Stellungnahme zur Totalrevision der Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung (EÖBV)
economiesuisse unterstützt die Revision im Grundsatz. Die stets zunehmende Bedeutung des elektronischen Geschäftsverkehrs im Wirtschaftsleben erfordert es, die Abläufe im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften an die neuen technologischen Möglichkeiten anzupassen. Dass seit 2012 nun bereits wieder eine Revision nötig wurde, zeigt die Dynamik der technologischen Entwicklung.
Bei den Anpassungen ist sicherzustellen, dass die gewohnte Handhabbarkeit bei den betroffenen Prozessen bestehen bleibt. Dies ist nicht umfassend gewährleistet. Es besteht die Gefahr, dass durch übertriebene Anforderungen an die Sicherheit die durch die elektronische Bearbeitung gewonnenen Effizienz- und somit Kostenvorzüge wieder neutralisiert werden.
Die Revision ist schliesslich auch nicht visionär, weitere Revisionen werden unumgänglich sein. Möglichkeiten der dynamisch fortschreitenden technologischen Entwicklung werden nicht berücksichtigt. Schliesslich ist auch nicht ersichtlich, weswegen die Führung des Urkundspersonenregisters (UPReg), welches neu für die Urkundspersonen gebührenpflichtig wird, nicht nach marktwirtschaftlichen Kriterien durch eine private Organisation erfolgen kann. Spätestens im Rahmen weiterer Revisionen werden die Aufgaben des Staates im Bereich des Registerrechts stärker hinterfragt werden müssen.