Herbstsession 2022

Eine hektische Herbstsession ist heute zu Ende gegangen: In gleich drei ausserordentlichen Sitzungen hat das Parlament Vorschläge zur Teuerung, zur Erhöhung der Versorgungssicherheit und zum Rettungsschirm für die Strombranche diskutiert. Aus finanzpolitischer Nachhaltigkeitssicht ist die Bilanz durchzogen: Mit dem verbindlichen Abbau der Corona-Schulden hat sich das Parlament zwar zur Schuldenbremse bekannt. Gleichzeitig hat der Nationalrat aber auch neue Ausgaben beschlossen. Selbst im Falle eines positiven Wirtschaftswachstums steht die Schweiz in den nächsten Jahren vor einem Defizit. Lichtblicke gab es hingegen in der Energiepolitik: Beim Tempo für den Ausbau der erneuerbaren Energien gelingt eine Kehrtwende mit Pioniercharakter.

Session im Überblick

Obwohl die Bundesfinanzen stark unter Druck sind – der Bundesrat erwartet ab 2024 ein jährliches Defizit von über einer Milliarde Franken und ab 2025 Defizite von drei und mehr Milliarden – zeigte sich das Parlament sorglos: Den Prämienschock im Gesundheitswesen will der Nationalrat mit einer Erhöhung der Prämienverbilligungen um sagenhafte 30 Prozent kontern. Die Schweizer Wirtschaft begrüsst es, dass der Ständerat hier nochmals über die Bücher will: Er hat die entsprechende Motion seiner Kommission zur Vorberatung zugewiesen. Von beiden Räten knapp angenommen wurde aber eine Motion von Mitte-Links zur Erhöhung der AHV-Renten für das Jahr 2023. Das Finanzierungsproblem in der Ersten Säule wird dadurch weiter verstärkt – auch wenn die Zahlung vorläufig nur einmalig vorgesehen ist. Vorrausschauender haben die eidgenössischen Räte bei den Corona-Schulden entschieden. Diese sollen über einen längeren Zeitraum auf verbindliche Weise abgebaut werden. economiesuisse hat sich stark für eine transparente Lösung eingesetzt, die auf willkürliche Sondermassnahmen verzichtet und der geltenden Schuldenbremse Nachachtung verschafft.

Zu einem nachhaltig finanzierten Bundeshaushalt gehören auch Einnahmen. Die OECD-Mindeststeuer bedeutet eine unvermeidbare Steuererhöhung für grosse, international tätige Unternehmen. Hält sich ein Land nicht daran, dürfen andere Staaten die fehlende Besteuerung nachholen. Soll die Schweiz die Mindeststeuer also selbst erheben oder das zusätzliche Steuergeld dem Ausland überlassen? Im Rahmen der Herbstsession hat der Ständerat diese Frage debattiert. Die Antwort ist klar: Das Geld muss in der Schweiz bleiben. Auch die Wirtschaft unterstützt dieses Vorgehen. Weil die Kantone am besten in der Lage sind, die Standortattraktivität der Schweiz auch in Zukunft sicherzustellen, sollen allfällige Mehreinnahmen auch ihnen zustehen.

Erfreulich vorwärts geht es in der Energiepolitik. Die Wirtschaft begrüsst, wie mutig und schnell das Parlament reagiert hat: Mit dem Energie-Mantelerlass wird die Energiewende umgesetzt und ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet. Anlagen für alle Formen erneuerbarer Energie müssen bewilligungsfähig gemacht werden, wenn das Netto-Null-Ziel bis 2050 erreicht werden soll. Mit dem Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter zeigt die Politik den dringend benötigten Pioniergeist. Experten bestätigten: Die Wirtschaft ist der Klimapolitik voraus. Jetzt muss auch die Politik tragfähige Lösungen bringen.

Die Wirtschaft ist von Sanktionen wie aktuell gegen Russland jeweils direkt betroffen. Umso wichtiger ist es für economiesuisse, dass diese Sanktionen international gut abgestimmt sind. Eine Abkehr von bewährten multilateralen Mechanismen lehnt der Wirtschaftsdachverband daher ab: Nur ein koordiniertes Vorgehen mit den wichtigsten Partnern der Schweiz kann die gewünschte Wirkung entfalten. economiesuisse unterstützt entsprechend international abgestimmte Sanktionen der UNO, der OSZE und der EU.

Wie in vielen Ländern steigt derzeit auch in der Schweiz das Preisniveau. Um die Wirtschaft und die Bevölkerung zu entlasten, haben die Mitte, die SP und die SVP eine ausserordentliche Session einberufen. Vorschläge zur Erhöhung der Prämienverbilligung, zur Aufhebung der Mineralölsteuer oder für einen sofortigen Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten liegen auf dem Tisch: Aus Sicht von economiesuisse sind diese Massnahmen nicht zielführend. Eine flächendeckende Verteilung finanzieller Mittel nach dem Giesskannenprinzip droht, die Inflation noch weiter anzuheizen. Der Fokus sollte vielmehr auf gezielten Massnahmen in der Sozialhilfe und den Ergänzungsleistungen liegen. Für Firmen hat sich in Krisenzeiten auch das Instrument der Kurzarbeit bewährt.

