Stellungnahme: Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter
Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats für eine Verfassungsänderung gestützt auf die Motion 15.3557 sollen völkerrechtliche Verträge, die aufgrund ihrer Bedeutung auf der gleichen Stufe stehen wie die Bundesverfassung, neu dem obligatorischen Referendum unterstehen. economiesuisse lehnt den Entwurf zur Verfassungsänderung ab. Bereits heute bestehen weitgehende direktdemokratische Mitbestimmungsrechte in der Aussenpolitik. Diese werden in der praktischen Anwendung durch die Verfassungsänderung kaum gestärkt. Zudem lässt der Vernehmlassungsbericht keinen konkreten Handlungsbedarf und Problemdruck erkennen. Aus Sicht der Wirtschaft rechtfertigt der begrenzte Gewinn an Rechtssicherheit und formeller Konsistenz eine Verfassungsänderung nicht. Unabhängig hält jedoch auch economiesuisse den Diskurs über die demokratische Mitbestimmung in der Aussenpolitik im Kontext der Globalisierung für wichtig und wird sich auch künftig aktiv daran beteiligen.