­bol­po­li­tik
Der Bund verfügt mit dem gel­ten­den Ar­ti­kel 104 und dem neuen Ar­ti­kel 104a über zwei au­srei­chen­de Ver­fas­sung­sgrund­la­gen auf dem Ge­biet der Land­wir­ts­chaft. Sie er­lau­ben, die ge­mei­n­wir­ts­chaf­tli­chen Lei­stun­gen der bo­den­bewir­ts­chaf­ten­den bäuer­li­chen Be­trie­be ab­zu­gel­ten. Wei­te­re Förder­kom­pe­ten­zen sind weder er­for­der­li­ch noch zielführend. Be­rei­ts heute be­ste­ht eine Ten­denz zu re­gio­na­len und lo­ka­len Ve­rar­bei­tungs- und Ver­mark­tungs­struk­tu­ren. Der Ge­gen­vor­schlag wäre wett­bewerb­sfeind­li­ch und würde dem Ziel der auf den Markt au­sge­ri­ch­te­ten Pro­duk­tion wi­der­spre­chen.
 

Stand der Be­ra­tun­gen

Der Na­tio­nal­rat berät die Volk­si­ni­tia­ti­ve in der Win­ter­ses­sion 2017 als Er­strat. Die WAK-NR bean­tragt, die Volk­si­ni­tia­ti­ve zur Ableh­nung zu em­p­fe­hlen. Auch der Bun­de­srat em­p­fie­hlt, die Ini­tia­ti­ve ab­zu­leh­nen. Auf den Ge­gen­vor­schlag der Kom­mis­sion­smin­de­rheit ist die WAK-NR nicht ein­ge­tre­ten.

Keine geld­po­li­ti­schen Ho­chri­si­koex­pe­ri­men­te in der Sch­weiz

 
Die Voll­geld-Ini­tia­ti­ve möchte das Geld­sy­stem der Sch­weiz grund­le­gend verändern. Er­stens soll die Sch­wei­ze­ri­sche Na­tio­nal­bank (SNB) als ein­zi­ge In­sti­tu­tion Geld in Um­lauf brin­gen können. Geld­schöpfung durch Kre­di­te der Geschäftsban­ken soll ver­bo­ten wer­den. Die Ban­ken dürfen dem­na­ch nur noch Kre­di­te ver­ge­ben, wenn diese vol­lumfängli­ch mit Spar­gu­tha­ben hin­ter­legt sind. Zwei­tens soll die SNB künftig Geld schöpfen, ohne dass sie dabei etwas kauft und einen Ge­ge­n­wert erhält.
 
Eine Min­de­rheit der vor­be­ra­ten­den Kom­mis­sion für Wir­ts­chaft und Ab­ga­ben (WAK-NR) will dem Stimm­volk einen di­rek­ten Ge­ge­nent­wurf zur Voll­geld-Ini­tia­ti­ve un­ter­brei­ten. Der Ge­ge­nent­wurf sieht vor, dass die sy­stem­re­le­van­ten Ban­ken einen un­gewi­ch­te­ten An­teil an Ei­gen­mit­teln von min­de­stens 10 Pro­zent der Bi­lanz­sum­me au­f­wei­sen müssen.
 

Po­si­tion eco­no­mie­suis­se

eco­no­mie­suis­se em­p­fie­hlt, die Ini­tia­ti­ve ab­zu­leh­nen und auf den Ge­ge­nent­wurf nicht ein­zu­tre­ten.
 
Voll­geld-Ini­tia­ti­ve gefährdet Ver­trauen in den Sch­wei­zer Frank­en
Für jeden Frank­en, den die SNB heute in Um­lauf bringt, hält sie einen Vermögen­swert in ihren Büchern; zum Bei­spiel Obli­ga­tio­nen, Ak­tien oder Gold. Die Ini­tian­ten möchten die­sen er­prob­ten Me­cha­ni­smus durch die so­ge­nann­te schul­d­freie Au­sga­be von Geld ablösen. Die SNB würde bei der Emis­sion von Frank­en kei­nen Vermögen­swert mehr kau­fen, son­dern die Frank­en ein­fa­ch ver­schen­ken. Kein an­de­res Land kennt Voll­geld oder hat die­ses Sy­stem je­mals au­spro­biert. Es ist auf­grund der fe­hlen­den Vermögen­swer­te davon auszu­ge­hen, dass das Ver­trauen in den Sch­wei­zer Frank­en früher oder später ver­lo­ren ginge. Als Folge würde sich der Sch­wei­zer Frank­en mas­siv ab­wer­ten, was zu einer Währung­skri­se mit ve­rhee­ren­den Kon­se­quen­zen führen kann.
 
Hohe Ko­sten für klei­ne Bank­kun­den
Im Voll­geld­sy­stem bleibt Bank­kun­den ein­zig die Wahl zwi­schen einem zin­slo­sen Voll­geld-Za­hlung­skon­to und einem Spar­kon­to, das nicht für Za­hlungsz­wec­ke be­nu­tzt wer­den kann. Das heute weit ver­brei­te­te Si­ch­t­kon­to (Gi­ro­kon­to) ist im Voll­geld­sy­stem ver­bo­ten. Das Geld auf den neu zu schaf­fen­den Za­hlung­skon­ten dürfen die Ban­ken nicht mehr gewinn­brin­gend in­ve­stie­ren. Daher ist mit hohen Kon­toführung­sgebühren zu rech­nen, wel­che Klein­kun­den be­son­ders sch­merz­li­ch tref­fen.
 
