Sessione invernale 2017

La sessione invernale del Parlamento avrà luogo dal 27 novembre al 15 dicembre a Berna. Trovate qui le nostre posizioni sui principali temi trattati.

Consiglio nazionale

Weiterführung der internationalen Mobilität im Bildungsbereich

 
Die Schweiz sollte ursprünglich in den Jahren 2014–2020 an dem EU-Austauschprogramm «Erasmus+» teilnehmen. Die Verhandlungen dazu wurden jedoch nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative im Februar 2014 sistiert. Als Übergangslösung schuf die Schweiz für die Jahre 2014–2017 ein eigenes Mobilitätsprogramm, das sich seither bewährt hat.
 
Mit der Vorlage beantragt der Bundesrat für die Jahre 2018–2020 einen Kredit von 114,5 Millionen Franken, um Auslandaufenthalte im Bildungsbereich zu fördern. Finanziert werden sollen damit Programme für Lernende in allen Bildungsbereichen. Ein Teil der Mittel steht auch für das Bildungspersonal sowie für Austauschaktivitäten im Bereich der Jugendförderung zur Verfügung.
 

Position economiesuisse

economiesuisse unterstützt den Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-NR), dem Vorschlag des Bundesrats zu folgen und dem Kredit zuzustimmen.
 
Übergangslösung ist momentan der richtige Weg
Die vorgeschlagene Lösung schafft bis 2020 Rechts- und Planungssicherheit für die Bildungsinstitutionen und Lernenden. Sie ist unter den gegebenen Umständen weiteren Verhandlungsversuchen für eine Erasmus-Assoziierung vorzuziehen. Die Qualität der inländischen Ausbildungen wird dadurch kurzfristig nicht gefährdet. Die Schweizer Lösung hat auch Vorteile: Sie ist auf nationale Bedürfnisse ausgerichtet, während nicht alle Programme innerhalb von «Erasmus+» für die Schweiz von Bedeutung sind. Auch aus finanzpolitischer Sicht ist der Vorschlag des Bundesrats zu begrüssen: Mit 114,5 Mio. Franken wird der Budgetrahmen unterschritten, der 2013 für die Teilnahme an «Erasmus+» (2018–2020) vorgesehen war.
 
Langfristiges Ziel: Nachhaltige Mobilitätslösung
Längerfristig wäre es sehr wertvoll, wenn die Schweiz wieder voll in das Austauschprogramm der EU eingebunden wäre. Der Bundesrat sollte entsprechende Verhandlungen für die Zeit nach 2020 aufnehmen. Es wäre aber falsch, für die Vollassoziierung einen zu hohen Preis zu bezahlen. Mit dem Austritt von Grossbritannien aus der EU werden möglicherweise einige der besten europäischen Universitäten nicht mehr am «Erasmus+»-Programm teilnehmen. Eine stärkere Ausrichtung der Mobilitätsprogramme ausserhalb von «Erasmus+» könnte daher langfristig Sinn machen.
 
Mobilität nach Lehrabschluss verbessern
Für die Zukunft nach 2020 muss die Mobilität von Lehrlingen nach der Lehrabschlussprüfung stärker gefördert werden. Diese angehenden Fachkräfte sind für die Schweizer Wirtschaft von zentraler Bedeutung, profitieren bisher aber kaum von den internationalen Mobilitätsprogrammen.
 

Stand der Beratungen

Der Nationalrat behandelt die Vorlage in der Wintersession als Zweitrat. Die WBK-NR empfiehlt mehrheitlich, dem Antrag des Bundesrates, der vom Ständerat einstimmig unterstützt wird, zu folgen. Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-NR) beantragt hingegen eine Kürzung des Gesamtkredits auf insgesamt 105,2 Millionen Franken.

Einführung der monistischen Finanzierung in der Krankenpflegeversicherung

 
Die parlamentarische Initiative will, dass sämtliche Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung durch eine Stelle vergütet werden. Diese Aufgabe sollen die Krankenversicherer übernehmen. Heute werden ambulante Leistungen bereits monistisch finanziert. Bei stationären Behandlungen teilen sich die Kantone und die obligatorischen Krankenversicherer die Kosten. Bei einer Systemumstellung sollen die kantonalen Mittel in Zukunft aber nicht versiegen, sondern weiterhin in die Grundversicherung fliessen. Damit die Kantone eine gewisse Kontrolle über diese Mittel behalten können, sollen sie für die Aus- und Weiterbildung des Medizinalpersonals, den Risikoausgleich, den Bereich öffentliche Gesundheit, für gemeinwirtschaftliche Leistungen sowie für die Prämienverbilligung eingesetzt werden.
 
Damit das Anliegen der parlamentarischen Initiative umgesetzt werden kann, muss die Behandlungsfrist verlängert werden.
 

Position economiesuisse

economiesuisse befürwortet die Umstellung auf ein monistisches Finanzierungssystem. Der Fristverlängerung ist deshalb zuzustimmen.
 
Monistische Finanzierung erhöht die Transparenz und die Kostenwahrheit
Die Leistungen in der Grundversicherung sollten endlich einheitlich finanziert werden. Damit erhöhen sich Transparenz und Kostenwahrheit. Ausserdem werden problematische Fehlanreize beseitigt. Solche bestehen heute aufgrund der unterschiedlichen Verrechnung der Kosten ambulanter und stationärer Behandlungen. Mit der Überwindung des Finanzierungsunterschieds zwischen ambulant und stationär besteht keine Gefahr mehr, dass die Qualität medizinischer Behandlungen von ihrer Finanzierung beeinflusst wird.
 
