Wintersession 2017
Hier finden Sie unsere Stellungnahmen zu wichtigen Geschäften der Wintersession.
Nationalrat
Nationalrat sagt Ja zur Weiterführung der internationalen Mobilität im Bildungsbereich
Position economiesuisse
Die vorgeschlagene Lösung schafft bis 2020 Rechts- und Planungssicherheit für die Bildungsinstitutionen und Lernenden. Sie ist unter den gegebenen Umständen weiteren Verhandlungsversuchen für eine Erasmus-Assoziierung vorzuziehen. Die Qualität der inländischen Ausbildungen wird dadurch kurzfristig nicht gefährdet. Die Schweizer Lösung hat auch Vorteile: Sie ist auf nationale Bedürfnisse ausgerichtet, während nicht alle Programme innerhalb von «Erasmus+» für die Schweiz von Bedeutung sind. Auch aus finanzpolitischer Sicht ist der Vorschlag des Bundesrats zu begrüssen: Mit 114,5 Millionen Franken wird der Budgetrahmen unterschritten, der 2013 für die Teilnahme an «Erasmus+» (2018–2020) vorgesehen war.
Längerfristig wäre es sehr wertvoll, wenn die Schweiz wieder voll in das Austauschprogramm der EU eingebunden wäre. Der Bundesrat sollte entsprechende Verhandlungen für die Zeit nach 2020 aufnehmen. Es wäre aber falsch, für die Vollassoziierung einen zu hohen Preis zu bezahlen. Mit dem Austritt von Grossbritannien aus der EU werden möglicherweise einige der besten europäischen Universitäten nicht mehr am «Erasmus+»-Programm teilnehmen. Eine stärkere Ausrichtung der Mobilitätsprogramme ausserhalb von «Erasmus+» könnte daher langfristig Sinn machen.
Für die Zukunft nach 2020 muss die Mobilität von Lehrlingen nach der Lehrabschlussprüfung stärker gefördert werden. Diese angehenden Fachkräfte sind für die Schweizer Wirtschaft von zentraler Bedeutung, profitieren bisher aber kaum von den internationalen Mobilitätsprogrammen.
Stand der Beratungen
Frist für die Einführung der monistischen Finanzierung in der Krankenpflegeversicherung
Position economiesuisse
Stand der Beratungen
Auf Eingriffe in die Vertragsfreiheit verzichten
Position economiesuisse
Der geltende Artikel 8 UWG ist erst seit dem 1. Juli 2012 in Kraft. Bei der Revision beschränkte das Parlament den Geltungsbereich ganz bewusst – und in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken – auf Konsumentenverträge. Die Umstände haben sich seither nicht geändert. Eine Ausdehnung des Geltungsbereichs würde einen unverhältnismässig grossen Aufwand verursachen. Hinzu kommt, dass ein spezifisches Schutzbedürfnis fehlt. Es besteht daher kein Anlass für eine neuerliche Revision.
Unser Vertragsrecht basiert auf der Freiheit der Vertragsgestaltung. Die Parteien sollen ihre vertraglichen Beziehungen entsprechend ihren spezifischen Bedürfnissen frei gestalten können. Abweichungen von diesem zentralen Prinzip sind nur ausnahmsweise zulässig und müssen sich auf das notwendige Minimum beschränken. Eine Ausdehnung von Artikel 8 UWG auf das Geschäftsleben wäre ein unverhältnismässiger Eingriff in die Vertragsfreiheit. Im Unterschied zu Konsumentinnen und Konsumenten stehen sich hier geschäftserfahrene, gut informierte Parteien auf Augenhöhe gegenüber.
