Vernehmlassungsantwort

Stellungnahme zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung

economiesuisse hatte die Änderung des Kollektivanlagegesetzes begrüsst. Ziel dieser Anpassung war es, der Schweizer Fonds- und Asset Management-Industrie die geeigneten Rahmenbedingungen zur Förderung innovativer Fondsprodukte zur Verfügung zu stellen, um diese Anlageprodukte aus der Schweiz im internationalen Wettbewerb besser zu positionieren. Der vorliegende Verordnungsentwurf geht in wichtigen Punkten über den gesetzlichen Rahmen hinaus und schränkt dadurch das Instrument des L-QIF in unnötiger Weise ein. Dies schafft einen Wettbewerbsnachteil der Schweiz gegenüber anderen internationalen Standorten. Es sind wichtige technischen Bestimmungen des Verordnungsentwurfs anzupassen, damit das neue Gefäss auf dem internationalen Markt nicht ungebührlich benachteiligt wird.