Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me zur An­pas­sung des Ver­triebs­an­teils der Kran­ken­pfle­ge-Leis­tungs­ver­ord­nung

eco­no­mie­su­is­se lehnt die Ge­set­zes­än­de­rung ab. Die Wirt­schaft un­ter­stützt die Ziel­set­zung der Vor­la­ge, die Schwel­len­ef­fek­te und Fehl­an­rei­ze bei den Ver­triebs­mar­gen zu be­sei­ti­gen und Kos­ten ohne Qua­li­täts­ver­lust zu spa­ren. Wir sehen in der Vor­la­ge je­doch genau in die­sen Punk­ten mass­geb­li­che Män­gel. Die noch immer star­ke Preis­ab­hän­gig­keit der Mar­gen (Pro­zent­mar­ge und preis­ab­hän­gi­ge Fix­mar­ge) füh­ren dazu, dass hoch­prei­si­ge Prä­pa­ra­te für den Ver­trieb lu­kra­ti­ver sind. Die­ser An­reiz kol­li­diert mit der Ab­sicht, die Ab­ga­be von Ge­ne­ri­ka zu be­güns­ti­gen. Zudem wir­ken sich Preis­än­de­run­gen bei den Fa­bri­k­ab­ga­be­prei­sen auf die Ver­triebs­mar­gen aus, ob­wohl die Leis­tung des Ver­triebs davon wenig be­trof­fen ist. Eine leis­tungs­ab­hän­gi­ge Ab­gel­tung soll­te im ge­gen­wär­ti­gen Zins­um­feld kaum von Preis­ver­än­de­run­gen be­trof­fen sein.
eco­no­mie­su­is­se emp­fiehlt des­halb eine Neu­be­ur­tei­lung der Ver­triebs­mar­ge mit klar tie­fe­rer Preis­ab­hän­gig­keit und dem Ein­be­zug der Sta­ke­hol­der der ge­sam­ten Ver­triebs­ket­te. Nur so ist eine Ge­samt­schau ohne ne­ga­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf die Me­di­ka­men­ten­ver­sor­gung mög­lich.