Um­ge­hung und ein­ge­schränkter Ka­pi­tal­ver­kehr
Viele Bank­kun­den wer­den nicht be­reit sein, auf ein Si­ch­t­kon­to in der heu­ti­gen Form zu ver­zi­ch­ten. Daher sind Um­ge­hung­sver­su­che wahr­schein­li­ch. Die SNB könnte in einem sol­chen Fall ihren ge­se­tz­li­chen Auf­trag nicht mehr erfüllen, we­swe­gen der Bund Ka­pi­tal­ver­kehr­skon­trol­len oder ähn­li­ch schädli­che Re­gu­lie­run­gen einführen müsste. Die Ini­tia­ti­ve er­laubt dies ex­pli­zit. Für einen in­ter­na­tio­nal so ver­ne­tz­ten Wir­ts­chaf­ts­stan­dort wie jenen der Sch­weiz wäre diese Ent­wic­klung fatal.
 
Unabhängi­g­keit der Na­tio­nal­bank gefährdet
Wird die SNB dazu ver­p­fli­ch­tet, schein­ba­res Gra­ti­sgeld zu ver­tei­len, schafft dies eine rie­si­ge An­spru­ch­shal­tung. Die Ini­tian­ten ver­spre­chen Ge­schen­ke an Bund, Kan­to­ne und die Bevölke­rung in der Höhe von jähr­li­ch bis zu 15 Mil­liar­den Frank­en. Um an das Geld he­ran­zu­kom­men, wer­den In­te­res­sen­grup­pen die Na­tio­nal­bank mas­siv unter Druck se­tzen. Eine von Par­ti­ku­la­rin­te­res­sen abhängige SNB kann die Pre­is­sta­bi­lität des Sch­wei­zer Frank­ens nicht mehr ga­ran­tie­ren. Wir­ts­chaft und Bevölke­rung sind aber auf eine sta­bi­le Währung an­gewie­sen – die Unabhängi­g­keit der Na­tio­nal­bank muss de­swe­gen wei­te­rhin das ober­ste Gebot sein. Auch aus die­sem Grund ist die Ini­tia­ti­ve ab­zu­leh­nen.
 
Kein Be­darf für di­rek­ten Ge­ge­nent­wurf
Der di­rek­te Ge­ge­nent­wurf ist unnötig und volk­swir­ts­chaf­tli­ch schädlich. Mit der be­ste­hen­den Too-Big-To-Fail-Ge­se­tz­ge­bung verfügt die Sch­weiz über hin­rei­chend stren­ge Ei­gen­mit­tel­vor­schrif­ten für sy­stem­re­le­van­te Ban­ken. Sie orien­tie­ren sich grundsätz­li­ch an in­ter­na­tio­na­len Stan­dards. Die Sch­weiz ist damit be­rei­ts heute in­ter­na­tio­nal führend. Wei­ter­ge­hen­de Ei­gen­mit­tel­vor­schrif­ten würden die Sch­wei­zer Ban­ken im in­ter­na­tio­na­len Wett­bewerb be­na­ch­tei­li­gen und Ar­bei­tsplätze gefährden.
 

Stand der Be­ra­tun­gen

Der Na­tio­nal­rat berät die Volk­si­ni­tia­ti­ve als Zwei­trat in der Win­ter­ses­sion 2017. Die WAK-NR bean­tragt ihrem Rat, die Volk­si­ni­tia­ti­ve ab­zu­leh­nen und auf den di­rek­ten Ge­ge­nent­wurf nicht ein­zu­tre­ten.
 
Der Stände­rat be­han­del­te die Volk­si­ni­tia­ti­ve in der Herbstses­sion 2017 als Er­strat und lehn­te sie ab. Der Bun­de­srat em­p­fie­hlt eben­falls, die Volk­si­ni­tia­ti­ve ab­zu­leh­nen.

Con­si­glio degli Stati

Im­port­ver­bot er­sch­wert in­ter­na­tio­na­le Han­del­sbe­zie­hun­gen

 
Die Mo­tion ver­langt ein Im­port­ver­bot für alle «tier­quäle­ri­sch er­zeug­ten Pro­duk­te».
 

Po­si­tion eco­no­mie­suis­se

eco­no­mie­suis­se lehnt das Im­port­ver­bot ab.
 
Im­port­ver­bot ist der fal­sche Weg zu tier­ge­re­ch­ter Pro­duk­tion
Tier­quäle­ri­sche Pro­duk­tion­sme­tho­den sind klar ab­zu­leh­nen. Auf­grund des klei­nen Sch­wei­zer Mark­ts und der glo­ba­len Wer­ts­chöpfung­sket­ten ist ein ge­ne­rel­les Im­port­ver­bot aber der fal­sche An­sa­tz, um tier­ge­re­ch­te Pro­duk­tion­sme­tho­den zu fördern. Woll­te sie die­ses Ziel mit dem Ver­bot er­rei­chen, müsste die Sch­weiz si­cher­stel­len, dass sch­wei­ze­ri­sche Vor­stel­lun­gen des Tier­schu­tzes auf der gan­zen Welt ein­ge­hal­ten wer­den. Das ist nicht rea­li­sti­sch. Es brau­cht daher ein in­ter­na­tio­nal ab­ge­stimm­tes Vor­ge­hen und kein ein­sei­ti­ges Im­port­ver­bot.
 