Seit der letzten Revision von Artikel 8 UWG können die Gerichte die AGB von Konsumentenverträgen unabhängig vom übrigen Vertragstext inhaltlich prüfen und als unlauter erklären. Besteht eine AGB-Klausel den richterlichen Lauterkeitstest nicht, hat das ihre Nichtigkeit und damit die Teilnichtigkeit des Vertrags zur Folge. Dies wirkt sich auch auf alle weiteren Verträge mit identischen Klauseln aus. Diese umfassende Art der Überprüfung von AGB erhöht die Rechtsunsicherheit für beide Vertragsparteien. Dies gilt umso mehr, als Artikel 8 UWG einige unklare Rechtsbegriffe enthält und (im Gegensatz zur EU-Richtlinie) keinerlei konkretisierende Beispiele nennt, was als missbräuchliche Klausel qualifiziert werden könnte. Es ist verfehlt, diese Regelung nun auch auf vorformulierte und standardisierte Verträge zwischen geschäftlich erfahrenen Parteien auszudehnen. Die Wirtschaft würde gerade auch im B2B-Massengeschäft unnötig belastet, und es würde über Jahre Rechtsunsicherheit im Geschäftsleben herrschen.
Stand der Beratungen
WTO-konformer Ersatz für das «Schoggigesetz»
Position economiesuisse
Die Schweizer Wirtschaft mit ihrem kleinen Heimmarkt ist zwingend auf einen guten internationalen Marktzugang angewiesen. Der Abbau von Handelsschranken erfolgt in ihrem ureigenen Interesse. Es ist darum wichtig, den WTO-Ministerbeschluss mit dieser Vorlage rasch umzusetzen. Gleichzeitig ist die Nahrungsmittelbranche darauf angewiesen, in ausreichendem Masse inländische Rohstoffe zu international konkurrenzfähigen Preisen zu erhalten. Werden diese Ziele nicht erreicht, sind die Subventionen zu stoppen und andere Lösungen zu wählen.
Die Erfahrung zeigt, dass die verarbeitende Industrie Schweizer Milch und Getreide kauft, wenn diese zu wettbewerbsfähigen Preisen angeboten werden. Um dies zu gewährleisten, muss im Gegenzug zu den neuen Subventionen der aktive Veredelungsverkehr konsequent vereinfacht werden. Andernfalls fehlt der nötige Wettbewerb, damit die Subventionen ihre Wirkung entfalten. Die heutige Bewilligungspflicht für Einfuhren zur Veredelung sollte gänzlich abgeschafft werden. Wünschenswert wäre, wenn der Nationalrat weitergehende Vereinfachungen vornehmen würde, um den administrativen Aufwand zu reduzieren. Zudem sollte die exportierende Nahrungsmittelindustrie hinsichtlich der Swissness-Regulierung den gleichen Regeln unterstellt werden wie die übrige Exportindustrie.
Die vorliegende Ersatzlösung ist lediglich eine kurzfristige Massnahme zur selektiven Schadensminderung. Langfristig müssen aber die Ursachen für den Schaden angegangen werden: Der Schweizer Agrarmarkt muss geöffnet werden, zumindest gegenüber der EU. Nur so lassen sich die rohstoffpreisbedingten Wettbewerbsnachteile der Schweizer Exportindustrie nachhaltig beseitigen und die Nachfrage nach Schweizer Agrarrohstoffen langfristig sichern.
Stand der Beratungen
Der Nationalrat hat die Vorlage in der Wintersession 2017 als Zweitrat behandelt, nachdem sie der Ständerat in der Herbstsession 2017 angenommen hatte. Die Ratsmehrheit ist der vorberatenden Kommission gefolgt und hat der Abschaffung der bisherigen Ausfuhrbeiträge zugestimmt. An ihrer Stelle werden ab 2019 Subventionen für Milch und Getreide ausgerichtet. Sie fliessen nicht mehr an die Verarbeiter der landwirtschaftlichen Rohstoffe, sondern direkt an die Produzenten. Dazu ist das Agrarbudget für die Jahre 2019–2021 um 284 Millionen Franken angehoben worden.
