Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me zum COVID-19-Ge­schäfts­mie­te­ge­setz

Durch Ein­grif­fe, wie sie das vor­ge­schla­ge­ne Ge­setz vor­neh­men will, las­sen sich lang­wie­ri­ge und un­be­re­chen­ba­re Ge­richts­ver­fah­ren nicht ver­hin­dern. Jeder zu­sätz­li­che staat­li­che Ein­griff in die pri­vat­recht­li­chen Miet­ver­hält­nis­se schafft Un­ge­rech­tig­kei­ten auf einer an­de­ren Ebene. Die vor­lie­gen­de Lö­sung ist un­ver­hält­nis­mäs­sig, un­aus­ge­wo­gen, bie­tet nicht recht­zei­tig Rechts­si­cher­heit und ist daher ab­zu­leh­nen.