Gefähr­li­ch für die Han­del­sbe­zie­hun­gen der Sch­weiz
Die Mo­tion birgt ein erhe­bli­ches Scha­den­spo­ten­tial für die stark auf den Aus­se­n­han­del an­gewie­se­ne Sch­wei­zer Wir­ts­chaft. Ein ge­ne­rel­les Im­port­ver­bot, wie es die Mo­tion ver­langt, ist mit in­ter­na­tio­na­lem Recht un­ve­rein­bar. Es wi­der­spri­cht den Prin­zi­pien des All­ge­mei­nen Zoll- und Han­del­sa­b­kom­mens (WTO). Die Sch­weiz müsste die Ein­fuhr­ver­bo­te zu den ein­zel­nen Pro­duk­ten mit dem Na­ch­weis begründen, dass die Tier­schu­tz­zie­le nicht mit mil­de­ren Mas­snah­men er­reich­bar sind. Die Wahr­schein­li­ch­keit, dass die­ser Na­ch­weis schei­tert und wi­ch­ti­ge Han­del­spart­ner zu Ge­gen­mas­snah­men ermäch­tigt wer­den, ist sehr gross. Na­ch­tei­le für die Han­del­sbe­zie­hun­gen dro­hen bei An­nah­me der Mo­tion auch im Rah­men der Be­zie­hun­gen zur EU. Die Im­port­be­schränkun­gen ste­hen nämlich auch im Kon­flikt mit dem bi­la­te­ra­len Ab­kom­men über den Han­del mit land­wir­ts­chaf­tli­chen Pro­duk­ten.
 
In der Pra­xis nicht um­se­tz­bar
Was genau unter den Be­griff «tier­quäle­ri­sch er­zeug­te Pro­duk­te» fällt, ist un­klar. Auch wenn ein spe­ziel­ler Ka­ta­log ver­bo­te­ner Pro­duk­tion­sme­tho­den er­stellt wird, ist die Mo­tion kaum um­se­tz­bar: Der Kon­trol­lau­f­wand wäre im­mens. Immer und übe­rall wäre zu kon­trol­lie­ren, unter wel­chen Be­din­gun­gen tie­ri­sche Pro­duk­te im Au­sland pro­du­ziert wur­den. Dies auch in den za­hl­rei­chen Fällen, in denen tie­ri­sche Pro­duk­te als Halb­fa­bri­ka­te in im­por­tier­te Er­zeu­gnis­se ein­flies­sen.
 
Bes­se­re Lösung: Kon­su­men­te­nin­for­ma­tion und Pro­dukt­de­kla­ra­tion
Statt auf ein Im­port­ver­bot soll­te auf in­ter­na­tio­nal ve­rein­bar­te Pro­duk­tions­stan­dards sowie auf die Ve­rant­wor­tung der Pro­du­zen­ten und die Mündi­g­keit der Kon­su­men­ten ge­se­tzt wer­den. In der Tex­ti­lin­du­strie gibt es bei­spiel­swei­se be­rei­ts La­bels wie «Wool Sheep Wel­fa­re». Die Kon­su­men­tin­nen und Kon­su­men­ten können im Rah­men der be­ste­hen­den De­kla­ra­tion­svor­schrif­ten und -mögli­ch­kei­ten noch bes­ser über die Pro­duk­ther­kunft und die Pro­duk­tion­spro­zes­se auf­ge­klärt wer­den.
 

Stand der Be­ra­tun­gen

Der Stände­rat berät die Mo­tion als Zwei­trat. So­wo­hl die vor­be­ra­ten­de Kom­mis­sion als auch der Bun­de­srat em­p­fe­hlen, die Mo­tion ab­zu­leh­nen. Der Na­tio­nal­rat hat ihr hin­ge­gen zu­ge­stimmt.

MEI-Um­se­tzung statt RASA-Ini­tia­ti­ve

 
Mit der Volk­si­ni­tia­ti­ve «Raus aus der Sack­gas­se!» (RASA-Ini­tia­ti­ve) soll der Ar­ti­kel 121a aus der Bun­de­sver­fas­sung (BV) ge­stri­chen wer­den. Er wurde durch die Mas­se­nei­n­wan­de­rung­si­ni­tia­ti­ve (MEI) ein­geführt und ver­langt, dass die Sch­weiz die Zu­wan­de­rung ei­gen­ständig steuert.
 
Eine Min­de­rheit der Staa­tspo­li­ti­schen Kom­mis­sion des Stände­ra­ts (SPK-SR) bean­tragt einen di­rek­ten Ge­ge­nent­wurf zur Ini­tia­ti­ve. Er sieht vor, dass die Zu­wan­de­rungs­steue­rung beim Ab­schluss neuer völker­re­ch­tli­cher Verträge zu berück­si­ch­ti­gen ist. Die völker­re­ch­tli­chen Ver­p­fli­ch­tun­gen der Sch­weiz wären je­do­ch vor­be­hal­ten.
 

Po­si­tion eco­no­mie­suis­se

eco­no­mie­suis­se un­ter­stützt, die RASA-Ini­tia­ti­ve ohne Ge­ge­nent­wurf zur Ableh­nung zu em­p­fe­hlen.
 
