Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushaltes ab 2025
economiesuisse unterstützt die Vorlage im Interesse der verfassungsmässig geforderten und vordringlichen Stabilisierung des Bundeshaushalts. Wir begrüssen, dass auch Massnahmen im gebundenen Bereich zur Entlastung des Haushalts umgesetzt werden.
Aufgrund von neuen Ausgabenbeschlüssen durch das Parlament und dynamisch wachsenden Sozialausgaben sind in den nächsten Jahren grosse strukturelle Defizite absehbar. Weil diese gemäss Schuldenbremse nicht erlaubt sind, braucht es eine Bereinigung des Haushalts. Der Bundesrat hat deshalb Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund 2 Milliarden pro Jahr beschlossen. Mit dieser Vorlage unterbreitet er dem Parlament die erforderlichen Gesetzesänderungen für die Massnahmen, die ab 2025 im gebundenen Ausgabenbereich vorgesehen sind. Konkret geht es um die befristete Kürzung des Bundesbeitrags an die Arbeitslosenversicherung sowie die Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer zur Gegenfinanzierung der vorgesehenen Direktsubventionen für Krippenkosten.