Anders als der Ständerat will der Nationalrat bei der Berechnung der Getreidezulagen neben der Menge auch die Anbaufläche berücksichtigen. Zudem sollen neben Brotgetreide auch Futtermittelproduktion unterstützt werden. Der Ständerat hat beide Differenzen im Sinne des Nationalrats ausgeräumt. In der Schlussabstimmung hat der Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung und der Nationalrat mit 144 zu 42 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
Ernährungssouveränität: Nationalrat lehnt Initiative klar ab
Position economiesuisse
Die Initiative möchte durch Verfassungsbestimmungen erzwingen, dass die Landwirtschaft «den gesellschaftlichen und ökologischen Erwartungen der Bevölkerung gerecht» wird. Es gibt aber bereits ausreichend Produkte auf dem Markt, die gemäss dem Forderungskatalog der Initiative produziert und auf dem Markt angeboten werden. Statt die Bauern mehr staatlichem Zwang auszusetzen, sollte die Entscheidung dem Markt überlassen werden. Die Bevölkerung weiss selbst am besten, welche Produkte sie konsumieren möchte. Nicht vereinbar mit einer auf den Markt ausgerichteten Landwirtschaft, wie sie die Bundesverfassung heute fordert, ist auch die staatliche Festlegung von gerechten Preisen. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, die «Schaffung bäuerlicher Organisationen» zu unterstützen, sondern die Aufgabe der jeweiligen Akteure einer Branche. Statt die Eigeninitiative zu fördern, würde die Annahme der Initiative den Protektionismus und den Einfluss des Staates auf die Landwirtschaft stärken.
Die Initiative fordert Massnahmen, um die «Zahl der in der Landwirtschaft tätigen Personen» zu fördern. Eine solche industriepolitische Massnahme ist völlig verfehlt. Die Schweizer Landwirtschaft ist im internationalen Vergleich bereits sehr kleinräumig organisiert. Es findet aber eine Entwicklung hin zu mehr Produktivität und höherer Qualität statt. Der technologische Fortschritt ermöglicht mehr Ertrag bei leicht sinkender Beschäftigung. Die Initiative möchte diese Entwicklung abwürgen. Die Landwirtschaft würde sich weiter von den anderen Wirtschaftssektoren entfernen, wo der technologische Fortschritt höhere Einkommen und bessere Produkte ermöglicht.
Die Initiative möchte die Zölle erhöhen und die Einfuhrmengen beschränken. Mit solchen Grenzschutzmassnahmen verbaut sich die Schweiz die Möglichkeit, ihre Handelsbeziehungen weiterzuentwickeln. Gute Handelsbeziehungen sind aber für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung entscheidend. Durch die Abschottung steigen auch die Preise für Agrarrohstoffe und Lebensmittel. Dies schwächt einerseits die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelindustrie und der Gastronomie. Anderseits werden die sozial schlechter gestellten Haushalte überproportional belastet.
Der Bund verfügt mit dem geltenden Artikel 104 und dem neuen Artikel 104a über zwei ausreichende Verfassungsgrundlagen auf dem Gebiet der Landwirtschaft. Sie erlauben, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betriebe abzugelten. Weitere Förderkompetenzen sind weder erforderlich noch zielführend. Bereits heute besteht eine Tendenz zu regionalen und lokalen Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen. Der Gegenvorschlag wäre wettbewerbsfeindlich und würde dem Ziel der auf den Markt ausgerichteten Produktion widersprechen.
Stand der Beratungen
Keine geldpolitischen Hochrisikoexperimente in der Schweiz
Position economiesuisse
Für jeden Franken, den die SNB heute in Umlauf bringt, hält sie einen Vermögenswert in ihren Büchern; zum Beispiel Obligationen, Aktien oder Gold. Die Initianten möchten diesen erprobten Mechanismus durch die sogenannte schuldfreie Ausgabe von Geld ablösen. Die SNB würde bei der Emission von Franken keinen Vermögenswert mehr kaufen, sondern die Franken einfach verschenken. Kein anderes Land kennt Vollgeld oder hat dieses System jemals ausprobiert. Es ist aufgrund der fehlenden Vermögenswerte davon auszugehen, dass das Vertrauen in den Schweizer Franken früher oder später verloren ginge. Als Folge würde sich der Schweizer Franken massiv abwerten, was zu einer Währungskrise mit verheerenden Konsequenzen führen kann.