RASA-Ini­tia­ti­ve nach MEI-Um­se­tzung ob­so­let
Das An­lie­gen der Ini­tian­ten, das Freizügi­g­kei­tsa­b­kom­men (FZA) und die bi­la­te­ra­len Verträge mit der EU zu erhal­ten, ist grundsätz­li­ch be­re­ch­tigt. An­de­rer­sei­ts gilt es den in Ar­ti­kel 121a BV au­sge­drückten Volk­swil­len, die Zu­wan­de­rung mit geei­gne­ten Mas­snah­men zu steuern, zu re­spek­tie­ren. Mit der Re­vi­sion des Ausländer­ge­se­tzes vom De­zem­ber 2016 hat das Par­la­ment eine Lösung ge­fun­den, die bei­den Ansprüchen ge­re­cht wird: Ar­ti­kel 121a BV wurde unter Berück­si­ch­ti­gung der be­ste­hen­den völker­re­ch­tli­chen Ver­p­fli­ch­tun­gen um­ge­se­tzt, ohne die bi­la­te­ra­len Ab­kom­men mit der EU zu gefährden. Die RASA-Ini­tia­ti­ve ist da­dur­ch übe­rholt. Na­ch­dem ein Ge­se­tze­sre­fe­ren­dum gegen die MEI-Um­se­tzung nicht zu­stan­de kam, ste­hen nun Um­se­tzung­sfra­gen im Zen­trum. We­sen­tli­ch für die Sch­wei­zer Wir­ts­chaft sind Re­ch­ts­si­che­rheit und Zu­gang zu ho­ch­qua­li­fi­zier­ten Ar­bei­tskräften.
 
Ge­gen­vor­schlag überflüssig
Eben­falls ab­zu­leh­nen ist der von einer Kom­mis­sion­smin­de­rheit vor­ge­schla­ge­ne Ge­ge­nent­wurf. Es be­darf kei­ner zusätz­li­chen Erwähnung, dass die Sch­weiz ihre völker­re­ch­tli­chen Ver­p­fli­ch­tun­gen einhält. Ar­ti­kel 5 Ab­sa­tz 4 BV hält be­rei­ts fest, dass der Bund und die Kan­to­ne das Völker­re­cht zu bea­ch­ten haben.
 

Stand der Be­ra­tun­gen

Der Stände­rat wird sich in der Win­ter­ses­sion 2017 als Zwei­trat mit der Volk­si­ni­tia­ti­ve be­fas­sen. Die vor­be­ra­ten­de Kom­mis­sion des Stände­ra­ts bean­tragt ihrem Rat, die Ini­tia­ti­ve ohne Ge­gen­vor­schlag zur Ableh­nung zu em­p­fe­hlen. Dies hat der Na­tio­nal­rat in der Herbstses­sion 2017 be­schlos­sen.

Tech­no­lo­gie­ver­bo­te scha­den dem Wir­ts­chaf­ts­stan­dort Sch­weiz

 
Die Stan­de­si­ni­tia­ti­ve des Kan­tons Thur­gaus möchte die Ver­wen­dung von gen­tech­ni­sch veränder­ten Or­ga­ni­smen (GVO) im Pflan­zen­bau und in der Tie­rhal­tung un­be­fri­stet ver­bie­ten. Als Al­ter­na­ti­ve wird vor­ge­schla­gen, das be­ste­hen­de Gen­tech­nik-Mo­ra­to­rium nach 2017 um 10 Jahre zu verlängern.
 

Po­si­tion eco­no­mie­suis­se

eco­no­mie­suis­se lehnt die Stan­de­si­ni­tia­ti­ve ab.
 
Mo­ra­to­rium wurde soe­ben verlängert – er­neu­te Ver­schärfung schmälert Stan­dor­tat­trak­ti­vität
In der Som­mer­ses­sion 2017 hat das Par­la­ment be­schlos­sen, das Mo­ra­to­rium für den Anbau gen­tech­ni­sch veränder­ter Or­ga­ni­smen um 4 Jahre zu verlängern. Ein un­be­fri­ste­tes Ver­bot und eine Verlänge­rung des Mo­ra­to­riums um 8 Jahre wur­den im Par­la­ment be­ra­ten und ab­ge­lehnt. Es ist aus po­li­ti­scher Sicht nicht an­ge­bra­cht, so kurz nach die­sen Be­schlüssen er­neut eine Ver­schärfung des Ver­bo­ts ins Auge zu fas­sen. Für den Stan­dor­ten­tscheid von Un­ter­neh­men und For­schung­sin­sti­tu­tio­nen spie­len die Tech­no­lo­giea­k­zep­tanz und die Nähe zu Ab­sa­tzmärkten eine we­sen­tli­che Rolle. Wird das An­bau­ver­bot für GVO noch wei­ter au­sge­dehnt, ist dies ein schle­ch­tes Si­gnal für den Stan­dort Sch­weiz. Das Tech­no­lo­gie­ver­bot bewirkt, dass sich in­no­va­ti­ve Un­ter­neh­men gegen die Sch­weiz als For­schungs­stan­dort en­tschei­den und dass For­schung­sin­ve­sti­tio­nen au­sblei­ben.
 
