Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me zu den Ent­wür­fen der Aus­füh­rungs­er­las­se zum to­tal­r­e­vi­dier­ten Bun­des­ge­setz be­tref­fend die Über­wa­chung des Post- und Fern­mel­de­ver­kehrs (BÜPF)

eco­no­mie­su­is­se lehnt die Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen zum neuen BÜPF ab. Der Aus­bau der In­stru­men­te für die Über­wa­chung im Fern­mel­de­ver­kehr er­folgt nicht mit der er­for­der­li­chen Prä­zi­si­on und führt da­durch zu Rechts­un­si­cher­heit. Die Rech­te der Bür­ger wer­den nicht aus­rei­chend re­spek­tiert. Von den neuen Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen wer­den mehr­heit­lich Bür­ger er­fasst, die keine straf­ba­ren Hand­lun­gen be­gan­gen haben und quasi prä­ven­tiv über­wacht wer­den.

Schliess­lich steht der mit den neuen Auf­la­gen ver­bun­de­ne Auf­wand zu­las­ten der Un­ter­neh­men in kei­nem Ver­hält­nis zum be­haup­te­ten Mehr­wert bei der Über­wa­chung von in den An­wen­dungs­be­reich des BÜPF fal­len­den Per­so­nen.