Vernehmlassungsantwort

Ein­füh­rung einer Ob­jekt­steu­er auf Zweit­lie­gen­schaf­ten – Ver­nehm­las­sungs­stel­lung­nah­me von eco­no­mie­su­is­se

Aus Sicht von eco­no­mie­su­is­se ist es mit Blick auf die Be­steue­rung von Zweit­lie­gen­schaf­ten nicht not­wen­dig und damit auch nicht an­ge­zeigt, von den ver­fas­sungs­mäs­si­gen Grund­sät­zen der All­ge­mein­heit und der Gleich­mäs­sig­keit der Be­steue­rung sowie vom Grund­satz der Be­steue­rung nach der wirt­schaft­li­chen Leis­tungs­fä­hig­keit ab­zu­wei­chen.