Die gegenwärtige Kombination von dualer und monistischer Finanzierung wird auch durch eine zunehmend ungleiche Verteilung der Kosten in Frage gestellt. Da immer mehr Leistungen ambulant erbracht werden, verschiebt sich die finanzielle Last hin zur Grundversicherung. Dies erhöht die Prämien überdurchschnittlich. Auch dieses Problem wird mit der Einführung einer einheitlichen Finanzierung überwunden. Der vorliegende Vorschlag soll als Input dienen, um eine tragfähige Lösung zusammen mit den Kantonen zu finden.
 

Stand der Beratungen

Die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit beider Räte hatten der parlamentarischen Initiative im Jahr 2011 Folge gegeben. In den Wintersessionen 2013 und 2015 verlängerte der Nationalrat die Behandlungsfrist der Initiative jeweils um zwei Jahre. Die grosse Kammer wird in der Wintersession 2017 erneut über eine Fristverlängerung entscheiden.

Auf Eingriffe in die Vertragsfreiheit verzichten

 
Die parlamentarische Initiative fordert, dass der Schutz vor missbräuchlichen Geschäftsbedingungen nicht mehr nur für Konsumentenverträge gilt, sondern auch für Verträge mit gewerblichen Abnehmern. Hierzu soll das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angepasst werden.
 
Nachdem der parlamentarischen Initiative von beiden Räten Folge gegeben wurde, geht es nun um ihre Umsetzung. Nun liegt ein Umsetzungsentwurf der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-NR) vor. Soll das Anliegen der parlamentarischen Initiative umgesetzt werden, bedarf es einer Verlängerung der Behandlungsfrist.
 

Position economiesuisse

economiesuisse unterstützt den Minderheitsantrag, die parlamentarische Initiative abzuschreiben.
 
Kein Bedarf für eine neuerliche Revision
Der geltende Artikel 8 UWG ist erst seit dem 1. Juli 2012 in Kraft. Bei der Revision beschränkte das Parlament den Geltungsbereich ganz bewusst – und in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken – auf Konsumentenverträge. Die Umstände haben sich seither nicht geändert. Eine Ausdehnung des Geltungsbereichs würde einen unverhältnismässig grossen Aufwand verursachen. Hinzu kommt, dass ein spezifisches Schutzbedürfnis fehlt. Es besteht daher kein Anlass für eine neuerliche Revision.
 
Auf unverhältnismässige Eingriffe in die Vertragsfreiheit verzichten
Unser Vertragsrecht basiert auf der Freiheit der Vertragsgestaltung. Die Parteien sollen ihre vertraglichen Beziehungen entsprechend ihren spezifischen Bedürfnissen frei gestalten können. Abweichungen von diesem zentralen Prinzip sind nur ausnahmsweise zulässig und müssen sich auf das notwendige Minimum beschränken. Eine Ausdehnung von Artikel 8 UWG auf das Geschäftsleben wäre ein unverhältnismässiger Eingriff in die Vertragsfreiheit. Im Unterschied zu Konsumentinnen und Konsumenten stehen sich hier geschäftserfahrene, gut informierte Parteien auf Augenhöhe gegenüber.
 
Rechtsunsicherheit vermeiden
Seit der letzten Revision von Artikel 8 UWG können die Gerichte die AGB von Konsumentenverträgen unabhängig vom übrigen Vertragstext inhaltlich prüfen und als unlauter erklären. Besteht eine AGB-Klausel den richterlichen Lauterkeitstest nicht, hat das ihre Nichtigkeit und damit die Teilnichtigkeit des Vertrags zur Folge. Dies wirkt sich auch auf alle weiteren Verträge mit identischen Klauseln aus. Diese umfassende Art der Überprüfung von AGB erhöht die Rechtsunsicherheit für beide Vertragsparteien. Dies gilt umso mehr, als Artikel 8 UWG einige unklare Rechtsbegriffe enthält und (im Gegensatz zur EU-Richtlinie) keinerlei konkretisierende Beispiele nennt, was als missbräuchliche Klausel qualifiziert werden könnte. Es ist verfehlt, diese Regelung nun auch auf vorformulierte und standardisierte Verträge zwischen geschäftlich erfahrenen Parteien auszudehnen. Die Wirtschaft würde gerade auch im B2B-Massengeschäft unnötig belastet, und es würde über Jahre Rechtsunsicherheit im Geschäftsleben herrschen.
 

Stand der Beratungen

Der parlamentarischen Initiative wurde von beiden Räten Folge gegeben. Die RK-NR beantragt ihrem Rat, die Frist zur Ausarbeitung eines Erlassentwurfs bis zur Wintersession 2019 zu verlängern. Die Kommissionsminderheit beantragt, die Initiative abzuschreiben.

WTO-konformer Ersatz für «Schoggigesetz» in Sicht

 
Bisher hat der Bund der exportierenden Nahrungsmittelindustrie einen Preisausgleich für Schweizer Milch und Getreide gewährt. Die Schweizer Agrarrohstoffe sind im internationalen Vergleich wegen dem hohen Agrargrenzschutz überteuert. Für die Nahrungsmittelproduzenten resultieren daraus Wettbewerbsnachteile. Diese konnten mit dem sogenannten «Schoggigesetz» verringert werden, indem der Industrie Mehrausgaben für Schweizer Rohstoffe zurückerstattet wurden. Nachdem die WTO beschlossen hat, Exportsubventionen dieser Art zu verbieten, geht es nun darum, einen WTO-konformen Ersatz für das «Schoggigesetz» zu finden.
 
Der Bundesrat schlägt zwei Massnahmen als Ersatzlösung vor: Erstens sollen die bisherigen Exportsubventionen haushaltsneutral in Landwirtschaftssubventionen umgewandelt werden. In den Jahren 2018–2020 sollen so jeweils rund 68 Millionen Franken an die Produzenten von Milch und Brotgetreide fliessen – unabhängig davon, ob die Produkte exportiert werden. Zweitens sollen die Zollvorschriften für den aktiven Veredelungsverkehr mit Milch- und Getreidegrundstoffen leicht vereinfacht werden. Im Veredelungsverkehr können Rohstoffe zollfrei eingeführt werden, wenn damit Exportprodukte hergestellt werden.
 

