Keine Steuergeschenke ans Ausland
Die OECD-Mindeststeuer bedeutet eine unvermeidbare Steuererhöhung für grosse, international tätige Unternehmen. Hält sich ein Land nicht daran, dürfen andere Staaten die fehlende Besteuerung nachholen. Soll die Schweiz die Mindeststeuer also selbst erheben oder das zusätzliche Steuergeld dem Ausland überlassen? Im Rahmen der Herbstsession hat der Ständerat diese Frage debattiert. Die Antwort ist klar: Das Geld muss in der Schweiz bleiben. Auch die Wirtschaft unterstützt die Vorlage klar.
Grosse, international tätige Unternehmen sollen in jedem Land zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. Darauf haben sich rund 140 Staaten in einem OECD-/G-20-Projekt geeinigt. Dieses internationale Projekt stellt den Standort Schweiz vor grosse Herausforderungen. So profitiert unser Land heute finanziell stark von einem attraktiven Firmenstandort. Die drei Prozent der grössten Unternehmen der Schweiz, die hier direkt betroffen sind, leisten beim Bund über 11 Milliarden Franken Gewinnsteuern. Der Ständerat debattierte am 28. September, wie die Schweiz reagieren soll, um dieses Substrat zu sichern. Er ist dabei dem Bundesrat gefolgt und hat der Gesamtvorlage ohne Gegenstimme zugestimmt.
Föderaler Kompromiss bestätigt
Erheben müssten diese neue Steuer die Kantone. Dafür stehen ihnen 75 Prozent der zusätzlichen Steuereinnahmen zu, 25 Prozent gingen an den Bund. Diese Verteilung sieht auch der von den kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) ausgehandelte Kompromiss vor. Das ist wichtig, weil es die Kantone sind, die wegen der Mindeststeuer an Attraktivität verlieren. Die Betroffenheit der Kantone variiert zudem stark je nach kantonaler Steuerpolitik sowie Ansässigkeit betroffener Grossunternehmen. Gezielt und damit wirksam reagieren können deshalb nur die Kantone. Sie stehen in der Verantwortung, im Rahmen kantonaler politischer Prozesse ausgewogene Lösungen zu finden und attraktive Bedingungen für Unternehmen und Bevölkerung sicherzustellen.
Es ist zu hoffen, dass nach dem Stände- auch der Nationalrat die Vorzüge des Föderalismus erkennt und den Kantonen den notwendigen finanziellen Handlungsspielraum belässt. Die Debatte in der Grossen Kammer sowie die Differenzbereinigung folgen in der Wintersession. Die obligatorische Volksabstimmung über die neue Verfassungsbestimmung findet am 18. Juni 2023 statt.