Nicht bewährt hat sich hingegen das Krisenmanagement des Bundes während der Pandemie. Zu oft wurde reagiert statt agiert, ausserdem war die Krisenorganisation von aussen kaum durchschaubar. Auch fehlte es in der Verwaltung am nötigen Know-how. Es gilt nun, diese Fehler zu korrigieren. Die Einberufung eines professionellen und permanenten Krisenstabs, der die operative Leitung in allen Arten von Krisen übernimmt, ist wichtig.

Keine Unterstützung verdient eine Motion, die fordert, dass essenzielle Güter vermehrt im Inland hergestellt werden sollen. Eine Entkopplung der Schweizer Wirtschaft vom internationalen Handel würde das Problem der Lieferengpässe nicht lösen, denn auch hiesige Hersteller sind auf Vorleistungen aus dem Ausland angewiesen. Zielführender als eine Rückverlagerung der Produktion in die Schweiz sind Massnahmen wie der Ausbau des Marktzugangs oder die bessere Nutzung von Freihandelsabkommen (vor allem durch KMU).

Handlungsbedarf besteht bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. economiesuisse unterstützt deshalb verschiedene Motionen, die den Bundesrat auffordern, das elektronische Patientendossier (EPD) endlich zu realisieren.

Die Zeit drängt auch in der Klima- und Energiepolitik. Das Parlament berät in dieser Session den indirekten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative. Die Wirtschaft bekennt sich zum Netto-Null-Ziel bis 2050, braucht aber die nötige Flexibilität, um dieses Ziel zu erreichen. Gerade die energieintensive Industriebranche zeigt, wie es geht: Als einziger Wirtschaftssektor hat die Industrie die bisherigen Klimaziele erfüllt. economiesuisse ist erfreut, dass die Initiantinnen und Initianten der Volksinitiative angekündigt haben, das Volksbegehren zurückzuziehen, wenn der Ständerat den Beschlüssen des Nationalrats beim indirekten Gegenentwurf folgt.

Gar nicht erfreulich und schädlich für die Schweiz sind verschiedene Vorstösse, die einen Paradigmenwechsel in der Schweizer Sanktionspolitik verlangen. Bisher hat die Schweiz international abgestimmte Sanktionen übernommen und dafür gesorgt, dass diese nicht über die Schweiz umgehen werden können. Neu soll die Landesregierung auch eigenständige Sanktionen gegen Staaten und Personen beschliessen können. Von der Schweiz autonom ergriffene Sanktionen würden unser Land international unter Druck setzen, aber kaum Wirkung entfalten. Die entsprechenden Vorstösse sind deshalb abzulehnen.

Gefordert ist das Parlament auch bei der Umsetzung der OECD-/G-20-Mindestbesteuerung, die 2024 international eingeführt wird. Der Bundesrat hat einen ersten Schritt gemacht und schlägt eine Ergänzungssteuer vor. Die Wirtschaft ist grundsätzlich der Meinung, dass die Einnahmen dieser Ergänzungssteuer vollumgänglich den Kantonen zustehen und in jedem Fall für die Standortförderung verwendet werden sollen.

Im Bereich der Steuern wird sich das Parlament in der kommenden Session auch mit der Neuordnung der Wohneigentumsbesteuerung befassen: Der Mietwert einer selbstgenutzten Liegenschaft wird heute als Einkommen besteuert. Im Gegenzug dürfen die Eigner die Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abziehen. In dieser Session befindet der Nationalrat über die Frage, wie hoch dieser Abzug künftig sein soll. economiesuisse plädiert dafür, dass Schuldzinsen zum Abzug gebracht werden können, soweit damit verbundene Vermögenserträge voll steuerbar sind.

Aussenwirtschaft

Kein Schweizer Alleingang bei Sanktionen

Bisher kann die Schweiz Sanktionen, die von der UNO, der OSZE oder den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz erlassen wurden, übernehmen. Zuletzt hat sie dies im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine getan. Der Nationalrat will der Landesregierung nun zusätzlich die Kompetenz geben, auch eigenständige Sanktionen ergreifen zu können. Dazu muss das Embargogesetz entsprechend angepasst werden. Dies hat die Grosse Kammer in der letzten Session entschieden. Nun berät der Ständerat das Ansinnen.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Änderung des Embargogesetzes abzulehnen. Auch alle anderen Vorstösse, die auf eigenständige Sanktionen abzielen, lehnt economiesuisse ab.