Position economiesuisse

economiesuisse begrüsst eine rasche Umsetzung des WTO-Ministerbeschlusses und die Ablösung des «Schoggigesetzes» durch eine WTO-konforme Nachfolgeregelung.
 
WTO-konformer Ausgleich des agrarpolitisch bedingten Rohstoffpreisnachteils
Die Schweizer Wirtschaft mit ihrem kleinen Heimmarkt ist zwingend auf einen guten internationalen Marktzugang angewiesen. Der Abbau von Handelsschranken erfolgt in ihrem ureigenen Interesse. Es ist darum wichtig, den WTO-Ministerbeschluss mit dieser Vorlage rasch umzusetzen. Gleichzeitig ist die Nahrungsmittelbranche darauf angewiesen, in ausreichendem Masse inländische Rohstoffe zu international konkurrenzfähigen Preisen zu erhalten. Werden diese Ziele nicht erreicht, sind die Subventionen zu stoppen und andere Lösungen zu wählen.
 
Veredelungsverkehr konsequent vereinfachen
Die Erfahrung zeigt, dass die verarbeitende Industrie Schweizer Milch und Getreide kauft, wenn diese zu wettbewerbsfähigen Preisen angeboten werden. Um dies zu gewährleisten, muss im Gegenzug zu den neuen Subventionen der aktive Veredelungsverkehr konsequent vereinfacht werden. Andernfalls fehlt der nötige Wettbewerb, damit die Subventionen ihre Wirkung entfalten. Die heutige Bewilligungspflicht für Einfuhren zur Veredelung sollte gänzlich abgeschafft werden. Wünschenswert wäre, wenn der Nationalrat weitergehende Vereinfachungen vornehmen würde, um den administrativen Aufwand zu reduzieren. Zudem sollte die exportierende Nahrungsmittelindustrie hinsichtlich der Swissness-Regulierung den gleichen Regeln unterstellt werden wie die übrige Exportindustrie.
 
Problem an der Wurzel packen – Agrarmarkt öffnen
Die vorliegende Ersatzlösung ist lediglich eine kurzfristige Massnahme zur selektiven Schadensminderung. Langfristig müssen aber die Ursachen für den Schaden angegangen werden: Der Schweizer Agrarmarkt muss geöffnet werden, zumindest gegenüber der EU. Nur so lassen sich die rohstoffpreisbedingten Wettbewerbsnachteile der Schweizer Exportindustrie nachhaltig beseitigen und die Nachfrage nach Schweizer Agrarrohstoffen langfristig sichern.
 

Stand der Beratungen

Der Nationalrat behandelt die Vorlage in der Wintersession 2017 als Zweitrat, nachdem der Ständerat die Vorlage in der Herbstsession 2017 angenommen hat. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) hat den beiden Beschlussentwürfen zugestimmt. Die Kommissionsmehrheit lehnt aber eine Befristung der Beiträge bis 2027 ab und will die Anbaufläche für die Beitragsberechnung berücksichtigen.

Nein zum Agrarisolationismus: «Ernährungssouveränität» ablehnen

 
Mit der Volksinitiative soll ein neuer Artikel zur «Ernährungssouveränität» in die Bundesverfassung aufgenommen werden. Dieser Verfassungsartikel verlangt staatliche Eingriffe und Lenkungsmassnahmen für einen Strukturwandel hin zu einer kleinbäuerlichen, vom Ausland stärker isolierten Landwirtschaft.
 
Die Initiative verlangt, dass der Bund die Einfuhr von Nahrungsmitteln mit Zöllen und Mengenbeschränkungen einschränkt. Mit Zöllen soll insbesondere die Einfuhr von Produkten, die nicht nach Umwelt- und Sozialnormen der Schweiz hergestellt wurden, behindert werden. Solche Importe darf der Bund gemäss Initiativtext auch ganz verbieten. Verboten werden soll auch der Einsatz genetisch veränderter Organismen in der Landwirtschaft. Weiter sollen die Preise für Landwirtschaftsprodukte staatlich gelenkt werden. Ausserdem fordert die Initiative Eingriffe in den Arbeitsmarkt, um die Beschäftigung in der Landwirtschaft zu erhöhen und für schweizweit einheitliche Arbeitsbedingungen zu sorgen.
 
Eine Minderheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) schlägt einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative vor. Die lokale Produktion soll gestärkt, ein Gentechnologieverbot eingeführt sowie der Arbeitnehmerschutz in der Landwirtschaft ausgebaut werden.
 

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Initiative abzulehnen und auf den Gegenentwurf nicht einzutreten.
 
Freier Markt statt staatlicher Zwang
Die Initiative möchte durch Verfassungsbestimmungen erzwingen, dass die Landwirtschaft «den gesellschaftlichen und ökologischen Erwartungen der Bevölkerung gerecht» wird. Es gibt aber bereits ausreichend Produkte auf dem Markt, die gemäss dem Forderungskatalog der Initiative produziert und auf dem Markt angeboten werden. Statt die Bauern mehr staatlichem Zwang auszusetzen sollte die Entscheidung dem Markt überlassen werden. Die Bevölkerung weiss selbst am besten, welche Produkte sie konsumieren möchte. Nicht vereinbar mit einer auf den Markt ausgerichteten Landwirtschaft, wie sie die Bundesverfassung heute fordert, ist auch die staatliche Festlegung von gerechten Preisen. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, die «Schaffung bäuerlicher Organisationen» zu unterstützen, sondern die Aufgabe der jeweiligen Akteure einer Branche. Statt die Eigeninitiative zu fördern würde die Annahme der Initiative den Protektionismus und den Einfluss des Staates auf die Landwirtschaft stärken.
 
