Bundesfinanzen: Abstriche sind unumgänglich
Der Bundesrat nimmt seinen Auftrag ernst und bringt den Bundeshaushalt auf Kurs. Die Eckwerte, die er präsentiert, sprechen eine klare Sprache: Es braucht in der Finanzpolitik Abstriche, anders können die Vorgaben der Schuldenbremse nicht eingehalten werden. Schuld an der Engpasssituation ist weder Corona noch die CS. Das Parlament hat sich schlicht zu viele Ausgaben vorgenommen. Stark steigende gebundene Ausgaben für die AHV und die Gesundheit machen weiteren Druck auf den Haushalt. Während der Bundesrat einen schuldenbremskonformen Haushalt für das Jahr 2024 verabschiedet hat, müssen für die Folgejahre noch Korrekturen vorgenommen werden.
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass gerade im Jahr, in dem die Schuldenbremse zwanzig Jahre alt wird, besondere Anstrengungen nötig sind, sie einzuhalten. Der Handlungsbedarf war absehbar. Bereits zu Beginn des Jahres hat der Bundesrat Massnahmen festgelegt. Nun hat er sie für den Voranschlag (Budget) und Finanzplan konkretisiert: Ein langsamerer Ausbau der Armee, pauschale Korrekturen in Bereichen wie der Bildung und der internationalen Zusammenarbeit (dort wo Anpassungen kurzfristig möglich sind) und ergänzend dazu Massnahmen in Bereichen mit stark gebundenen Ausgaben, wofür es Gesetzesänderungen braucht, die noch zur Vernehmlassung gestellt werden. Das sind die wichtigsten Schritte, mit denen der Bundesrat den grössten öffentlichen Haushalt der Schweiz entlang der Schuldenbremse auf einen stabilen Kurs führen will.
Zu hohe Ausgaben des Parlaments
Die Stossrichtung der Massnahmen zeigt an, wo das Problem liegt: nicht bei den Einnahmen, denn diese wachsen konstant, sondern bei den Ausgaben. Konkreter bei Ausgaben, die das Parlament kürzlich beschlossen hat oder noch beschliessen will, ohne dass es dafür die Mittel zur Verfügung stellt. Stark ausgabentreibend ist zudem der Sozialbereich mit den Schwerpunkten AHV und Gesundheit (Prämienvergünstigungen). Die Schuldenbremse verlangt, dass Einnahmen und Ausgaben des Bundes ausgeglichen sind. Ist das Gleichgewicht nicht gegeben oder gefährdet, sind Korrekturen zu treffen.
Budget nur vorerst ausgeglichen
Das Budget, das der Bundesrat für das kommende Jahr 2024 festgelegt hat, ist dank den getroffenen Massnahmen schuldenbremskonform. Die nachfolgenden Planjahre sind es nicht. Der Fehlbetrag übersteigt 2027 die Marke von 1 Milliarde Franken. Zur Beseitigung dieses Ausgabenüberhangs werden deshalb weitere Massnahmen nötig sein.
Parlament muss Prioritäten setzen
Das Bundesparlament muss im Winter einen schuldenbremskonformen Voranschlag beschliessen. Dabei wird es ratsam sein, sich an die Vorgaben des Bundesrats zu orientieren und insbesondere von Budgetaufstockungen abzusehen. Weil gemäss Bundesrat keine Puffer im Haushalt bestehen, hätte jede Aufstockung Kürzung an anderen Orten zur Folge. Für die weiteren Jahre stellt sich die Frage, ob wirklich alle Projekte, die politisch in der Pipeline sind, auch realisiert werden sollen. Verzichte würden den Haushalt entlasten und Kürzungen unnötig machen oder in der Höhe reduzieren. Um eine Prioritätensetzung kommt das Parlament so oder so nicht herum. Der Bundesrat hat mit den Eckwertebeschlüssen eine solche vorgenommen. Die Gewichte und Schwerpunkte, die er setzt, erscheinen ausgewogen. Die Politik wird sich gut überlegen müssen, ohne Not von den Vorgaben abzuweichen.