Im Vollgeldsystem bleibt Bankkunden einzig die Wahl zwischen einem zinslosen Vollgeld-Zahlungskonto und einem Sparkonto, das nicht für Zahlungszwecke benutzt werden kann. Das heute weit verbreitete Sichtkonto (Girokonto) ist im Vollgeldsystem verboten. Das Geld auf den neu zu schaffenden Zahlungskonten dürfen die Banken nicht mehr gewinnbringend investieren. Daher ist mit hohen Kontoführungsgebühren zu rechnen, welche Kleinkunden besonders schmerzlich treffen.
Viele Bankkunden werden nicht bereit sein, auf ein Sichtkonto in der heutigen Form zu verzichten. Daher sind Umgehungsversuche wahrscheinlich. Die SNB könnte in einem solchen Fall ihren gesetzlichen Auftrag nicht mehr erfüllen, weswegen der Bund Kapitalverkehrskontrollen oder ähnlich schädliche Regulierungen einführen müsste. Die Initiative erlaubt dies explizit. Für einen international so vernetzten Wirtschaftsstandort wie jenen der Schweiz wäre diese Entwicklung fatal.
Wird die SNB dazu verpflichtet, scheinbares Gratisgeld zu verteilen, schafft dies eine riesige Anspruchshaltung. Die Initianten versprechen Geschenke an Bund, Kantone und die Bevölkerung in der Höhe von jährlich bis zu 15 Milliarden Franken. Um an das Geld heranzukommen, werden Interessengruppen die Nationalbank massiv unter Druck setzen. Eine von Partikularinteressen abhängige SNB kann die Preisstabilität des Schweizer Frankens nicht mehr garantieren. Wirtschaft und Bevölkerung sind aber auf eine stabile Währung angewiesen – die Unabhängigkeit der Nationalbank muss deswegen weiterhin das oberste Gebot sein. Auch aus diesem Grund ist die Initiative abzulehnen.
Der direkte Gegenentwurf ist unnötig und volkswirtschaftlich schädlich. Mit der bestehenden «Too-Big-To-Fail»-Gesetzgebung verfügt die Schweiz über hinreichend strenge Eigenmittelvorschriften für systemrelevante Banken. Sie orientieren sich grundsätzlich an internationalen Standards. Die Schweiz ist damit bereits heute international führend. Weitergehende Eigenmittelvorschriften würden die Schweizer Banken im internationalen Wettbewerb benachteiligen und Arbeitsplätze gefährden.
Stand der Beratungen
Ständerat
Ständerat lehnt Importverbot ab und stärkt Konsumentensouveränität
Position economiesuisse
Tierquälerische Produktionsmethoden sind klar abzulehnen. Aufgrund des kleinen Schweizer Markts und der globalen Wertschöpfungsketten ist ein generelles Importverbot aber der falsche Ansatz, um tiergerechte Produktionsmethoden zu fördern. Wollte sie dieses Ziel mit dem Verbot erreichen, müsste die Schweiz sicherstellen, dass schweizerische Vorstellungen des Tierschutzes auf der ganzen Welt eingehalten werden. Das ist nicht realistisch. Es braucht daher ein international abgestimmtes Vorgehen und kein einseitiges Importverbot.