Staatlich verordneter Personalausbau schwächt die Landwirtschaft
Die Initiative fordert Massnahmen, um die «Zahl der in der Landwirtschaft tätigen Personen» zu fördern. Eine solche industriepolitische Massnahme ist völlig verfehlt. Die Schweizer Landwirtschaft ist im internationalen Vergleich bereits sehr kleinräumig organisiert. Es findet aber eine Entwicklung hin zu mehr Produktivität und höherer Qualität statt. Der technologische Fortschritt ermöglicht mehr Ertrag bei leicht sinkender Beschäftigung. Die Initiative möchte diese Entwicklung abwürgen. Die Landwirtschaft würde sich weiter von den anderen Wirtschaftssektoren entfernen, wo der technologische Fortschritt höhere Einkommen und bessere Produkte ermöglicht.
 
Grenzschutz gefährdet Handelsbeziehungen und erhöht die Preise
Die Initiative möchte die Zölle erhöhen und die Einfuhrmengen beschränken. Mit solchen Grenzschutzmassnahmen verbaut sich die Schweiz die Möglichkeit, ihre Handelsbeziehungen weiterzuentwickeln. Gute Handelsbeziehungen sind aber für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung entscheidend. Durch die Abschottung steigen auch die Preise für Agrarrohstoffe und Lebensmittel. Dies schwächt einerseits die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelindustrie und der Gastronomie. Anderseits werden die sozial schlechter gestellten Haushalte überproportional belastet.
 
Direkter Gegenvorschlag ist wettbewerbsfeindliche Symbolpolitik
Der Bund verfügt mit dem geltenden Artikel 104 und dem neuen Artikel 104a über zwei ausreichende Verfassungsgrundlagen auf dem Gebiet der Landwirtschaft. Sie erlauben, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betriebe abzugelten. Weitere Förderkompetenzen sind weder erforderlich noch zielführend. Bereits heute besteht eine Tendenz zu regionalen und lokalen Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen. Der Gegenvorschlag wäre wettbewerbsfeindlich und würde dem Ziel der auf den Markt ausgerichteten Produktion widersprechen.
 

Stand der Beratungen

Der Nationalrat berät die Volksinitiative in der Wintersession 2017 als Erstrat. Die WAK-NR beantragt, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Auch der Bundesrat empfiehlt, die Initiative abzulehnen. Auf den Gegenvorschlag der Kommissionsminderheit ist die WAK-NR nicht eingetreten.

Keine geldpolitischen Hochrisikoexperimente in der Schweiz

 
Die Vollgeld-Initiative möchte das Geldsystem der Schweiz grundlegend verändern. Erstens soll die Schweizerische Nationalbank (SNB) als einzige Institution Geld in Umlauf bringen können. Geldschöpfung durch Kredite der Geschäftsbanken soll verboten werden. Die Banken dürfen demnach nur noch Kredite vergeben, wenn diese vollumfänglich mit Sparguthaben hinterlegt sind. Zweitens soll die SNB künftig Geld schöpfen, ohne dass sie dabei etwas kauft und einen Gegenwert erhält.
 
Eine Minderheit der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) will dem Stimmvolk einen direkten Gegenentwurf zur Vollgeld-Initiative unterbreiten. Der Gegenentwurf sieht vor, dass die systemrelevanten Banken einen ungewichteten Anteil an Eigenmitteln von mindestens 10 Prozent der Bilanzsumme aufweisen müssen.
 

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Initiative abzulehnen und auf den Gegenentwurf nicht einzutreten.
 
Vollgeld-Initiative gefährdet Vertrauen in den Schweizer Franken
Für jeden Franken, den die SNB heute in Umlauf bringt, hält sie einen Vermögenswert in ihren Büchern; zum Beispiel Obligationen, Aktien oder Gold. Die Initianten möchten diesen erprobten Mechanismus durch die sogenannte schuldfreie Ausgabe von Geld ablösen. Die SNB würde bei der Emission von Franken keinen Vermögenswert mehr kaufen, sondern die Franken einfach verschenken. Kein anderes Land kennt Vollgeld oder hat dieses System jemals ausprobiert. Es ist aufgrund der fehlenden Vermögenswerte davon auszugehen, dass das Vertrauen in den Schweizer Franken früher oder später verloren ginge. Als Folge würde sich der Schweizer Franken massiv abwerten, was zu einer Währungskrise mit verheerenden Konsequenzen führen kann.
 
Hohe Kosten für kleine Bankkunden
Im Vollgeldsystem bleibt Bankkunden einzig die Wahl zwischen einem zinslosen Vollgeld-Zahlungskonto und einem Sparkonto, das nicht für Zahlungszwecke benutzt werden kann. Das heute weit verbreitete Sichtkonto (Girokonto) ist im Vollgeldsystem verboten. Das Geld auf den neu zu schaffenden Zahlungskonten dürfen die Banken nicht mehr gewinnbringend investieren. Daher ist mit hohen Kontoführungsgebühren zu rechnen, welche Kleinkunden besonders schmerzlich treffen.
 
Umgehung und eingeschränkter Kapitalverkehr
Viele Bankkunden werden nicht bereit sein, auf ein Sichtkonto in der heutigen Form zu verzichten. Daher sind Umgehungsversuche wahrscheinlich. Die SNB könnte in einem solchen Fall ihren gesetzlichen Auftrag nicht mehr erfüllen, weswegen der Bund Kapitalverkehrskontrollen oder ähnlich schädliche Regulierungen einführen müsste. Die Initiative erlaubt dies explizit. Für einen international so vernetzten Wirtschaftsstandort wie jenen der Schweiz wäre diese Entwicklung fatal.
 
