Bundeshaus

Licht und Schatten in der Finanzpolitik: Weichenstellung zu mehr Ehrlichkeit und Transparenz?

Der Nationalrat hat neue Ausgaben beschlossen, obwohl diese nicht finanziert sind und berechtigte Sorgen um die Bundesfinanzen noch vergrössern. Gleichzeitig hat das Parlament den Umgang mit den Corona-Schulden geregelt: Sie sollen ohne Buchhaltungstricks über einen längeren Zeitraum nach einem verbindlichen Plan abgebaut werden. Der Entscheid ist von Ehrlichkeit, Transparenz und Verantwortungsbewusstsein getragen. Er sollte für das künftige Finanzgebaren wegweisend sein.

An klaren Spätsommer- und Frühherbsttagen liegen Licht und Schatten manchmal in scharfem Kontrast nebeneinander. In der Bundespolitik kann das auch vorkommen. Zum Beispiel in der aktuellen Herbstsession beim Thema Finanzpolitik.

Corona-Schulden werden nicht unter den Tisch gekehrt, sondern abgebaut

Das Parlament hat einen wegweisenden Entscheid zu den Corona-Schulden des Bundes gefällt: Diese Schulden in der Höhe von 25 bis 30 Milliarden Franken sind auf verbindliche Weise in einem längeren Zeithorizont abzubauen. Haushaltseinschränkungen oder Mehreinnahmen sind nicht vorgesehen. Eingesetzt werden die Ende Jahr meist regelmässig anfallenden Kreditreste und allfällige weitere Überschüsse sowie eventuelle Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank SNB. Der Bund hat für den Abbau bis 2035 und notfalls bis 2039 Zeit.

Der Entscheid ist wegweisend, weil das Parlament auf einen vorher diskutierten Trick verzichtet hat (siehe Augenwischerei bei den Corona-Schulden). Durch eine buchhalterische Verrechnung hätte die Hälfte des Fehlbetrags auf einen Schlag zum Verschwinden gebracht werden sollen. Das Vorgehen hätte einen Eingriff in die Regeln der Schuldenbremse bedeutet, denn neue Ausgaben können nicht mit alten Überschüssen finanziert werden. Zudem hätte es zu Intransparenz geführt, weil der Fehlbetrag auf dem Papier zwar hälftig ausradiert worden wäre, effektiv aber in Form von Schulden in Franken und Rappen unverändert weiter bestanden hätte mit allen Folgenkosten wie Zinsen und einer allfälligen späteren Refinanzierung. Gegen dieses Vorgehen haben sich nun klar beide Kammern ausgesprochen.

Der Entscheid ist auch deshalb wegweisend, weil er für Ehrlichkeit und Transparenz im Finanzgebaren steht und politische Verantwortung zum Ausdruck kommt, indem ungedeckte Ausgaben – aka Schulden – nicht einfach unter den Tisch gekehrt werden. Ein lichter Moment unter der Bundeshauskuppel, dem allerdings überschattete Beschlüsse vorausgegangen waren.

Mehrausgaben für AHV und zur Prämienverbilligung trotz angespannter Finanzlage

In der ausserordentlichen Debatte zur Kaufkraft beschloss der Nationalrat für das Jahr 2023 Aufstockungen der AHV-Renten sowie einen zusätzlichen Bundesbeitrag an die Prämienverbilligung. Es handelte sich um Forderungen in zwei parlamentarischen Vorstössen, die beide mit sehr knappen Mehrheiten angenommen wurden. Die AHV hat bekanntlich ein Finanzierungsproblem, das sich in den nächsten Jahren vergrössert und ohne Massnahmen zu Milliardenfehlbeträgen anwachsen wird.

Rentenerhöhungen, auch wenn sie einmalig sind, führen zu finanziellen Zusatzbelastungen. Milliardenfehlbeträge drohen auch auf den Bund zuzukommen. Zwar nicht bereits 2023, aber auch in diesem Jahr ist das Budget so knapp, dass eine höhere Prämienverbilligung – die Rede ist von einem Zusatzbetrag von einer Milliarde Franken – darin keinen Platz hat oder nur auf Kosten anderer Ausgaben. Pläne für höhere bis sehr viel höhere Prämienverbilligungen gibt es auch für die folgenden Jahre. Sie sind massgeblich dafür verantwortlich, dass der Bundesrat heute Defizite von drei und mehr Milliarden Franken ab 2024 planen muss. Solche Defizite sind nicht erlaubt und müssen kraft Bundesverfassung und Gesetz (Schuldenbremse) bereinigt werden. Wie ist derzeit völlig unklar.

Klar ist aber, dass zusätzliche Ausgabenbeschlüsse zusätzliche Belastungen schaffen, und klar ist auch, dass dies in Kenntnis der drohenden finanziellen Überlastung des Bundes durch geplante neue und erweiterte Aufgaben geschieht (siehe Bundeshaushalt in Schieflage). Unehrlichkeit wird so in Kauf genommen, das legitime Anliegen, dass Politik transparent sein muss – auch hinsichtlich ihrer Folgen – und auch finanziell Verantwortung tragen soll, wird nicht eingelöst.

Immerhin: Dass die überschattete Kaufkraft-Debatte zuerst stattfand und der Schritt ins Licht bei den Corona-Schulden anschliessend folgte, darf als gutes Omen gelesen werden.