Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften – Vernehmlassungsstellungnahme von economiesuisse
Aus Sicht von economiesuisse ist es mit Blick auf die Besteuerung von Zweitliegenschaften nicht notwendig und damit auch nicht angezeigt, von den verfassungsmässigen Grundsätzen der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie vom Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abzuweichen.