Unabhängigkeit der Nationalbank gefährdet
Wird die SNB dazu verpflichtet, scheinbares Gratisgeld zu verteilen, schafft dies eine riesige Anspruchshaltung. Die Initianten versprechen Geschenke an Bund, Kantone und die Bevölkerung in der Höhe von jährlich bis zu 15 Milliarden Franken. Um an das Geld heranzukommen, werden Interessengruppen die Nationalbank massiv unter Druck setzen. Eine von Partikularinteressen abhängige SNB kann die Preisstabilität des Schweizer Frankens nicht mehr garantieren. Wirtschaft und Bevölkerung sind aber auf eine stabile Währung angewiesen – die Unabhängigkeit der Nationalbank muss deswegen weiterhin das oberste Gebot sein. Auch aus diesem Grund ist die Initiative abzulehnen.
 
Kein Bedarf für direkten Gegenentwurf
Der direkte Gegenentwurf ist unnötig und volkswirtschaftlich schädlich. Mit der bestehenden Too-Big-To-Fail-Gesetzgebung verfügt die Schweiz über hinreichend strenge Eigenmittelvorschriften für systemrelevante Banken. Sie orientieren sich grundsätzlich an internationalen Standards. Die Schweiz ist damit bereits heute international führend. Weitergehende Eigenmittelvorschriften würden die Schweizer Banken im internationalen Wettbewerb benachteiligen und Arbeitsplätze gefährden.
 

Stand der Beratungen

Der Nationalrat berät die Volksinitiative als Zweitrat in der Wintersession 2017. Die WAK-NR beantragt ihrem Rat, die Volksinitiative abzulehnen und auf den direkten Gegenentwurf nicht einzutreten.
 
Der Ständerat behandelte die Volksinitiative in der Herbstsession 2017 als Erstrat und lehnte sie ab. Der Bundesrat empfiehlt ebenfalls, die Volksinitiative abzulehnen.

Consiglio degli Stati

Importverbot erschwert internationale Handelsbeziehungen

 
Die Motion verlangt ein Importverbot für alle «tierquälerisch erzeugten Produkte».
 

Position economiesuisse

economiesuisse lehnt das Importverbot ab.
 
Importverbot ist der falsche Weg zu tiergerechter Produktion
Tierquälerische Produktionsmethoden sind klar abzulehnen. Aufgrund des kleinen Schweizer Markts und der globalen Wertschöpfungsketten ist ein generelles Importverbot aber der falsche Ansatz, um tiergerechte Produktionsmethoden zu fördern. Wollte sie dieses Ziel mit dem Verbot erreichen, müsste die Schweiz sicherstellen, dass schweizerische Vorstellungen des Tierschutzes auf der ganzen Welt eingehalten werden. Das ist nicht realistisch. Es braucht daher ein international abgestimmtes Vorgehen und kein einseitiges Importverbot.
 
Gefährlich für die Handelsbeziehungen der Schweiz
Die Motion birgt ein erhebliches Schadenspotential für die stark auf den Aussenhandel angewiesene Schweizer Wirtschaft. Ein generelles Importverbot, wie es die Motion verlangt, ist mit internationalem Recht unvereinbar. Es widerspricht den Prinzipien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (WTO). Die Schweiz müsste die Einfuhrverbote zu den einzelnen Produkten mit dem Nachweis begründen, dass die Tierschutzziele nicht mit milderen Massnahmen erreichbar sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Nachweis scheitert und wichtige Handelspartner zu Gegenmassnahmen ermächtigt werden, ist sehr gross. Nachteile für die Handelsbeziehungen drohen bei Annahme der Motion auch im Rahmen der Beziehungen zur EU. Die Importbeschränkungen stehen nämlich auch im Konflikt mit dem bilateralen Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten.
 
In der Praxis nicht umsetzbar
Was genau unter den Begriff «tierquälerisch erzeugte Produkte» fällt, ist unklar. Auch wenn ein spezieller Katalog verbotener Produktionsmethoden erstellt wird, ist die Motion kaum umsetzbar: Der Kontrollaufwand wäre immens. Immer und überall wäre zu kontrollieren, unter welchen Bedingungen tierische Produkte im Ausland produziert wurden. Dies auch in den zahlreichen Fällen, in denen tierische Produkte als Halbfabrikate in importierte Erzeugnisse einfliessen.
 
Bessere Lösung: Konsumenteninformation und Produktdeklaration
Statt auf ein Importverbot sollte auf international vereinbarte Produktionsstandards sowie auf die Verantwortung der Produzenten und die Mündigkeit der Konsumenten gesetzt werden. In der Textilindustrie gibt es beispielsweise bereits Labels wie «Wool Sheep Welfare». Die Konsumentinnen und Konsumenten können im Rahmen der bestehenden Deklarationsvorschriften und -möglichkeiten noch besser über die Produktherkunft und die Produktionsprozesse aufgeklärt werden.
 

Stand der Beratungen

Der Ständerat berät die Motion als Zweitrat. Sowohl die vorberatende Kommission als auch der Bundesrat empfehlen, die Motion abzulehnen. Der Nationalrat hat ihr hingegen zugestimmt.

MEI-Umsetzung statt RASA-Initiative

 
Mit der Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse!» (RASA-Initiative) soll der Artikel 121a aus der Bundesverfassung (BV) gestrichen werden. Er wurde durch die Masseneinwanderungsinitiative (MEI) eingeführt und verlangt, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuert.
 
Eine Minderheit der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-SR) beantragt einen direkten Gegenentwurf zur Initiative. Er sieht vor, dass die Zuwanderungssteuerung beim Abschluss neuer völkerrechtlicher Verträge zu berücksichtigen ist. Die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz wären jedoch vorbehalten.
 