Kein Paradigmenwechsel der Schweizer Aussenpolitik ohne umfassende Debatte

Allgemein gehen die Forderungen des Nationalrats nach eigenständigen Sanktionen weit über die bisherige Schweizer Politik in Bezug auf Sanktionen hinaus. Die Neutralität als einer der Grundsätze der Schweizer Aussenpolitik würde hinfällig. Eine vertiefte Debatte über die Schweizer Sanktionspolitik und deren möglichen Neuausrichtung sollte in eine umfassende Diskussion über die Schweizer Neutralität, Sicherheits- und Aussenpolitik integriert werden. Aus Sicht der Wirtschaft sind in einer differenzierten und risikobasierten Güterabwägung auch internationale Verpflichtungen sowie aussen- und volkswirtschaftliche Interessen zu berücksichtigen.

Isolierte Sanktionen sind nachteilig für die Schweiz und bewirken nichts

Bestrebungen für eigenständige Sanktionen sind aus verschiedenen Gründen nachteilig für die Schweizer Landesinteressen. Als kleine, offene und global stark vernetzte Volkswirtschaft ist die Schweiz aufgrund des neuen geopolitischen Umfelds stark exponiert. Das verlangt nach einer realistischen Aussenpolitik. Lediglich von einem einzigen Land ergriffene und international nicht koordinierte Sanktionen haben – bestenfalls – eine äusserst begrenzte Wirkung. Sie können aber zu starken Gegenmassnahmen des betroffenen Regimes führen. Für die Schweiz könnte daher bei isolierten Wirtschaftssanktionen ein ökonomischer Schaden entstehen, ohne politisch etwas erreicht zu haben. Der nationalrätliche Vorschlag zur Änderung des Embargogesetzes sieht ausserdem vor, dass Sanktionen wichtiger Handelspartner bei eigenständigen Sanktionen zu berücksichtigen sind. Gewisse Staaten könnten damit Druck auf die Schweiz ausüben, ihre nationalen Massnahmen mitzutragen. Die Umsetzung eigenständiger Massnahmen würde überdies zusätzliche administrative und nachrichtendienstliche Ressourcen der Verwaltung erfordern, über welche die Schweiz nicht verfügt. Aus Sicht von economiesuisse ist deshalb die bisherige Schweizer Politik in Bezug auf internationale Wirtschaftssanktionen weiterzuführen.

Stand der Beratungen

In der Schlussabstimmung hat der Ständerat die Änderung des Embargogesetzes gutgeheissen, der Nationalrat hingegen hat sie abgelehnt.

Trotz Lieferengpässen: Globaler Handel bleibt für Schweizer Wirtschaft zentral

Die Motion fordert den Bundesrat auf, Massnahmen zu ergreifen, um die Abhängigkeit von internationalen Lieferketten für essenzielle Güter zu verringern. So soll die Versorgungssicherheit in zukünftigen Krisen besser gewährleistet und die nachhaltige Wirtschaft der Schweiz gestärkt werden.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Motion abzulehnen.

Essenzielle Güter sollen vermehrt im Inland hergestellt werden, um deren Verfügbarkeit zu sichern – so die Forderung der Motion. Eine derartige Entkopplung von internationalen Lieferketten kann die Versorgungssicherheit in der Schweiz jedoch keineswegs stärken. Im Gegenteil, sie verschiebt die Abhängigkeit lediglich um ein, zwei Glieder in der Kette. Grundlage einer stabilen Güterversorgung bleibt daher auch weiterhin der globale Handel.

Fehldiagnose Rückverlagerung

Erstens blendet die Vorstellung einer autarken Güterproduktion die Komplexität heutiger Lieferketten aus. Auch ein Schweizer Hersteller ist meist auf Vorleistungen aus dem Ausland angewiesen (z. B. chemische Grundstoffe, Garne oder Kunststoffe). Es ist deshalb vielmehr die geografische Verteilung, welche es der Wirtschaft ermöglicht, Krisen in bestimmten Regionen durch die Versorgung aus anderen Märkten zu kompensieren. Durch eine Fokussierung auf die Endproduktion wird ein Engpass nicht behoben, sondern lediglich entlang der Wertschöpfungskette verschoben.

Zweitens wäre eine Rückverlagerung der Produktion in die Schweiz mit massiven staatlichen Eingriffen weder volks- noch betriebswirtschaftlich sinnvoll. Exemplarisch hierfür steht der gescheiterte Versuch, eine eigene Maskenproduktion in der Schweiz zu etablieren: Da der Weltmarktpreis für Schutzmasken nach einem zwischenzeitlichen Anstieg rasch gesunken ist, mussten viele Schweizer Hersteller ihre Produktion aufgrund fehlender Nachfrage nach kurzer Zeit wieder einstellen.

