Vernehmlassungsantwort

Voll­stän­di­ge Öff­nung des Gas­mark­tes an­stel­le einer Tei­l­öff­nung

Mit einem neuen Gas­ver­sor­gungs­ge­setz wird die ak­tu­el­le Rechts­un­si­cher­heit be­sei­tigt und ein funk­ti­ons­fä­hi­ger Gas­markt ge­schaf­fen. Das ist wich­tig, weil Gas auch künf­tig wei­ter­hin ein wich­ti­ger En­er­gie­trä­ger sein wird. Eine voll­stän­di­ge Markt­öff­nung bie­tet aber mehr Vor­tei­le als die vor­ge­schla­ge­ne Teil­markt­öff­nung. Zen­tral ist bei der Aus­ge­stal­tung einer voll­stän­di­gen Öff­nung eine «schlan­ke» Re­gu­lie­rung, die gleich­zei­tig auch pra­xis­nah ist bei grösst­mög­li­cher Sub­si­dia­ri­tät. Ins­be­son­de­re für die In­dus­trie, die sich im stän­di­gen in­ter­na­tio­na­len Wett­be­werb be­fin­det, soll­ten keine Zu­satz­kos­ten ent­ste­hen. Im Ide­al­fall soll­te mit dem neuen Ge­setz die in­ter­na­tio­na­le Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schweiz ge­stärkt wer­den.