Position economiesuisse

economiesuisse unterstützt, die RASA-Initiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen.
 
RASA-Initiative nach MEI-Umsetzung obsolet
Das Anliegen der Initianten, das Freizügigkeitsabkommen (FZA) und die bilateralen Verträge mit der EU zu erhalten, ist grundsätzlich berechtigt. Andererseits gilt es den in Artikel 121a BV ausgedrückten Volkswillen, die Zuwanderung mit geeigneten Massnahmen zu steuern, zu respektieren. Mit der Revision des Ausländergesetzes vom Dezember 2016 hat das Parlament eine Lösung gefunden, die beiden Ansprüchen gerecht wird: Artikel 121a BV wurde unter Berücksichtigung der bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen umgesetzt, ohne die bilateralen Abkommen mit der EU zu gefährden. Die RASA-Initiative ist dadurch überholt. Nachdem ein Gesetzesreferendum gegen die MEI-Umsetzung nicht zustande kam, stehen nun Umsetzungsfragen im Zentrum. Wesentlich für die Schweizer Wirtschaft sind Rechtssicherheit und Zugang zu hochqualifizierten Arbeitskräften.
 
Gegenvorschlag überflüssig
Ebenfalls abzulehnen ist der von einer Kommissionsminderheit vorgeschlagene Gegenentwurf. Es bedarf keiner zusätzlichen Erwähnung, dass die Schweiz ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen einhält. Artikel 5 Absatz 4 BV hält bereits fest, dass der Bund und die Kantone das Völkerrecht zu beachten haben.
 

Stand der Beratungen

Der Ständerat wird sich in der Wintersession 2017 als Zweitrat mit der Volksinitiative befassen. Die vorberatende Kommission des Ständerats beantragt ihrem Rat, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Dies hat der Nationalrat in der Herbstsession 2017 beschlossen.

Technologieverbote schaden dem Wirtschaftsstandort Schweiz

 
Die Standesinitiative des Kantons Thurgaus möchte die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im Pflanzenbau und in der Tierhaltung unbefristet verbieten. Als Alternative wird vorgeschlagen, das bestehende Gentechnik-Moratorium nach 2017 um 10 Jahre zu verlängern.
 

Position economiesuisse

economiesuisse lehnt die Standesinitiative ab.
 
Moratorium wurde soeben verlängert – erneute Verschärfung schmälert Standortattraktivität
In der Sommersession 2017 hat das Parlament beschlossen, das Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen um 4 Jahre zu verlängern. Ein unbefristetes Verbot und eine Verlängerung des Moratoriums um 8 Jahre wurden im Parlament beraten und abgelehnt. Es ist aus politischer Sicht nicht angebracht, so kurz nach diesen Beschlüssen erneut eine Verschärfung des Verbots ins Auge zu fassen. Für den Standortentscheid von Unternehmen und Forschungsinstitutionen spielen die Technologieakzeptanz und die Nähe zu Absatzmärkten eine wesentliche Rolle. Wird das Anbauverbot für GVO noch weiter ausgedehnt, ist dies ein schlechtes Signal für den Standort Schweiz. Das Technologieverbot bewirkt, dass sich innovative Unternehmen gegen die Schweiz als Forschungsstandort entscheiden und dass Forschungsinvestitionen ausbleiben.
 
Wissenschaftlich unbegründetes Technologieverbot
Wenn die Risiken kontrolliert werden können, sind Technologien zuzulassen. Im Fall des Anbaus von GVO sind diese Bedingungen erfüllt. Während mehr als 20 Jahren des Anbaus gentechnisch verbesserter Nutzpflanzen rund um den Erdball hat sich gezeigt, dass solche Pflanzen genauso sicher sind wie konventionell gezüchtete Sorten. Bevor eine neue gentechnisch veränderte Pflanzensorte in Europa zugelassen wird, muss sie ein aufwändiges Zulassungsverfahren durchlaufen. Dabei werden unter anderem mögliche negative Gesundheitsauswirkungen gründlich überprüft. Produkte mit Zutaten aus gentechnisch veränderten Organismen, welche dieses Prüfverfahren bestanden haben, sind für die menschliche und tierische Gesundheit genauso sicher wie konventionelle Produkte. Dies wird von zahlreichen umfassenden Studien belegt, sowie von Behörden in Europa, Amerika und Asien seit Jahren bestätigt.
 
Grosse Vorteile für die Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit
Die Fortschritte der grünen Gentechnologie stärken die Ernährungssicherheit und die Ressourceneffizienz weltweit. Die modernen Züchtungsmethoden machen Nutzpflanzen resistenter gegen Schädlinge und Pilze sowie gegen extreme Umwelteinflüsse wie Hitze, Nässe und Dürre. Mit Methoden der grünen Biotechnologie veränderte Produkte wie Kraut- und Knollenfäule-resistente Kartoffeln oder Feuerbrand-resistente Äpfel, die keine Antibiotikabehandlung mehr brauchen, sind im Interesse der Schweizer Landwirtschaft. Gerade wer weniger Pflanzenschutzmittel einsetzen möchte, kommt nicht um moderne Züchtungsmethoden herum. Innovation im Bereich der Pflanzenzüchtung wird unerlässlich dafür sein, dass die Schweiz ihre Ziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen erreichen kann.
 
Wahlfreiheit für die Konsumentinnen und Konsumenten
Das derzeit geltende Moratorium schränkt die Wahlmöglichkeit von Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten unnötig ein. Eine zusätzliche Verlängerung oder gar ein unbefristetes Verbot würde diese Entmündigung der Konsumentinnen und Konsumenten zementieren. Explorative Studien haben ergeben, dass rund 20 Prozent der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten GV-Produkte kaufen würden, wenn dies einen preislichen Vorteil brächte.
 