Versorgungssicherheit richtig stärken

Zielführender und effektiver sind hingegen andere Massnahmen. Dazu gehören der weitere Ausbau unseres Marktzugangs, eine bessere Nutzung von Freihandelsabkommen (vor allem durch KMU), zwischenstaatliche sowie pluri- und multilaterale Vereinbarungen zur Sicherung der Versorgungssicherheit in Krisenzeiten oder die grenzüberschreitende Harmonisierung von Konformitätsbestimmungen.

Bei der Nachbearbeitung der Pandemie darf sich die Schweiz indes nicht ausschliesslich auf den Aspekt der Güterversorgung fokussieren. Denn die nächste Krise muss keineswegs epidemiologischer Natur sein. Auch die Energieknappheit, Cyberattacken oder Naturkatastrophen sind potenzielle Risiken. Gefragt sind daher Massnahmen, welche die systemische Resilienz der Schweiz stärken – also die Fähigkeit, auf Krisen jeglicher Art besser zu reagieren. Dazu gehört beispielsweise die Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung. Gerade die mRNA-Technologie zeigt, wie Innovation zur Resilienz in künftigen Krisen beitragen kann.

Gerne verweisen wir auf unser dossierpolitik zum Thema.

Stand der Beratungen

Der Ständerat hat die Motion abgelehnt. Damit ist sie vom Tisch.

Krisenbewältigung

Steigende Energiepreise: Abfederungsmassnahmen nach dem Giesskannenprinzip sind kontraproduktiv

In vielen Ländern erreichen die Inflationsraten derzeit Rekordhöhen. Im Euroraum und den USA erhöhten sich die Preise mit 8,9, bzw. 8,5 Prozent sehr stark. Die steigenden Preise machen auch vor der Schweiz nicht halt: Im Juli kostete der Warenkorb für den Landesindex der Konsumentenpreise 3,4 Prozent mehr als vor einem Jahr. Das ist der höchste Anstieg seit 2008 und übersteigt das Zielband der SNB, welches zwischen 0 und 2 Prozent liegt, deutlich.

Das Parlament hat eine ausserordentliche Session zum Thema Kaufkraft einberufen und gleich mehrere Motionen eingereicht, welche Bevölkerung und Wirtschaft entlasten sollen. An Ideen mangelt es freilich nicht: So soll etwa der Bundesbeitrag an die individuellen Prämienverbilligungen erhöht, ein Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten eingeführt, die Mineralölsteuer aufgehoben oder der Eigenmietwert für Rentnerinnen und Rentner abgeschafft werden.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, alle Motionen abzulehnen.

Abfederungsmassnahmen sind politisch verlockend, aber immer heikel mit adversen Effekten

Forderungen nach Abfederungsmassnahmen sind zwar politisch verlockend, werden aber von Ökonomen als äusserst heikel eingestuft. Zwar können Unterstützungsmassnahmen den Kaufkraftverlust kurzfristig etwas abschwächen und Private wie Unternehmen unterstützen, aber schon mittelfristig würde die Inflation weiter angeheizt werden. Die zusätzlich aufgewendeten Mittel würden in Kürze wirkungslos verpuffen. Man stünde wieder am gleichen Punkt und müsste erneute Abfederungsmassnahmen beschliessen, was wiederum die Inflation anheizen würde.

Energiepolitik: Der Markt spielt, auch wenn uns das Ergebnis nicht gefällt

Was die hohen Energiepreise betrifft, so sind die krassen Preissignale elementar für einen funktionierenden Markt und müssen ankommen, auch wenn – oder gerade wenn – sie schmerzen. Sie schaffen auch einen Anreiz für Energieeffizienz und -innovation, signalisieren den Unternehmen und den Privaten, dass sie mit Energie schonend umgehen müssen. Auch würden Energiepreissubventionen, beispielsweise die Aufhebung der Mineralölsteuer, die Klimapolitik konterkarieren.

Private: Abfederungsmassnahmen nur für Härtefälle

Nichtsdestotrotz leiden vor allem ärmere Menschen an den steigenden Preisen. economiesuisse unterstützt deshalb fokussierte Abfederungsmassnahmen für Härtefälle. Die geforderte Erhöhung der individuellen Prämienverbilligung, die volle Abzugsfähigkeit der Krankenkassenprämien oder ein Teuerungsausgleich für die AHV sind indes nicht zielführend. Finanzielle Mittel der öffentlichen Hand würden flächendeckend, im Giesskannenprinzip verteilt und die Inflation würde so weiter angeheizt. Der Fokus sollte vielmehr bei Massnahmen in der Sozialhilfe und den Ergänzungsleistungen liegen.

Unternehmen: Krisenerprobte Instrumente stehen zur Verfügung

Es ist davon auszugehen, dass gewisse Unternehmen aufgrund der rapide steigenden Energiepreise ihre Produktion aussetzen – was gravierende Folgen für Mensch und Wirtschaft hätte. Die Covid-Krise hat abermals gezeigt, dass die Schweiz über Instrumente verfügt, um wirtschaftlichen Disruptionen wirksam zu begegnen. Der Zugang zu konjunkturpolitischen Massnahmen wie Kurzarbeit ist deshalb elementar, um das Überleben vormals gesunder Unternehmen zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten.