Wis­sen­schaf­tli­ch un­be­gründe­tes Tech­no­lo­gie­ver­bot
Wenn die Ri­si­ken kon­trol­liert wer­den können, sind Tech­no­lo­gien zu­zu­las­sen. Im Fall des An­baus von GVO sind diese Be­din­gun­gen erfüllt. Während mehr als 20 Jah­ren des An­baus gen­tech­ni­sch ver­bes­ser­ter Nu­tz­p­flan­zen rund um den Erd­ball hat sich ge­zeigt, dass sol­che Pflan­zen ge­nau­so si­cher sind wie kon­ven­tio­nell gezüch­te­te Sor­ten. Bevor eine neue gen­tech­ni­sch veränder­te Pflan­zen­sor­te in Eu­ro­pa zu­ge­las­sen wird, muss sie ein aufwändi­ges Zu­las­sung­sver­fah­ren dur­chlau­fen. Dabei wer­den unter an­de­rem mögli­che ne­ga­ti­ve Ge­sun­d­hei­tsau­swir­kun­gen gründ­li­ch überprüft. Pro­duk­te mit Zu­ta­ten aus gen­tech­ni­sch veränder­ten Or­ga­ni­smen, wel­che die­ses Prüfver­fah­ren be­stan­den haben, sind für die men­schli­che und tie­ri­sche Ge­sun­d­heit ge­nau­so si­cher wie kon­ven­tio­nel­le Pro­duk­te. Dies wird von za­hl­rei­chen um­fas­sen­den Stu­dien be­legt, sowie von Behörden in Eu­ro­pa, Ame­ri­ka und Asien seit Jah­ren bestätigt.
 
Gros­se Vor­tei­le für die Land­wir­ts­chaft und die Ernährungs­si­che­rheit
Die For­ts­chrit­te der grünen Gen­tech­no­lo­gie stärken die Ernährungs­si­che­rheit und die Res­sour­ce­nef­fi­zienz welt­weit. Die mo­der­nen Züch­tung­sme­tho­den ma­chen Nu­tz­p­flan­zen re­si­sten­ter gegen Schädlin­ge und Pilze sowie gegen ex­tre­me Um­wel­tein­flüsse wie Hitze, Nässe und Dürre. Mit Me­tho­den der grünen Bio­tech­no­lo­gie veränder­te Pro­duk­te wie Kraut- und Knol­lenfäule-re­si­sten­te Kar­tof­feln oder Feuer­brand-re­si­sten­te Äpfel, die keine An­ti­bio­ti­ka­be­hand­lung mehr brau­chen, sind im In­te­res­se der Sch­wei­zer Land­wir­ts­chaft. Ge­ra­de wer we­ni­ger Pflan­zen­schu­tz­mit­tel ein­se­tzen möchte, kommt nicht um mo­der­ne Züch­tung­sme­tho­den herum. In­no­va­tion im Be­rei­ch der Pflan­zenzüch­tung wird unerlässli­ch dafür sein, dass die Sch­weiz ihre Ziele der Agen­da 2030 der Ve­rein­ten Na­tio­nen er­rei­chen kann.
 
Wa­hl­frei­heit für die Kon­su­men­tin­nen und Kon­su­men­ten
Das der­zeit gel­ten­de Mo­ra­to­rium schränkt die Wahlmögli­ch­keit von Sch­wei­zer Kon­su­men­tin­nen und Kon­su­men­ten unnötig ein. Eine zusätz­li­che Verlänge­rung oder gar ein un­be­fri­ste­tes Ver­bot würde diese Entmündi­gung der Kon­su­men­tin­nen und Kon­su­men­ten ze­men­tie­ren. Ex­plo­ra­ti­ve Stu­dien haben er­ge­ben, dass rund 20 Pro­zent der Sch­wei­zer Kon­su­men­tin­nen und Kon­su­men­ten GV-Pro­duk­te kau­fen würden, wenn dies einen pre­i­sli­chen Vor­teil brächte.
 

Stand der Be­ra­tun­gen

Der Stände­rat be­han­delt die Stan­de­si­ni­tia­ti­ve in der Win­ter­ses­sion 2017 als Er­strat. Die vor­be­ra­ten­de Kom­mis­sion bean­tragt ihrem Rat, der Ini­tia­ti­ve keine Folge zu geben.

Klare Re­geln für den au­to­ma­ti­schen In­for­ma­tion­sau­stau­sch

 
Seit Ja­nuar 2017 wen­det die Sch­weiz den au­to­ma­ti­schen In­for­ma­tion­sau­stau­sch über Fi­nanz­da­ten (AIA) mit 38 Staa­ten an. Mit die­ser Vor­la­ge möchte der Bun­de­srat den AIA mit 41 wei­te­ren Staa­ten und Ter­ri­to­rien einführen. Dazu zählen unter an­de­rem China, In­dien, Bra­si­lien und Rus­sland.
 
Aus­ser­dem möchte der Bun­de­srat einen Prüfme­cha­ni­smus einführen. Vor dem er­sten Da­te­nau­stau­sch mit einem neuen Part­ner­staat will er der zuständi­gen Par­la­men­tskom­mis­sion einen Prüfung­sbe­ri­cht vor­le­gen. Die­ser soll zei­gen, ob die Part­nerländer die Vo­raus­se­tzun­gen für den AIA bezüglich Da­ten­schu­tz und Re­ch­ts­staa­tli­ch­keit erfüllen und ob diese Länder auch mit den wi­ch­ti­gen Kon­kur­ren­ten der Sch­weiz AIA-Ab­kom­men ab­schlies­sen.
 