Die Motion birgt ein erhebliches Schadenspotenzial für die stark auf den Aussenhandel angewiesene Schweizer Wirtschaft. Ein generelles Importverbot, wie es die Motion verlangt, ist mit internationalem Recht unvereinbar. Es widerspricht den Prinzipien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (WTO). Die Schweiz müsste die Einfuhrverbote zu den einzelnen Produkten mit dem Nachweis begründen, dass die Tierschutzziele nicht mit milderen Massnahmen erreichbar sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Nachweis scheitert und wichtige Handelspartner zu Gegenmassnahmen ermächtigt werden, ist sehr gross. Nachteile für die Handelsbeziehungen drohen bei Annahme der Motion auch im Rahmen der Beziehungen zur EU. Die Importbeschränkungen stehen nämlich auch im Konflikt mit dem bilateralen Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten.
Was genau unter den Begriff «tierquälerisch erzeugte Produkte» fällt, ist unklar. Auch wenn ein spezieller Katalog verbotener Produktionsmethoden erstellt wird, ist die Motion kaum umsetzbar: Der Kontrollaufwand wäre immens. Immer und überall wäre zu kontrollieren, unter welchen Bedingungen tierische Produkte im Ausland produziert wurden. Dies auch in den zahlreichen Fällen, in denen tierische Produkte als Halbfabrikate in importierte Erzeugnisse einfliessen.
Statt auf ein Importverbot sollte auf international vereinbarte Produktionsstandards sowie auf die Verantwortung der Produzenten und die Mündigkeit der Konsumenten gesetzt werden. In der Textilindustrie gibt es beispielsweise bereits Labels wie «Wool Sheep Welfare». Die Konsumentinnen und Konsumenten können im Rahmen der bestehenden Deklarationsvorschriften und -möglichkeiten noch besser über die Produktherkunft und die Produktionsprozesse aufgeklärt werden.
Stand der Beratungen
Auch Ständerat empfiehlt die RASA-Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung
Position economiesuisse
Das Anliegen der Initianten, das Freizügigkeitsabkommen (FZA) und die bilateralen Verträge mit der EU zu erhalten, ist grundsätzlich berechtigt. Andererseits gilt es den in Artikel 121a BV ausgedrückten Volkswillen, die Zuwanderung mit geeigneten Massnahmen zu steuern, zu respektieren. Mit der Revision des Ausländergesetzes vom Dezember 2016 hat das Parlament eine Lösung gefunden, die beiden Ansprüchen gerecht wird: Artikel 121a BV wurde unter Berücksichtigung der bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen umgesetzt, ohne die bilateralen Abkommen mit der EU zu gefährden. Die RASA-Initiative ist dadurch überholt. Nachdem ein Gesetzesreferendum gegen die MEI-Umsetzung nicht zustande kam, stehen nun Umsetzungsfragen im Zentrum. Wesentlich für die Schweizer Wirtschaft sind Rechtssicherheit und Zugang zu hoch qualifizierten Arbeitskräften.
Ebenfalls abzulehnen ist der von einer Kommissionsminderheit vorgeschlagene Gegenentwurf. Es bedarf keiner zusätzlichen Erwähnung, dass die Schweiz ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen einhält. Artikel 5 Absatz 4 BV hält bereits fest, dass der Bund und die Kantone das Völkerrecht zu beachten haben.
Stand der Beratungen
Klare Regeln für den automatischen Informationsaustausch
Position economiesuisse
Der Unternehmensstandort generell und insbesondere der Schweizer Finanzplatz sind auf internationale Akzeptanz angewiesen. Der AIA wird nach einem globalen Standard eingeführt, an dem die Schweiz massgeblich mitgearbeitet hat. Es gelten für alle Partnerländer dieselben Regeln. Mit der Einführung des AIA hat sich unser Land verpflichtet, diesen mit möglichst vielen Staaten umzusetzen. Dass der Bundesrat das AIA-Netzwerk auf weitere Länder ausdehnt, liegt deshalb im Interesse der Schweiz.