Stand der Beratungen

Beide Kammern wollen einen vollen Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten für das Jahr 2023 und haben eine entsprechende Motion angenommen.

Der Nationalrat hat einer Erhöhung der Prämienverbilligung zugestimmt, der Ständerat hat die entsprechende Motion an die vorberatende Kommission überwiesen.

Krisenmanagement des Bundes verbessern

Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte ersuchen den Bundesrat, ausgehend vom Beispiel der Covid-19-Taskforce des Bundesamts für Gesundheit (BAG), die bestehenden Rechtsgrundlagen des Krisenmanagements anzupassen und zu ergänzen, um die Aktivitäten eines «Fach-Krisenstabs» in Krisenzeiten besser einzurahmen.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Motionen anzunehmen.

Fehlendes übergeordnetes Krisenmanagement während der Corona-Pandemie

Kern eines aktiven Krisenmanagements ist es, auf verschiedene Entwicklungen vorbereitet zu sein und auf Unerwartetes rasch und zielgerichtet reagieren zu können. Das Führen in einer Krise erfordert von den Mitarbeitenden andere Kompetenzen als die übliche Arbeit in der öffentlichen Verwaltung. Daher braucht es entsprechende stehende Strukturen mit dem notwendigen Know-how. Leider war beim Bund zu Beginn der Corona-Pandemie zu wenig Wissen und Erfahrung darüber vorhanden, wie eine Pandemiebekämpfung effektiv geführt wird. Zudem war die Krisenorganisation nicht effizient und von aussen oft nicht durchschaubar. Es gab insgesamt kein übergeordnetes Krisenmanagement, sondern nur ein koordiniertes Verwalten der Krise.

Lesen Sie hier das ausführliche dossierpolitik von economiesuisse zu den Lehren aus der Corona-Pandemie.

Stossrichtung der Motionen ist richtig

Es gilt nun, diese Fehler zu korrigieren. Eine Verbesserung des Krisenmanagements steht dabei an erster Stelle: Der Bund braucht aber nicht nur Fachkrisenstäbe, sondern auch einen professionellen, permanenten Krisenstab, der im Krisenfall direkt dem Bundesrat unterstellt ist und die operative Leitung in allen Arten von Krisen übernimmt. Je nach Krisensituation sind dann unterschiedliche Fachexperten aus den Departementen in diesen stehenden Krisenstab zu integrieren. Die Motion deckt mit der Forderung nach einer besseren Einrahmung der Fachkrisenstäbe damit einen wichtigen Aspekt ab. Des Weiteren sollte aber auch die permanente, departementsübergreifende Krisenorganisation angepasst und schlagkräftiger ausgestaltet werden.

Stand der Beratungen

National- und Ständerat haben dem Anliegen zugestimmt. Nun muss der Bundesrat eine entsprechende Vorlage erarbeiten.

Steuern

Schuldzinsen für wirtschaftliche Aktivitäten müssen voll abziehbar bleiben

Heute wird der Mietwert einer selbstgenutzten Liegenschaft oder Wohnung als Einkommen besteuert. Man spricht vom sogenannten Eigenmietwert. Unterhaltskosten sowie Hypothekarzinsen können dagegen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dieses System stellt eine Gleichbehandlung von Mietern und Wohneigentümern sowie eigen- und fremdfinanzierten Eigenheimbesitzern sicher. Trotz verschiedener Anläufe sind Systemwechsel bisher stets gescheitert.

Die vorliegende parlamentarische Initiative verlangt, dass der Eigenmietwert am Hauptwohnsitz abgeschafft wird. Der Ständerat hatte aus Rücksicht auf die finanziellen Interessen der Tourismuskantone beschlossen, dass diese den Eigenmietwert von Zweitliegenschaften weiterhin besteuern können. Gleichzeitig soll der Abzug der Schuldzinsen nur im Umfang von 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge möglich sein. Die nationalrätliche WAK will diesen Entscheid umstossen und beantragt, dass der Eigenmietwert auch bei Zweitwohnungen abgeschafft wird. Zudem sollen Schuldzinsen im Umfang von 100 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge abzugsfähig sein.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, einem Schuldzinsabzug im Umfang der steuerbaren Vermögenserträge zuzustimmen.

Einhaltung der steuersystematischen Grundsätze

economiesuisse hat Verständnis für das Anliegen, die Wohneigentumsbesteuerung gesetzlich neu zu ordnen, da diese von breiten Kreisen der Bevölkerung in der heutigen Form als problematisch erachtet wird. Die Wirtschaft verlangt jedoch, die Neuordnung im Rahmen der steuersystematischen Grundsätze zu vollziehen. Zu diesen Grundsätzen gehört, dass Schuldzinsen zum Abzug gebracht werden können, soweit damit verbundene Vermögenserträge voll steuerbar sind.