Po­si­tion eco­no­mie­suis­se

eco­no­mie­suis­se un­ter­stützt die Au­sdeh­nung des au­to­ma­ti­schen In­for­ma­tion­sau­stau­sches und die Einführung eines Prüfung­sme­cha­ni­smus.
 
In­for­ma­tion­sau­stau­sch auf wei­te­re Länder au­sdeh­nen – im In­te­res­se der Sch­weiz
Der Un­ter­neh­mens­stan­dort ge­ne­rell und in­sbe­son­de­re der Sch­wei­zer Fi­nanz­pla­tz sind auf in­ter­na­tio­na­le Ak­zep­tanz an­gewie­sen. Der AIA wird nach einem glo­ba­len Stan­dard ein­geführt, an dem die Sch­weiz mas­sge­bli­ch mit­gear­bei­tet hat. Es gel­ten für alle Part­nerländer die­sel­ben Re­geln. Mit der Einführung des AIA hat sich unser Land ver­p­fli­ch­tet, die­sen mit mögli­ch­st vie­len Staa­ten um­zu­se­tzen. Dass der Bun­de­srat das AIA-Ne­tz­werk auf wei­te­re Länder au­sdehnt, liegt de­shalb im In­te­res­se der Sch­weiz.
 
Ver­trau­li­ch­keit und Da­ten­si­che­rheit gewähr­lei­sten
Bevor der AIA auf wei­te­re Staa­ten au­sge­dehnt wird, muss Gewis­sheit herr­schen, dass sie alle Vor­ga­ben des glo­ba­len AIA-Stan­dards ei­n­hal­ten. Be­son­ders wi­ch­tig ist, dass die Part­nerländer die An­for­de­run­gen an den Da­ten­schu­tz und die Da­ten­si­che­rheit strikt erfüllen. Die ge­sam­mel­ten Daten dürfen nur für Steuer­z­wec­ke ver­wen­det wer­den und die tech­ni­sche Datenüber­mit­tlung muss si­cher sein. Auch die Er­fah­run­gen an­de­rer Staa­ten mit dem jewei­li­gen Land sind in die Beur­tei­lung mit ein­zu­be­zie­hen.
 
Aus­ser­dem soll­te da­rauf gea­ch­tet wer­den, dass die AIA-Part­nerländer den AIA auch mit allen re­le­van­ten Kon­kur­ren­z­fi­nanz­plätzen der Sch­weiz einführen. Die­ses Prüfkri­te­rium ist nötig, um Wett­bewerb­sver­zer­run­gen zu ver­mei­den. Hin­ge­gen soll auf das vom Na­tio­nal­rat be­schlos­se­ne Prüfkri­te­rium der «Kor­rup­tion­sve­rhin­de­rung» ver­zi­ch­tet wer­den. Die ge­nann­ten Kor­rup­tion­sin­di­zes be­tref­fen nicht den Au­stau­sch von Steuer­da­ten. De­shalb fin­den sie im Stan­dard der OECD zum AIA auch kei­nen Nie­der­schlag. Sie als Kri­te­rium zu ver­wen­den, wäre daher nicht stan­dar­d­kon­form.
 
Verzöge­run­gen und Au­snah­men ver­mei­den
Eine frist­ge­re­ch­te In­kraf­tse­tzung er­spart der Sch­weiz und ihren Un­ter­neh­men unnötige Zu­sa­tzau­f­wen­dun­gen und Un­si­che­rhei­ten. In­sbe­son­de­re die Einführung des AIA mit Bra­si­lien drängt, da dies an die Un­ter­zeich­nung eines seit lan­gem an­ge­streb­ten Dop­pel­be­steue­rung­sa­b­kom­mens geknüpft ist. Davon pro­fi­tie­ren Sch­wei­zer Un­ter­neh­men und auch Pri­vat­per­so­nen. Wenig zielführend ist die Stra­te­gie, Saudi-Ara­bien den AIA auf­grund von Vor­be­hal­ten in an­de­ren Po­li­ti­k­be­rei­chen zu ver­wei­gern. Auf zusätz­li­che Kri­te­rien für die Einführung des AIA soll­te daher in­sge­samt ver­zi­ch­tet wer­den. Im Fall von Neu­see­land ver­die­nen die Bemühun­gen Un­ter­stützung, mit den dor­ti­gen Behörden eine ra­sche Lösung für Au­sland­sch­wei­zer mit lau­fen­den AHV-Ren­ten zu fin­den.
 

Stand der Be­ra­tun­gen

Der Ständert berät die Vor­la­ge in der Win­ter­ses­sion 2017 als Zwei­trat. Die vor­be­ra­ten­de Kom­mis­sion bean­tragt Zu­stim­mung zum Prüfme­cha­ni­smus und zum AIA mit den 41 Staa­ten und Ter­ri­to­rien. Die Kom­mis­sion für Wir­ts­chaft und Ab­ga­ben des Stände­ra­ts (WAK-SR) will den Bun­de­srat zusätz­li­ch ver­p­fli­ch­tet, pe­rio­di­sch und ri­si­ko­ba­siert zu überprüfen, ob die Part­nerländer die mas­sge­ben­den Vo­raus­se­tzun­gen wei­te­rhin erfüllen. An­schlies­send soll der Bun­de­srat die zuständi­gen par­la­men­ta­ri­schen Kom­mis­sio­nen kon­sul­tie­ren. Ver­zi­ch­ten will die WAK-SR hin­ge­gen auf das Prüfkri­te­rium der «Kor­rup­tion­sve­rhin­de­rung».