Stand der Beratungen

Der Ständerat behandelt die Standesinitiative in der Wintersession 2017 als Erstrat. Die vorberatende Kommission beantragt ihrem Rat, der Initiative keine Folge zu geben.

Klare Regeln für den automatischen Informationsaustausch

 
Seit Januar 2017 wendet die Schweiz den automatischen Informationsaustausch über Finanzdaten (AIA) mit 38 Staaten an. Mit dieser Vorlage möchte der Bundesrat den AIA mit 41 weiteren Staaten und Territorien einführen. Dazu zählen unter anderem China, Indien, Brasilien und Russland.
 
Ausserdem möchte der Bundesrat einen Prüfmechanismus einführen. Vor dem ersten Datenaustausch mit einem neuen Partnerstaat will er der zuständigen Parlamentskommission einen Prüfungsbericht vorlegen. Dieser soll zeigen, ob die Partnerländer die Voraussetzungen für den AIA bezüglich Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit erfüllen und ob diese Länder auch mit den wichtigen Konkurrenten der Schweiz AIA-Abkommen abschliessen.
 

Position economiesuisse

economiesuisse unterstützt die Ausdehnung des automatischen Informationsaustausches und die Einführung eines Prüfungsmechanismus.
 
Informationsaustausch auf weitere Länder ausdehnen – im Interesse der Schweiz
Der Unternehmensstandort generell und insbesondere der Schweizer Finanzplatz sind auf internationale Akzeptanz angewiesen. Der AIA wird nach einem globalen Standard eingeführt, an dem die Schweiz massgeblich mitgearbeitet hat. Es gelten für alle Partnerländer dieselben Regeln. Mit der Einführung des AIA hat sich unser Land verpflichtet, diesen mit möglichst vielen Staaten umzusetzen. Dass der Bundesrat das AIA-Netzwerk auf weitere Länder ausdehnt, liegt deshalb im Interesse der Schweiz.
 
Vertraulichkeit und Datensicherheit gewährleisten
Bevor der AIA auf weitere Staaten ausgedehnt wird, muss Gewissheit herrschen, dass sie alle Vorgaben des globalen AIA-Standards einhalten. Besonders wichtig ist, dass die Partnerländer die Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit strikt erfüllen. Die gesammelten Daten dürfen nur für Steuerzwecke verwendet werden und die technische Datenübermittlung muss sicher sein. Auch die Erfahrungen anderer Staaten mit dem jeweiligen Land sind in die Beurteilung mit einzubeziehen.
 
Ausserdem sollte darauf geachtet werden, dass die AIA-Partnerländer den AIA auch mit allen relevanten Konkurrenzfinanzplätzen der Schweiz einführen. Dieses Prüfkriterium ist nötig, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Hingegen soll auf das vom Nationalrat beschlossene Prüfkriterium der «Korruptionsverhinderung» verzichtet werden. Die genannten Korruptionsindizes betreffen nicht den Austausch von Steuerdaten. Deshalb finden sie im Standard der OECD zum AIA auch keinen Niederschlag. Sie als Kriterium zu verwenden, wäre daher nicht standardkonform.
 
Verzögerungen und Ausnahmen vermeiden
Eine fristgerechte Inkraftsetzung erspart der Schweiz und ihren Unternehmen unnötige Zusatzaufwendungen und Unsicherheiten. Insbesondere die Einführung des AIA mit Brasilien drängt, da dies an die Unterzeichnung eines seit langem angestrebten Doppelbesteuerungsabkommens geknüpft ist. Davon profitieren Schweizer Unternehmen und auch Privatpersonen. Wenig zielführend ist die Strategie, Saudi-Arabien den AIA aufgrund von Vorbehalten in anderen Politikbereichen zu verweigern. Auf zusätzliche Kriterien für die Einführung des AIA sollte daher insgesamt verzichtet werden. Im Fall von Neuseeland verdienen die Bemühungen Unterstützung, mit den dortigen Behörden eine rasche Lösung für Auslandschweizer mit laufenden AHV-Renten zu finden.
 

Stand der Beratungen

Der Ständert berät die Vorlage in der Wintersession 2017 als Zweitrat. Die vorberatende Kommission beantragt Zustimmung zum Prüfmechanismus und zum AIA mit den 41 Staaten und Territorien. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-SR) will den Bundesrat zusätzlich verpflichtet, periodisch und risikobasiert zu überprüfen, ob die Partnerländer die massgebenden Voraussetzungen weiterhin erfüllen. Anschliessend soll der Bundesrat die zuständigen parlamentarischen Kommissionen konsultieren. Verzichten will die WAK-SR hingegen auf das Prüfkriterium der «Korruptionsverhinderung».

Entrambi i Consigli

Definitiver Verzicht auf Revision des Steuerstrafrechts


Mit den zwei gleichlautenden Motionen wird der Bundesrat beauftragt, auf die Vorlage «Revision des Steuerstrafrechts», in der Form, die er vom 29. Mai 2013 bis zum 30. September 2013 in die Vernehmlassung gegeben und am 4. November 2015 zurückgestellt hat, definitiv zu verzichten.

Die Vorlage war in der Vernehmlassung auf grossen Widerstand gestossen. Sie führte unter anderem zur Lancierung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre».
 

Position economiesuisse

economiesuisse unterstützt die beiden Motionen.
 
Die vom Bundesrat 2015 anvisierte Revision des Steuerstrafrechts war gemäss Aussagen der Initianten einer der Gründe für die Lancierung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» (15.057) und in der Folge auch für die Ausarbeitung des direkten Gegenvorschlags. Beide Vorlagen befinden sich noch in der Differenzbereinigung. economiesuisse hat zum direkten Gegenvorschlag bereits die Nein-Parole gefasst. Die Kritikpunkte gelten noch verschärft für die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre».
 