Schuldzinsabzug wichtig für Wirtschaft

Weil Schuldzinsen auch bei wirtschaftlichen Tätigkeiten ausserhalb der Finanzierung von Wohneigentum anfallen, ist deren Abzugsfähigkeit für die Wirtschaft von Bedeutung. Einschränkungen des Schuldzinsenabzugs können erfolgen, soweit damit verbundene Vermögenserträge nicht länger steuerbar sind. Wird etwa die Besteuerung des Eigenmietwerts auf selbstbewohntem Wohneigentum aufgehoben, so ist es sachgerecht, dass auch die Abzugsfähigkeit von Hypothekarzinsen teilweise eingeschränkt wird. Darüber hinausgehend darf der Schuldzinsenabzug nicht eingeschränkt werden.

Keine Überbesteuerung unternehmerischer Aktivitäten

Gemäss vorliegendem Gesetzesentwurf bleiben alle anderen Vermögenserträge ausserhalb des Eigenmietwerts uneingeschränkt steuerbar. Dazu zählen Erträge aus vermieteten und verpachteten Liegenschaften sowie Kapitalerträge aus Beteiligungen. Die mit diesen Aktivitäten verbundenen Zinszahlungen haben den Charakter von Gewinnungskosten, die für die Erzielung eines Einkommens in Kauf genommen werden müssen. Sind diese Kosten nicht abzugsfähig, während die damit verbundenen Erträge steuerbar sind, so widerspricht dies dem verfassungsmässigen Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Entsprechende wirtschaftliche Aktivitäten würden klar überbesteuert, das Steuersystem würde wertschöpfungsgenerierende, unternehmerische Tätigkeiten unterbinden.

Keine Einschränkung beim Schuldzinsabzug

Die vom Ständerat beschlossene Einschränkung des Abzugs von Schuldzinsen auf 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge erscheint zu strikt. Soweit Vermögenserträge weiterhin voll steuerbar bleiben, müssen damit verbundene Schuldzinsen auch abzugsberechtigt sein. economiesuisse unterstützt deshalb den Antrag der Mehrheit der WAK-NR, gemäss dem Schuldzinsen bis zu 100 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge abgezogen werden können.

Stand der Beratungen

Der Nationalrat hat einen Rückweisungsantrag gutgeheissen. Damit geht die Vorlage zurück in die Kommission.

OECD-Mindeststeuer: Steuereinnahmen in der Schweiz behalten

Grosse, international tätige Unternehmen sollen ab 2024 zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. Darauf haben sich über 130 Staaten weltweit in einem OECD-/G-20-Projekt geeinigt. Hält sich die Schweiz nicht daran, dürfen andere Länder die fehlende Besteuerung nachholen. Der Bundesrat will einen Abfluss von Steuersubstrat ins Ausland jedoch verhindern. Er hat deshalb einen neuen Verfassungsartikel erarbeitet als Grundlage für eine nationale Umsetzung der OECD-Mindeststeuer. Basierend darauf kann der Bundesrat die Mindestbesteuerung mittels einer vorübergehenden Verordnung sicherstellen, das Steuersubstrat bleibt so in der Schweiz. In einem zweite Schritt wird ein ordentliches Bundesgesetz die Verordnung ablösen.

Um die geforderte Mindestbesteuerung von 15 Prozent umzusetzen und die Steuereinnahmen in der Schweiz zu behalten, schlägt der Bundesrat eine gezielte Ergänzungssteuer für die betroffenen Unternehmen vor. Deren Veranlagung und Erhebung soll durch die Kantone erfolgen. Die Kantone sollen 75 Prozent der Einnahmen erhalten, der Bund 25 Prozent. Die Verteilung der Einnahmen zwischen Bund und Kantonen ist im Parlament umstritten.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Vorlage anzunehmen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unterstützt die Verteilung von 75 Prozent der zusätzlichen Einnahmen für die Kantone und 25 Prozent für den Bund. Eine Kommissionsminderheit will den Kantonen lediglich 21,2 Prozent zugestehen. Die Wirtschaft ist grundsätzlich der Meinung, dass die Einnahmen der Ergänzungssteuer vollumgänglich den Kantonen zustehen und in jedem Fall für die Standortförderung zu verwenden sind.

