USR III: Wegweisend für den Standort

Vom Erfolg der Unternehmenssteuerreform III hängt es ab, ob die Schweiz auch in Zukunft zu den weltweit führenden Unternehmensstandorten zählt. In der Wintersession wird diese für unser Land vitale Reform im Ständerat debattiert.

Am 19. November 2015 hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) die Vorberatung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) abgeschlossen. Die WAK-S ist dem Bundesrat in den grossen Linien gefolgt, unterstützt jedoch gewisse von den Kantonen geforderte Anpassungen. So soll der finanzielle Beitrag des Bundes an die Kantone 1,2 statt 1,0 Milliarde Franken betragen. Stattdessen soll auf die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital verzichtet werden. 

Entlastungsbegrenzung umstritten

Weiter verlangten die Kantone eine Begrenzung der maximalen kumulierten Entlastung durch die neuen Steuerinstrumente, das heisst die Patentbox und die Inputförderung. Die finanzielle Planbarkeit würde durch diese Massnahme für die Kantone verbessert. Für die Wirtschaft ist die Begrenzung vertretbar. Separate Entlastungsbegrenzungen bei den beiden Instrumenten könnten dadurch entfallen. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer würde zudem noch berechenbarer, indem sie ebenfalls in die Maximalentlastung aufgenommen werden könnte. Trotz Unterstützung von Kantonen und der Wirtschaft hat sich die vorberatende Kommission des Ständerats gegenüber der Entlastungsbegrenzung kritisch gezeigt.

Insgesamt entspricht die Vorlage grossmehrheitlich den Vorstellungen der Wirtschaft. Die Nichtberücksichtigung der zinsbereinigten Gewinnsteuer auf Sicherheitseigenkapital und die Vereinheitlichung der Teilbesteuerung der Dividenden sind die massgeblichen Vorbehalte. Zudem sollte die Ermässigung der Patentbox nicht über die internationalen Vorgaben hinaus eingeschränkt werden. Das heisst: kein «Swiss finish»!

economiesuisse unterstützt die Reform insbesondere aus folgenden Gründen

Die Unternehmenssteuerreform III ...

... konzentriert sich auf Massnahmen, die für den Standort unabdingbar sind,

... schafft keine neuen Privilegien, sondert verhindert eine massive steuerliche Verschlechterung mit gravierenden volkswirtschaftlichen und finanziellen Konsequenzen für die Schweiz,

... entwickelt die Unternehmensbesteuerung gemäss internationalen Grundsätzen weiter und

... eröffnet den Kantonen steuer- und finanzpolitischen Handlungsspielraum zur Umsetzung einer individuellen Steuerstrategie.

... Der Bund profitiert finanziell stark von einem steuerlich attraktiven Unternehmensstandort. Darum ist es sachgerecht, dass er einen Beitrag an die Reform leistet und diesen aus dem Haushalt finanziert.