Die Initianten haben bei Annahme der Motionen den Rückzug der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» (inkl. Fallenlassen des direkten Gegenvorschlags) in Aussicht gestellt.
 

Stand der Beratungen

Beide Kammern beraten die von ihrer jeweiligen Kommission für Wirtschaft und Abgaben überwiesene Motion in der Wintersession als Erstrat (Motion 17.3665 im Ständerat, Motion 17.3706 im Nationalrat). Während in der WAK-SR das Anliegen unbestritten ist, beantragt eine Minderheit der WAK-NR deren Ablehnung.

Angespannte Haushaltslage trotz der erwarteten Überschüsse

 
Im Voranschlag 2018 resultiert ein ordentlicher Überschuss von 103 Millionen Franken. Einnahmen von insgesamt 71,322 Milliarden Franken stehen Ausgaben von insgesamt 71,219 Milliarden Franken gegenüber. Aufgrund der Ablehnung der Reform der Altersvorsorge 2020 sieht der Voranschlag 2018 nunmehr einen strukturellen Überschuss von rund 540 Millionen Franken vor. Ursächlich dafür sind neben der anziehenden Konjunktur vor allem Sondereffekte.
 
Die Schuldenbremse verlangt, dass der Bundesrat das Ausgabenwachstum drosselt. In der Summe geht es um Entlastungsmassnahmen von rund 1 Milliarde Franken. Die Korrekturen sollen auch 2019 und 2020 weitergeführt werden. Ein Teil des strukturellen Überschusses (295 Millionen Franken) soll nach Ansicht des Bundesrats dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) zugewiesen werden, der Rest (245 Millionen Franken) in den Schuldenabbau fliessen.
 
Im Finanzplan 2019–2021 werden für die Planjahre 2019-2021 durchwegs Überschüsse erwartet, welche bis 2021 auf knapp 1 Milliarde anwachsen. Voraussetzung dafür ist die Umsetzung der vorgesehenen Entlastungsmassnahmen. Trotz der erwarteten Überschüsse bleibt die Haushaltslage eng.
 

Position economiesuisse

Das Bundesbudget 2018 ist grundsätzlich in der vom Bundesrat beschlossenen Form gemäss Entwurf vom 23. August 2017 umzusetzen. Die aufgrund der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 nicht benötigten Mittel sind vollumfänglich für den Schuldenabbau zu verwenden. Der verbleibende finanzielle Spielraum von ungefähr 100 Millionen Franken kann für gezielte Massnahmen mit volkswirtschaftlich optimaler Wirkung eingesetzt werden.
 
Notwendiges Festhalten an Entlastungsmassnahmen
Der Entscheid des Bundesrats, auch nach der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 an den Entlastungsmassnahmen festzuhalten, ist grundsätzlich zu begrüssen. Die Kürzungen, die der Bundesrat vorschlägt, sind gut legitimiert und notwendig, um die Anforderungen der Schuldenbremse zu erfüllen. In Anbetracht der zahlreichen Grossprojekte, die auf den Bund zukommen, ist es unvermeidlich, jetzt schon den benötigen finanziellen Spielraum zu schaffen.
 
Finanzieller Spielraum für zukünftige Projekte
Der Schuldenabbau entlastet den Bundeshaushalt. Die Investitionstätigkeit des Bundes wird dadurch jedoch nicht gehemmt. Seit der Einführung der Schuldenbremse konnte so ein finanzieller Spielraum von 850 Millionen Franken geschaffen werden. Diese Mittel stehen dem Bund zur Erfüllung bestehender oder neuer Aufgaben dauerhaft zur Verfügung. In den nächsten Jahren werden gewichtige Gesetzgebungsprojekte und Beschaffungen wie die Steuervorlage 2017, die Beschaffung von Kampfflugzeugen oder die Reform der Ehepaarbesteuerung anstehen. Sie erfordern mittel- bis langfristig einen grösseren finanziellen Spielraum.
 
Der Bundesrat will einen Teil der durch die Ablehnung der Altersvorsorge 2020 frei gewordenen Mittel (295 Millionen Franken) in den BIF leiten. Der BIF verfügt gegenwärtig über genügend Reserven, weshalb economiesuisse den Vorschlag ablehnt. Abzulehnen ist auch die Idee, die genannten Mittel in die AHV zu leiten. Mit Blick auf die kommende AHV-Revision würde dadurch ein falsches Signal gesetzt. Für den Bund ist eine bessere Finanzierungslösung zu finden, die namentlich auf die Problematik der gebundenen Ausgaben stärker Rücksicht nimmt.
 
Stärkung von Bildung, Forschung und Innovation
Sofern ein finanzieller Spielraum bleibt, sollte dieser für gezielte Massnahmen mit volkswirtschaftlich optimaler Wirkung genutzt werden. Die Finanzkommissionen beider Räte wollen zusätzliche Investitionen in die Bildung und Forschung tätigen. Dieses Vorgehen ist zu begrüssen. Aufgrund des grossen Anteils von gesetzlich gebundenen Mitteln ist der Bereich Bildung, Forschung und Innovation von den Budgetkorrekturen überproportional betroffen. Damit der Denk- und Werkplatz Schweiz längerfristig nicht durch einen Qualitätsabbau Schaden erleidet, gilt es im Minimum sicherzustellen, dass diese Mittel für 2018 nicht tiefer ausfallen als für 2017.
 

Stand der Beratungen

In der Wintersession 2017 werden beide Räte den Voranschlag und den Finanzplan beraten. Erstrat ist der Ständerat. Die Finanzkommissionen beider Räte haben das Budget vorberaten und zahlreiche Änderungsanträge gestellt.