Unvermeidliche Höherbesteuerung in der Schweiz ausschöpfen

Mit dem neuen OECD-/G-20-Steuersystem ändern sich die Rahmenbedingungen des internationalen Steuerwettbewerbs grundlegend. Die Schweizer Wirtschaft hat diese Änderungen nicht gesucht, und sie ist nicht überzeugt, dass die Zielsetzungen, die internationale Organisationen mit den Änderungen verfolgen – insbesondere die Stabilisierung des internationalen Steuersystems durch gemeinsame, kohärente, global akzeptierte Regeln –, auf diese Weise erreicht werden können. Die Schweiz kann sich allerdings dem neuen internationalen Steuersystem nicht entziehen. Die nationale Umsetzung stellt sicher, dass die Einnahmen aus der Mindestbesteuerung hierzulande vereinnahmt werden und dieses Steuersubstrat nicht an andere Staaten abfliesst. Letzteres wäre die unvermeidliche Folge, wenn die Schweiz die Mindestbesteuerung nicht selbst sicherstellt.

Globaler Wettbewerb um Unternehmen und Arbeitsplätze geht weiter

Wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen haben in den letzten 30 Jahren massgeblich dazu beigetragen, dass die Schweiz sich zu einem der weltbesten Wirtschaftsstandorte entwickeln konnte. Der Bundesrat ist zurecht besorgt, dass für «Bund, Kantone und Gemeinden […] ein weiteres Mal Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen auf dem Spiel» (Botschaft des Bundesrats) stehen. Ohne umsichtige, ausdrücklich auf die Wahrung der Schweizer Standortstärke fokussierte weitere Reformschritte droht der Schweiz und zuvorderst ihren öffentlichen Haushalten ein erheblicher Schaden. Tatsache ist: Staaten werden sich wie bisher um die Ansiedlung und den Erhalt von ertragsstarken Unternehmen bemühen, die hochwertige Arbeitsplätze zur Verfügung stellen und Steuereinnahmen generieren. In der Schweiz sind deshalb Massnahmen zur Standortförderung notwendig. Dazu gehört beispielsweise auch die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationen.

Einnahmen sollten vollumfänglich den Kantonen gehören

Standortmassnahmen werden am effizientesten und am wirksamsten durch die Kantone getroffen. Den finanziellen Spielraum dazu stellen die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer dar. Es sind auch die Kantone, deren Standorte am härtesten unter den neuen Steuerregeln leiden. Die Wirtschaft ist deshalb der Meinung, dass die Mittel aus der Ergänzungssteuer vollumfänglich den Kantonen zustehen. Die Kommissionsminderheit, die den Kantonen lediglich 21,2 Prozent der Einnahmen zuteilen will, ist in jedem Fall abzulehnen.

Sollte der Bund am Ertrag der Ergänzungssteuer beteiligt werden, sind die Mittel für den Erhalt der Attraktivität des Unternehmensstandorts Schweiz zu verwenden. Die Verwendung für andere, standortferne Zwecke lehnt die Wirtschaft ab.

Stand der Beratungen

In der Gesamtabstimmung hat der Ständerat die Vorlage einstimmig angenommen. Lesen Sie hier die detaillierte Einschätzung von economiesuisse.

Klima und Energie

Vorwärts in der Klimapolitik: Mit flexiblen Lösungen und ohne Verbote zu Netto-Null

Die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» fordert die Klimaneutralität der Schweiz bis 2050. Unter anderem soll ein explizites Verbot fossiler Energieträger in die Verfassung geschrieben werden.

Parlament und Bundesrat teilen das Anliegen der Initiantinnen und Initianten. Während der Bundesrat die Klimaneutralität mittels direkten Gegenentwurfs auf Verfassungsstufe verankern will, schlägt das Parlament einen indirekten Gegenentwurf zur Initiative auf Gesetzesstufe vor, der in dieser Session beraten wird. Zusätzlich zum Netto-Null-Ziel bis 2050 gibt dieser Zwischenziele und sektorielle Richtwerte vor. Die Dekarbonisierung der Industrie soll während sechs Jahren mit insgesamt 1,2 Milliarden Franken gefördert werden, der Gebäudesektor während zehn Jahren mit insgesamt 2,0 Milliarden Franken.

Position economiesuisse

economiesuisse lehnt die Gletscher-Initiative ab, befürwortet hingegen den indirekten Gegenentwurf des Parlaments.

Wirtschaft unterstützt Netto-Null-Ziel bis 2050

Die Wirtschaft unterstützt das Netto-Null-Ziel bis 2050 und bietet zu einem Kompromiss Hand. Ein explizites Verbot für fossile Energieträger, wie das die Gletscher-Initiative fordert, wäre aber zu einschränkend. Die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Tragbarkeit und der technologischen Entwicklung ist zentral. Auch die Anrechnung von Massnahmen zur Treibhausgasverminderung im Ausland soll als Option offengehalten werden. Dem Klima ist es schliesslich egal, wo CO2 eingespart wird.

