Qualität muss berücksichtigt werden bei Hochschulfinanzierung
Das neue Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz ist seit 1. Januar 2015 in Kraft. Auf 2017 werden erstens die gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination und die Aufgabenteilung in Kraft gesetzt, die in der Kompetenz der Hochschulkonferenz liegen. Zweitens werden die Bundesbeiträge und Beitragsarten im V-HFKG geregelt, die jetzt als Vernehmlassungsentwurf vorliegt. Die Durchsicht des Verordnungsentwurfs zeigt, dass das HFKG in einem wichtigen Punkt nicht umgesetzt wird: Die Qualität soll, obwohl im HFKG explizit erwähnt, kein Kriterium für die Finanzierung der Hochschulen darstellen. economiesuisse fordert, dass die Qualität der Ausbildung als Kriterium aufgenommen wird.