Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me zur Än­de­rung der Kol­lek­tiv­an­la­gen­ver­ord­nung

eco­no­mie­su­is­se hatte die Än­de­rung des Kol­lek­tiv­an­la­ge­ge­set­zes be­grüsst. Ziel die­ser An­pas­sung war es, der Schwei­zer Fonds- und Asset Ma­nage­ment-In­dus­trie die ge­eig­ne­ten Rah­men­be­din­gun­gen zur För­de­rung in­no­va­ti­ver Fonds­pro­duk­te zur Ver­fü­gung zu stel­len, um diese An­la­ge­pro­duk­te aus der Schweiz im in­ter­na­tio­na­len Wett­be­werb bes­ser zu po­si­tio­nie­ren. Der vor­lie­gen­de Ver­ord­nungs­ent­wurf geht in wich­ti­gen Punk­ten über den ge­setz­li­chen Rah­men hin­aus und schränkt da­durch das In­stru­ment des L-QIF in un­nö­ti­ger Weise ein. Dies schafft einen Wett­be­werbs­nach­teil der Schweiz ge­gen­über an­de­ren in­ter­na­tio­na­len Stand­or­ten. Es sind wich­ti­ge tech­ni­schen Be­stim­mun­gen des Ver­ord­nungs­ent­wurfs an­zu­pas­sen, damit das neue Ge­fäss auf dem in­ter­na­tio­na­len Markt nicht un­ge­bühr­lich be­nach­tei­ligt wird.