Positiv zu bewerten ist, dass für die Industrie von einem starren, linearen Absenkpfad abgesehen wurde. Der Richtwert für die Industrie ist eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 50 Prozent bis 2040 – das ist richtig so, weil damit der Branche die nötige Flexibilität zugestanden wird. Die Schweizer Industrie hat übrigens als einziger Wirtschaftssektor die bisherigen Klimaziele erfüllt.

Unterstützung durch den Bund ist richtig

economiesuisse begrüsst die Unterstützung für Unternehmen, damit auf freiwilliger Basis Fahrpläne zur Erreichung des Netto-Null-Ziels ausgearbeitet werden können. Auch die Finanzhilfen für Technologien und Prozesse zur Reduktion von Treibhausgasemissionen werden begrüsst: Damit werden Innovationen gefördert, die zur Erreichung der Klimaziele beitragen.

Mit dem zusätzlichen Sonderprogramm für den Ersatz von fossilen und ineffizienten elektrischen Heizungen kann zudem die Unabhängigkeit vom Import von fossilen Energien beschleunigt werden. Gleichzeitig wird damit der Stromversorgungsproblematik im Winter teils entgegengewirkt. Die Höhe des Bundesbeitrags für Massnahmen im Gebäudesektor war in der vorberatenden Kommission zu Recht umstritten, weshalb die Mehrheit der Kommission die zuvor vom Nationalrat beschlossene Förderung von 2 Milliarden auf 1 Milliarde Franken für die nächsten zehn Jahre halbieren möchte. Im Sinne eines pragmatischen Kompromisses empfiehlt economiesuisse, den nationalrätlichen Vorschlag zu unterstützen.

Die Wirtschaft unterstützt Übergangsbestimmungen für Fotovoltaikanlagen

Die von der UREK-SR eingefügten Übergangsbestimmungen zur Produktion von zusätzlicher Elektrizität aus Fotovoltaikgrossanlagen unterstützt die Wirtschaft – dadurch wird der Umsetzung wichtiger Leuchtturmprojekte für den Zubau von winterwirksamen Solaranlagen Vorschub geleistet.

Stand der Beratungen

In der Schlussabstimmung haben beide Kammern dem indirekten Gegenentwurf zur Gletscherinitiative zugestimmt. Das Volk wird voraussichtlich das letzte Wort haben.

Gesundheitspolitik

Digitalisierung im Gesundheitswesen: Elektronisches Patientendossier zum Fliegen bringen

Bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist die Schweiz im Hintertreffen. Im Digital-Health-Index der Bertelsmann-Stiftung liegt die Schweiz auf Rang 14 von 17 untersuchten Ländern. Gleich mehrere Motionen fordern den Bundesrat auf, sowohl die Voraussetzungen als auch Anwendungen für das Elektronische Patientendossier (EPD) voranzutreiben und zu implementieren.

Position economiesuisse

Die Wirtschaft unterstützt die Bestrebungen des Parlaments, den Rückstand bei der digitalen Transformation aufzuholen und die Voraussetzungen für funktionierende elektronische Patientendossiers zu schaffen. Folglich empfiehlt economiesuisse die entsprechenden Motionen zur Annahme.

Bisher wenig Nutzerinnen und Nutzer des EPD

Trotz massgeblicher Investitionen der Stammgemeinschaften (organisatorische Zusammenschlüsse von Gesundheitsfachpersonen und ihren Einrichtungen) konnte das EPD bisher nicht zum Fliegen gebracht werden. Nicht einmal 10'000 Personen haben ein Dossier eröffnet. Dies liegt auch am komplizierten Onboarding-Verfahren. Anwendungen wie der elektronische Impfausweis oder die elektronischen Rechnungen können das EPD attraktiver machen.

Die EPD-Infrastruktur ist zu komplex und deshalb fehleranfällig. Gewisse Anbindungen sind daher erschwert. Eine Reduktion der Komplexität ist auch im organisatorischen Bereich vonnöten. Unbestrittenermassen muss die EPD-Infrastruktur in die digitalen Geschäftsprozesse zwischen den Gesundheitsfachpersonen eingebunden werden können. Hier stellen sich technische und finanzielle Fragen.

Motionen adressieren wichtige Probleme

Voraussetzungen und Anwendungen der elektronischen Dossiers sind wichtige Pfeiler, um das Gesundheitswesen digital zu vernetzen. Die Motionen müssen aber als Gesamtprojekt betrachtet und sollen nicht als separate Silos umgesetzt werden.

Stand der Beratungen

Das Parlament überweist drei Motionen an den Bundesrat. Dieser muss nun die Einführung eines elektronischen Impfausweises, der mit dem EPD kompatibel ist, vorantreiben (Mo. 21.4313). Weiter wurde eine Motion gutgeheissen, welche die Einführung eines digitalen Patienten-Indikators fordert (Mo. 21.4373). Zuletzt haben die Räte den Bundesrat beauftragt, bei der digitalen Vernetzung rund um die Patientenadministration vorwärtszumachen (Mo. 21.4374).