Kein übertriebener «Swiss Finish» für Finanzdienstleister
Der Ständerat hat am Mittwoch das Kollektivanlagengesetz beraten. Er hat der Teilrevision mit 24:10 Stimmen bei zwei Enthaltungen zugestimmt und den schweizerischen Finanzdienstleistern damit den europäischen Marktzugang gesichert. Einen überschiessenden «Swiss Finish» hat die Kleine Kammer verhindert.
Das Kollektivanlagengesetz genügt den heutigen Anforderungen an Anlegerschutz und Wettbewerbsfähigkeit nicht mehr. Im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen haben sich diese Anforderungen verändert. Zudem weisen die Bestimmungen in den Bereichen Verwaltung, Verwahrung und Vertrieb Regulierungslücken auf. Mit den international wachsenden Anforderungen werden sich die Regulierungslücken weiter verschärfen.
Die vorliegende Teilrevision will diese Lücken schliessen. Zum einen soll der Schutz der Anlegerinnen und Anleger in der Schweiz verbessert werden; zum anderen soll die Qualität und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Vermögensverwaltung erhalten werden. Primär soll der Zugang zum europäischen Markt für schweizerische Vermögensverwalter gewährleistet bleiben.
Europäische Regeln und Erleichterungen als gutes Vorbild
Die Wirtschaft unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung der Vorlage. Der Zugang zum europäischen Markt ist für die Finanzdienstleister entscheidend. Dieser Marktzugang ist gefährdet, wenn die Schweiz ihre Regeln nicht an die internationalen und namentlich die europäischen Standards anpasst und damit die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Vermögensverwaltungstätigkeit sichert. Aufgrund der internationalen Entwicklungen ist ein rasches Vorgehen zwingend, selbst wenn dadurch die Anpassungsfristen für alle Beteiligten (fast unzumutbar) knapp sind. Umso wichtiger ist es, sich bei dieser Teilrevision auf das Notwendige zu beschränken. Auch müssen die im europäischen Raum vorgesehenen Erleichterungen voll ausgeschöpft werden.
Der Ständerat hat die Vorlage am Mittwoch als Erstrat beraten und ist in den wesentlichen Punkten seiner vorberatenden Kommission gefolgt. Insbesondere wurde ein überschiessender «Swiss Finish» weitgehend verhindert. Nun geht das Geschäft in den Nationalrat.
Die vorliegende Teilrevision will diese Lücken schliessen. Zum einen soll der Schutz der Anlegerinnen und Anleger in der Schweiz verbessert werden; zum anderen soll die Qualität und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Vermögensverwaltung erhalten werden. Primär soll der Zugang zum europäischen Markt für schweizerische Vermögensverwalter gewährleistet bleiben.
Europäische Regeln und Erleichterungen als gutes Vorbild
Die Wirtschaft unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung der Vorlage. Der Zugang zum europäischen Markt ist für die Finanzdienstleister entscheidend. Dieser Marktzugang ist gefährdet, wenn die Schweiz ihre Regeln nicht an die internationalen und namentlich die europäischen Standards anpasst und damit die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Vermögensverwaltungstätigkeit sichert. Aufgrund der internationalen Entwicklungen ist ein rasches Vorgehen zwingend, selbst wenn dadurch die Anpassungsfristen für alle Beteiligten (fast unzumutbar) knapp sind. Umso wichtiger ist es, sich bei dieser Teilrevision auf das Notwendige zu beschränken. Auch müssen die im europäischen Raum vorgesehenen Erleichterungen voll ausgeschöpft werden.
Der Ständerat hat die Vorlage am Mittwoch als Erstrat beraten und ist in den wesentlichen Punkten seiner vorberatenden Kommission gefolgt. Insbesondere wurde ein überschiessender «Swiss Finish» weitgehend verhindert. Nun geht das Geschäft in den Nationalrat.