Bundesrat macht vorwärts bei der Mindestbesteuerung
Der Bundesrat hat den Entwurf für die erste Verordnung zur Umsetzung der von der OECD beschlossenen Mindestbesteuerung grosser Firmen vorgelegt. Der Entwurf verweist im Wesentlichen auf die inhaltlichen Vorgaben der OECD. Die Schweiz wird diese übernehmen. Daneben regelt der Entwurf die Verteilung der Einnahmen auf die Kantone. Sollte es bei der Inkraftsetzung der Reform international Verzögerungen geben, wird auch die Schweiz mit der Umsetzung zuwarten.
Der Bundesrat macht vorwärts mit der Vorbereitung der OECD-Mindestbesteuerung in der Schweiz. Er hat den Entwurf einer Verordnung in die Konsultation gegeben, die sich vor allem mit der Beantwortung inhaltlicher Fragen beschäftigt. Im Fokus steht eine neue Steuer, die sogenannte Ergänzungssteuer, die erhoben wird, wenn ein Unternehmen, das in den Geltungsbereich der Mindestbesteuerung fällt (Jahresumsatz über 750 Mio. Euro), die Mindestbesteuerung von 15 Prozent in der Schweiz nicht erreicht. Für die Ausgestaltung dieser Ergänzungssteuer verweist der Bundesrat direkt auf die Mustervorgaben der OECD; die Schweiz wird diese vollumfänglich übernehmen. Sodann bestimmt der Bundesrat, welche Geschäftseinheiten einer Firma die Steuer bezahlen müssen (Einheiten in Kantonen, wo die Mindestbesteuerung nicht erreicht wird) und wie die Einnahmen auf die einzelnen Kantone verteilt werden. Die Verteilung erfolgt nach dem Verursacherprinzip: Grundsätzlich erhalten Kantone Mittel, die unter der Mindestbesteuerung liegen und damit zum Aufkommen der Ergänzungssteuer beitragen. Weil sowohl die Erhebung der Steuer wie die Verteilung der Einnahmen im föderalistischen Kontext der Schweiz kompliziert sein kann, sieht der Bundesrat eine Vereinfachung vor. Sie kann unter gewissen Umständen zur Folge haben, dass vom Verursacherprinzip abgewichen werden muss und auch Kantone über der Mindestbesteuerung gewisse Gelder erhalten.
Parlamentarische Debatte parallel zur Erarbeitung der Verordnung
Der Verordnungsentwurf steht bis zum 17. November in der Vernehmlassung. Eine zweite Verordnung, die sich vor allem mit Verfahrensfragen befassen wird, folgt später. Parallel zur Erarbeitung der Verordnungen findet die parlamentarische Beratung der OECD-Reform statt. Die Vorlage befindet sich derzeit im Erstrat (Ständerat), der nach umfangreichen Anhörungen (economiesuisse hat teilgenommen) die Detailberatung Ende August durchführen wird. Bereits in der Herbstsession folgt die Plenumsberatung im Ständerat, der Nationalrat schliesst nahtlos an. Ende Jahr soll die Vorlage fertig beraten sein. Weil es sich um eine Verfassungsänderung handelt, ist eine Volksabstimmung obligatorisch. Das Datum der Abstimmung ist auf den 18. Juni 2023 festgelegt.
Es eilt: Steuersubstrat könnte verloren gehen
Das in puncto Gesetzgebung spezielle Vorgehen bei dieser Vorlage ist der grossen zeitlichen Eile geschuldet. Die OECD will die Mindestbesteuerung per 2024 umsetzen. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Schweiz Gefahr, Steuern, auf die sie nach den neuen Regeln Anspruch hat, zu verlieren, wenn sie die Mindestbesteuerung nicht selbst auch zeitgleich in Kraft setzt. Um dieses Szenario zu verhindern, hat der Bundesrat beschlossen, die Mindestbesteuerung über eine neue Verfassungsgrundlage und ausführende Verordnungen in der Schweiz einzuführen. Ein eigentliches Gesetz für die Mindestbesteuerung folgt später. Dieses Vorgehen wurde bei der Einführung der Mehrwertsteuer zum ersten Mal gewählt und hat sich bewährt.
Sollten sich seitens der OECD Verzögerungen ergeben, kann auch die Schweiz mit der Umsetzung zuwarten. Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.