Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me zur Ver­nehm­las­sung zum Bun­des­ge­setz über die Ver­rech­nungs­steu­er (Ver­rech­nungs­steu­er­ge­setz, VStG)

Die vom Bun­des­rat in die Ver­nehm­las­sung ge­schick­te Vor­la­ge zielt aus Sicht von eco­no­mie­su­is­se in die rich­ti­ge Rich­tung. Es ist zu un­ter­stüt­zen, dass künf­tig bei fahr­läs­si­ger Nicht­de­kla­ra­ti­on in der Steu­er­er­klä­rung der An­spruch auf Rücker­stattung der Verrech­nungs­steuer nicht mehr ver­wirkt, wenn der Steu­er­pflich­ti­ge aus ei­ge­nem An­trieb (spon­tan) oder auch bei Nach­fra­gen der Steu­er­be­hör­den nach­de­kla­riert oder die Steu­er­be­hör­de die Leis­tung auf­rech­net.

Die dafür vorgeschla­gene Zeit­span­ne für die Nach­de­kla­ra­ti­on ist aus Sicht von eco­no­mie­su­is­se je­doch zu kurz. Davon ab­ge­se­hen soll­te die Rück­erstat­tung der Verrechnungs­steuer auch in Fäl­len der straf­lo­sen Selbst­an­zei­ge ge­währt wer­den. Aus­ser­dem hal­ten wir die Ein­füh­rung einer be­grenz­ten Rück­wir­kung der neuen Be­stim­mun­gen für ge­recht­fer­tigt. Last but not least un­ter­stüt­zen wir, dass der Bun­des­rat am Grund­satz fest­hal­ten will, wo­nach der Rück­erstat­tungs­an­spruch in be­stimm­ten Fäl­len ver­wirkt. Damit wird der Si­che­rungs­zweck der Ver­rech­nungs­steu­er bei­be­hal­ten.