En­tram­bi i Con­si­gli

De­fi­ni­ti­ver Ver­zi­cht auf Re­vi­sion des Steuer­stra­fre­ch­ts


Mit den zwei glei­chlau­ten­den Mo­tio­nen wird der Bun­de­srat beauf­tragt, auf die Vor­la­ge «Re­vi­sion des Steuer­stra­fre­ch­ts», in der Form, die er vom 29. Mai 2013 bis zum 30. Sep­tem­ber 2013 in die Ver­nehm­las­sung ge­ge­ben und am 4. No­vem­ber 2015 zurück­ge­stellt hat, de­fi­ni­tiv zu ver­zi­ch­ten.

Die Vor­la­ge war in der Ver­nehm­las­sung auf gros­sen Wi­der­stand ge­stos­sen. Sie führte unter an­de­rem zur Lan­cie­rung der Volk­si­ni­tia­ti­ve «Ja zum Schu­tz der Pri­va­tsphäre».
 

Po­si­tion eco­no­mie­suis­se

eco­no­mie­suis­se un­ter­stützt die bei­den Mo­tio­nen.
 
Die vom Bun­de­srat 2015 an­vi­sier­te Re­vi­sion des Steuer­stra­fre­ch­ts war gemäss Aus­sa­gen der Ini­tian­ten einer der Gründe für die Lan­cie­rung der Volk­si­ni­tia­ti­ve «Ja zum Schu­tz der Pri­va­tsphäre» (15.057) und in der Folge auch für die Au­sar­bei­tung des di­rek­ten Ge­gen­vor­schlags. Beide Vor­la­gen be­fin­den sich noch in der Dif­fe­renz­be­rei­ni­gung. eco­no­mie­suis­se hat zum di­rek­ten Ge­gen­vor­schlag be­rei­ts die Nein-Pa­ro­le ge­fas­st. Die Kri­ti­k­punk­te gel­ten noch ver­schärft für die Volk­si­ni­tia­ti­ve «Ja zum Schu­tz der Pri­va­tsphäre».
 
Die Ini­tian­ten haben bei An­nah­me der Mo­tio­nen den Rückzug der Volk­si­ni­tia­ti­ve «Ja zum Schu­tz der Pri­va­tsphäre» (inkl. Fal­len­las­sen des di­rek­ten Ge­gen­vor­schlags) in Aus­si­cht ge­stellt.
 

Stand der Be­ra­tun­gen

Beide Kam­mern be­ra­ten die von ihrer jewei­li­gen Kom­mis­sion für Wir­ts­chaft und Ab­ga­ben über­wie­se­ne Mo­tion in der Win­ter­ses­sion als Er­strat (Mo­tion 17.3665 im Stände­rat, Mo­tion 17.3706 im Na­tio­nal­rat). Während in der WAK-SR das An­lie­gen un­be­strit­ten ist, bean­tragt eine Min­de­rheit der WAK-NR deren Ableh­nung.

An­ge­spann­te Hau­shal­tsla­ge trotz der er­war­te­ten Über­schüsse

 
Im Vo­ran­schlag 2018 re­sul­tiert ein or­den­tli­cher Über­schuss von 103 Mil­lio­nen Frank­en. Ein­nah­men von in­sge­samt 71,322 Mil­liar­den Frank­en ste­hen Au­sga­ben von in­sge­samt 71,219 Mil­liar­den Frank­en gegenüber. Auf­grund der Ableh­nung der Re­form der Al­ter­svor­sor­ge 2020 sieht der Vo­ran­schlag 2018 nun­mehr einen struk­tu­rel­len Über­schuss von rund 540 Mil­lio­nen Frank­en vor. Ursächli­ch dafür sind neben der an­zie­hen­den Ko­n­junk­tur vor allem Son­de­ref­fek­te.
 
Die Schul­den­brem­se ver­langt, dass der Bun­de­srat das Au­sga­be­n­wa­ch­stum dros­selt. In der Summe geht es um En­tla­stung­smas­snah­men von rund 1 Mil­liar­de Frank­en. Die Kor­rek­tu­ren sol­len auch 2019 und 2020 wei­ter­geführt wer­den. Ein Teil des struk­tu­rel­len Über­schus­ses (295 Mil­lio­nen Frank­en) soll nach An­si­cht des Bun­de­sra­ts dem Bah­nin­fra­struk­tur­fonds (BIF) zu­gewie­sen wer­den, der Rest (245 Mil­lio­nen Frank­en) in den Schul­de­nab­bau flies­sen.
 
Im Fi­nanz­plan 2019–2021 wer­den für die Pla­n­jah­re 2019-2021 dur­ch­wegs Über­schüsse er­war­tet, wel­che bis 2021 auf knapp 1 Mil­liar­de an­wa­ch­sen. Vo­raus­se­tzung dafür ist die Um­se­tzung der vor­ge­se­he­nen En­tla­stung­smas­snah­men. Trotz der er­war­te­ten Über­schüsse bleibt die Hau­shal­tsla­ge eng.
 

