Vernehmlassungsantwort

Qua­li­tät muss be­rück­sich­tigt wer­den bei Hoch­schul­fi­nan­zie­rung

Das neue Hoch­schul­för­de­rungs- und Ko­or­di­na­ti­ons­ge­setz ist seit 1. Ja­nu­ar 2015 in Kraft. Auf 2017 wer­den ers­tens die ge­samt­schwei­ze­ri­sche hoch­schul­po­li­ti­sche Ko­or­di­na­ti­on und die Auf­ga­ben­tei­lung in Kraft ge­setzt, die in der Kom­pe­tenz der Hoch­schul­kon­fe­renz lie­gen. Zwei­tens wer­den die Bun­des­bei­trä­ge und Bei­trags­ar­ten im V-HFKG ge­re­gelt, die jetzt als Ver­nehm­las­sungs­ent­wurf vor­liegt. Die Durch­sicht des Ver­ord­nungs­ent­wurfs zeigt, dass das HFKG in einem wich­ti­gen Punkt nicht um­ge­setzt wird: Die Qua­li­tät soll, ob­wohl im HFKG ex­pli­zit er­wähnt, kein Kri­te­ri­um für die Fi­nan­zie­rung der Hoch­schu­len dar­stel­len. eco­no­mie­su­is­se for­dert, dass die Qua­li­tät der Aus­bil­dung als Kri­te­ri­um auf­ge­nom­men wird.