Bevor der AIA auf weitere Staaten ausgedehnt wird, muss Gewissheit herrschen, dass sie alle Vorgaben des globalen AIA-Standards einhalten. Besonders wichtig ist, dass die Partnerländer die Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit strikt erfüllen. Die gesammelten Daten dürfen nur für Steuerzwecke verwendet werden und die technische Datenübermittlung muss sicher sein. Auch die Erfahrungen anderer Staaten mit dem jeweiligen Land sind in die Beurteilung mit einzubeziehen.
Eine fristgerechte Inkraftsetzung erspart der Schweiz und ihren Unternehmen unnötige Zusatzaufwendungen und Unsicherheiten. Insbesondere die Einführung des AIA mit Brasilien drängt, da dies an die Unterzeichnung eines seit Langem angestrebten Doppelbesteuerungsabkommens geknüpft ist. Davon profitieren Schweizer Unternehmen und auch Privatpersonen. Wenig zielführend ist die Strategie, Saudi-Arabien den AIA aufgrund von Vorbehalten in anderen Politikbereichen zu verweigern. Auf zusätzliche Kriterien für die Einführung des AIA sollte daher insgesamt verzichtet werden. Im Fall von Neuseeland verdienen die Bemühungen Unterstützung, mit den dortigen Behörden eine rasche Lösung für Auslandschweizer mit laufenden AHV-Renten zu finden.
Stand der Beratungen
Beide Räte
Definitiver Verzicht auf Revision des Steuerstrafrechts
Mit den zwei gleichlautenden Motionen wird der Bundesrat beauftragt, auf die Vorlage «Revision des Steuerstrafrechts», in der Form, die er vom 29. Mai 2013 bis zum 30. September 2013 in die Vernehmlassung gegeben und am 4. November 2015 zurückgestellt hat, definitiv zu verzichten.
Die Vorlage war in der Vernehmlassung auf grossen Widerstand gestossen. Sie führte unter anderem zur Lancierung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre».
Position economiesuisse
Stand der Beratungen
Parlament schafft finanziellen Spielraum für künftige Projekte
Position economiesuisse
Der Entscheid des Bundesrats, auch nach der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 an den Entlastungsmassnahmen festzuhalten, ist grundsätzlich zu begrüssen. Die Kürzungen, die der Bundesrat vorschlägt, sind gut legitimiert und notwendig, um die Anforderungen der Schuldenbremse zu erfüllen. In Anbetracht der zahlreichen Grossprojekte, die auf den Bund zukommen, ist es unvermeidlich, jetzt schon den benötigen finanziellen Spielraum zu schaffen.
Der Schuldenabbau entlastet den Bundeshaushalt. Die Investitionstätigkeit des Bundes wird dadurch jedoch nicht gehemmt. Seit der Einführung der Schuldenbremse konnte so ein finanzieller Spielraum von 850 Millionen Franken geschaffen werden. Diese Mittel stehen dem Bund zur Erfüllung bestehender oder neuer Aufgaben dauerhaft zur Verfügung. In den nächsten Jahren werden gewichtige Gesetzgebungsprojekte und Beschaffungen wie die Steuervorlage 2017, die Beschaffung von Kampfflugzeugen oder die Reform der Ehepaarbesteuerung anstehen. Sie erfordern mittel- bis langfristig einen grösseren finanziellen Spielraum.
Sofern ein finanzieller Spielraum bleibt, sollte dieser für gezielte Massnahmen mit volkswirtschaftlich optimaler Wirkung genutzt werden. Die Finanzkommissionen beider Räte wollen zusätzliche Investitionen in die Bildung und Forschung tätigen. Dieses Vorgehen ist zu begrüssen. Aufgrund des grossen Anteils von gesetzlich gebundenen Mitteln ist der Bereich Bildung, Forschung und Innovation von den Budgetkorrekturen überproportional betroffen. Damit der Denk- und Werkplatz Schweiz längerfristig nicht durch einen Qualitätsabbau Schaden erleidet, gilt es im Minimum sicherzustellen, dass diese Mittel für 2018 nicht tiefer ausfallen als für 2017.