Po­si­tion eco­no­mie­suis­se

Das Bun­de­sbud­get 2018 ist grundsätz­li­ch in der vom Bun­de­srat be­schlos­se­nen Form gemäss Ent­wurf vom 23. Au­gu­st 2017 um­zu­se­tzen. Die auf­grund der Ableh­nung der Al­ter­svor­sor­ge 2020 nicht benötig­ten Mit­tel sind vol­lumfängli­ch für den Schul­de­nab­bau zu ver­wen­den. Der ver­blei­ben­de fi­nan­ziel­le Spiel­raum von ungefähr 100 Mil­lio­nen Frank­en kann für ge­ziel­te Mas­snah­men mit volk­swir­ts­chaf­tli­ch op­ti­ma­ler Wir­kung ein­ge­se­tzt wer­den.
 
Not­wen­di­ges Fe­sthal­ten an En­tla­stung­smas­snah­men
Der En­tscheid des Bun­de­sra­ts, auch nach der Ableh­nung der Al­ter­svor­sor­ge 2020 an den En­tla­stung­smas­snah­men fe­stzu­hal­ten, ist grundsätz­li­ch zu begrüssen. Die Kürzun­gen, die der Bun­de­srat vor­schlägt, sind gut le­gi­ti­miert und not­wen­dig, um die An­for­de­run­gen der Schul­den­brem­se zu erfüllen. In An­be­tra­cht der za­hl­rei­chen Gros­spro­jek­te, die auf den Bund zu­kom­men, ist es un­ver­meid­li­ch, jetzt schon den benötigen fi­nan­ziel­len Spiel­raum zu schaf­fen.
 
Fi­nan­ziel­ler Spiel­raum für zukünf­ti­ge Pro­jek­te
Der Schul­de­nab­bau en­tla­stet den Bun­de­shau­shalt. Die In­ve­sti­tion­stäti­g­keit des Bun­des wird da­dur­ch je­do­ch nicht ge­hemmt. Seit der Einführung der Schul­den­brem­se konn­te so ein fi­nan­ziel­ler Spiel­raum von 850 Mil­lio­nen Frank­en ge­schaf­fen wer­den. Diese Mit­tel ste­hen dem Bund zur Erfüllung be­ste­hen­der oder neuer Auf­ga­ben daue­rhaft zur Verfügung. In den näch­sten Jah­ren wer­den gewi­ch­ti­ge Ge­se­tz­ge­bung­spro­jek­te und Be­schaf­fun­gen wie die Steuer­vor­la­ge 2017, die Be­schaf­fung von Kam­pf­flug­zeu­gen oder die Re­form der Ehe­paar­be­steue­rung an­ste­hen. Sie er­for­dern mit­tel- bis lang­fri­stig einen grösse­ren fi­nan­ziel­len Spiel­raum.
 
Der Bun­de­srat will einen Teil der durch die Ableh­nung der Al­ter­svor­sor­ge 2020 frei gewor­de­nen Mit­tel (295 Mil­lio­nen Frank­en) in den BIF lei­ten. Der BIF verfügt ge­ge­nwärtig über genügend Re­ser­ven, we­shalb eco­no­mie­suis­se den Vor­schlag ablehnt. Ab­zu­leh­nen ist auch die Idee, die ge­nann­ten Mit­tel in die AHV zu lei­ten. Mit Blick auf die kom­men­de AHV-Re­vi­sion würde da­dur­ch ein fal­sches Si­gnal ge­se­tzt. Für den Bund ist eine bes­se­re Fi­nan­zie­rung­slösung zu fin­den, die na­men­tli­ch auf die Pro­ble­ma­tik der ge­bun­de­nen Au­sga­ben stärker Rück­si­cht nimmt.
 
Stärkung von Bil­dung, For­schung und In­no­va­tion
So­fern ein fi­nan­ziel­ler Spiel­raum bleibt, soll­te die­ser für ge­ziel­te Mas­snah­men mit volk­swir­ts­chaf­tli­ch op­ti­ma­ler Wir­kung ge­nu­tzt wer­den. Die Fi­nan­z­kom­mis­sio­nen bei­der Räte wol­len zusätz­li­che In­ve­sti­tio­nen in die Bil­dung und For­schung tätigen. Die­ses Vor­ge­hen ist zu begrüssen. Auf­grund des gros­sen An­teils von ge­se­tz­li­ch ge­bun­de­nen Mit­teln ist der Be­rei­ch Bil­dung, For­schung und In­no­va­tion von den Bud­ge­t­kor­rek­tu­ren über­pro­por­tio­nal be­trof­fen. Damit der Denk- und Wer­k­pla­tz Sch­weiz länger­fri­stig nicht durch einen Qua­litätsab­bau Scha­den er­lei­det, gilt es im Mi­ni­mum si­cher­zu­stel­len, dass diese Mit­tel für 2018 nicht tie­fer au­sfal­len als für 2017.
 

Stand der Be­ra­tun­gen

In der Win­ter­ses­sion 2017 wer­den beide Räte den Vo­ran­schlag und den Fi­nanz­plan be­ra­ten. Er­strat ist der Stände­rat. Die Fi­nan­z­kom­mis­sio­nen bei­der Räte haben das Bud­get vor­be­ra­ten und za­hl­rei­che Ände­rung­san­träge ge­stellt.