Kartellgesetzrevision: Grosser Handlungsbedarf aus Sicht der Wirtschaft
Das Schweizer Kartellgesetz soll revidiert werden. Der Bundesrat hat am 12. Februar 2020 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Aktuell ist auf Ende 2021 mit der Vorlage zu rechnen.
Der nachstehende Überblick über die vom Bundesrat angekündigten Revisionspunkte sowie die gescheiterten Revisionsbestrebungen im Jahr 2014 zeigen auf, wie viel Handlungsbedarf im Kartellgesetz besteht. Eine kleine Revision reicht nicht aus, es braucht einen grundlegenden Eingriff, um das Kartellgesetz zukunftsbeständig zu gestalten.
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Das Wichtigste in Kürze
Nach der im Parlament gescheiterten Kartellgesetz-Revision im Jahr 2014 will der Bund die nunmehr geplante Revision klein halten und sich auf einige kaum umstrittene Punkte fokussieren. Die Wirtschaft wünscht sich mehr Mut bei der Revision.
economiesuisse hat sich im Hinblick auf die anstehende Revision mit einer branchenübergreifenden Arbeitsgruppe konstruktiv, aber auch kritisch mit den vom Bundesrat vorgebrachten Revisionspunkten auseinandergesetzt und wichtige Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet. Die Wirtschaft wünscht eine klar über die bundesrätlichen Vorstellungen hinausgehende Revision. Basis können dabei die Revisionspunkte aus dem Jahr 2014 sein. Damals bestand eine gute Grundlage für eine Modernisierung des Kartellgesetzes. Der Respekt vor der politisch anspruchsvollen Diskussion einzelner Revisionspunkte sollte keinen Grund darstellen, wichtige und offensichtlich notwendige Revisionspunkte nun von vornherein gar nicht anzugehen.
Position economiesuisse
- Die Wirtschaft wünscht sich für die anstehende Kartellgesetz-Revision ein mutiges Vorgehen von Bund und Politik. Die bislang von der Verwaltung aufgebrachten Revisionspunkte erfüllen die Erwartungen der Wirtschaft nicht.
- Es braucht eine Institutionenreform, welche das wichtige Anliegen nach einer stärkeren Trennung von Untersuchungs- und Entscheidungskompetenz der Wettbewerbsbehörden aufnimmt.
- Es braucht eine Stärkung des Widerspruchsverfahrens. Dies würde erheblich zur Rechtssicherheit der Unternehmen beitragen und das Investitionsrisiko senken.
- Die Einführung einer Compliance Defence hilft den Unternehmen, ihre vorbeugenden Investitionen gegen Verletzungen des Kartellrechts zu verstärken.
- Die Motion Français (18.4282) muss konsistent umgesetzt werden, was nur im Rahmen einer umfassenden Revision gewährleistet ist.
- Schliesslich muss die technologische Entwicklung und damit insbesondere die fortschreitende Digitalisierung im Kartellrecht im Revisionsprozess und darüber hinaus im Auge behalten werden.